Gefahrstoff-Verordnung, Regeln

Gefahrstoff-Verordnung: Ab 2026 gelten schärfere Regeln für Krebsrisiken am Arbeitsplatz

31.12.2025 - 20:31:12

Ab Januar 2026 müssen Betriebe bei Überschreitung von Grenzwerten für krebserregende Stoffe verbindliche Maßnahmenpläne erstellen und umsetzen. Die verschärften Regeln erfordern detaillierte Dokumentation und lösen sofortige Handlungspflichten aus.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen in Deutschland bei Grenzwertüberschreitungen für gefährliche Stoffe verbindliche Maßnahmenpläne vorlegen. Diese neue Pflicht steht im Zentrum einer verschärften Compliance-Landschaft, die mit dem Jahreswechsel in Kraft tritt. Hintergrund sind aktualisierte Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und ein verschärftes Risikomodell.

Schärferer Rahmen für krebserregende Stoffe

Die aktualisierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) setzt ab 2026 vollständig auf ein risikobasiertes „Ampelmodell“ für krebenerzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR). Die technische Umsetzung regeln die überarbeiteten TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) und TRGS 910 (Risikobezogenes Maßnahmenkonzept), die am 19. Dezember 2025 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht wurden.

Diese Anpassungen sind mehr als Formsache: Sie definieren präzise, ab welcher Konzentration im Betrieb sofort gehandelt werden muss. Für CMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B legen die „Akzeptanz-“ und „Toleranzkonzentrationen“ nun fest, wann verbindliche Maßnahmenpläne ausgelöst werden. Die nationalen Regeln harmonisieren dabei mit EU-weit verbindlichen Grenzwerten (BOELVs).

Anzeige

Viele Betriebe stehen jetzt vor der Herausforderung, Maßnahmenpläne und rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen für CMR‑Stoffe zu erstellen — und Aufsichtsbehörden verlangen zunehmend prüffähige Nachweise. Ein kostenloses Download‑Paket liefert praxiserprobte Gefährdungsbeurteilungs‑Vorlagen, Checklisten für Expositionsaufzeichnungen und Formulierungsbeispiele für Maßnahmenpläne, mit denen Sie die Anforderungen der TRGS und der ZED‑Dokumentation erfüllen. Perfekt für Sicherheitsbeauftragte und Sifas. Gefährdungsbeurteilungen & Vorlagen jetzt kostenlos herunterladen

Die Pflicht zum Maßnahmenplan: Das müssen Betriebe wissen

Kern der neuen Regelung ist die verbindliche Maßnahmenplan-Pflicht. Wird ein Arbeitsplatzgrenzwert oder eine Toleranzkonzentration überschritten, muss der Arbeitgeber umgehend einen detaillierten Plan erstellen. Dieser muss drei konkrete Punkte enthalten: die geplanten Schutzmaßnahmen, die angestrebten Reduktionsziele und einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung.

„Diese Pläne sind keine bürokratische Pflichtübung, sondern ein Instrument für aktive Risikominderung“, betonen Sicherheitsexperten. Die Behörden können die Dokumente jederzeit anfordern. Bei erheblichen Risiken („rote Zone“) besteht sogar eine proaktive Meldepflicht. Der Plan dient als Nachweis, dass ein Betrieb alle technischen Möglichkeiten – wie geschlossene Systeme oder Ersatzstoffe – ausgeschöpft hat, bevor er auf persönliche Schutzausrüstung (PSA) setzt.

Wissenschaftliche Grundlagen und der Blick nach vorn

Die wissenschaftliche Basis für künftige Grenzwerte wurde ebenfalls justiert: Die Einspruchsfrist der MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für ihre neue Grenzwertliste 2025/2026 endete am 31. Dezember 2025. Die gesammelten Stellungnahmen fließen in die Empfehlungen an den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ein, die oft in die TRGS übernommen werden. Potenziell betroffen sind neue Bewertungen für Lithiumverbindungen, Bisphenole oder bestimmte Nanomaterialien.

Gleichzeitig steht der AGS selbst vor einem Wechsel: Die Amtszeit des aktuellen Gremiums endet mit dem Jahr 2025. Ein neu berufener Ausschuss wird 2026 die Agenda für die nächsten Jahre setzen – mit Fokus auf Altlasten wie Asbest in Bestandsgebäuden und der praktischen Umsetzung der Maßnahmen für fortpflanzungsgefährdende Stoffe.

Digitale Tools und verschärfte Kontrollen ab 2026

Die Einhaltung der neuen Vorgaben wird zunehmend digital gestützt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verweist auf Hilfsmittel wie die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED). Sie wird benötigt, um den gestiegenen Dokumentationspflichten gerecht zu werden: Expositionsaufzeichnungen für fortpflanzungsgefährdende Stoffe müssen nun fünf, für bestimmte krebserzeugende Stoffe sogar bis zu 40 Jahre aufbewahrt werden.

Marktbeobachter rechnen mit einer steigenden Nachfrage nach Arbeitshygiene-Beratung und moderner Messtechnik. Unternehmen, die Investitionen in Lüftungstechnik oder Absauganlagen verschoben haben, könnten unter Druck geraten. Die Botschaft der Regulierung ist klar: Eine Grenzwertüberschreitung ist kein statischer Zustand mehr, den man nur überwacht. Sie ist der Auslöser für sofortige, dokumentierte und terminierte Gegenmaßnahmen. Für Sicherheitsverantwortliche steht zu Jahresbeginn die Überprüfung aller Gefahrstoff-Verzeichnisse und bestehender Risikobewertungen ganz oben auf der Agenda.

Anzeige

PS: Sie wollen keine Lücke bei Prüfungen oder bei der 40‑jährigen Expositionsdokumentation riskieren. Laden Sie jetzt eine praxiserprobte Checkliste, Muster‑Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe und Vorlagen für verbindliche Maßnahmenpläne herunter — inklusive Formulierungen, die Aufsichtsbehörden akzeptieren. So sparen Sicherheitsverantwortliche Zeit und reduzieren Bußgeldrisiken bei Kontrollen. Jetzt GBU‑Checklisten und Muster herunterladen

@ boerse-global.de