Gasmessgeräte, Regeln

Gasmessgeräte: Neue Regeln verschärfen Prüfpflichten ab 2026

30.01.2026 - 20:14:12

Verschärfte Gefahrstoffverordnung verlangt lückenlose Dokumentation von Sicht- und Funktionskontrollen bei Gaswarngeräten. Die Verantwortung liegt klar beim Unternehmer.

Deutsche Unternehmen müssen ihre Sicherheitsprotokolle für Gasmessgeräte überprüfen. Grund sind verschärfte Vorschriften, die Anfang 2026 in Kraft getreten sind. Die tägliche Funktions- und Sichtkontrolle der lebenswichtigen Warngeräte rückt damit noch stärker in den Fokus – und muss lückenlos dokumentiert werden.

Warum die neuen Vorschriften Unternehmen fordern

Seit Januar gelten aktualisierte Fassungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1115. Sie zielen auf den Schutz vor gasbedingten Gefahren und betonen erstmals explizit die digitale Integrität der Messgeräte. Es reicht nicht mehr aus, nur die physische Unversehrtheit zu prüfen. Die gesamte Prozesskette – von der Sensorik bis zur Datenverarbeitung – muss vor Manipulation und Ausfällen geschützt werden. Diese Änderungen sind Teil eines Trends, der die Verantwortung des Unternehmers für eine lückenlose Sicherheitskette verschärft.

Sichtkontrolle: Der unverzichtbare erste Blick

Vor jedem Einsatz steht die Sichtkontrolle durch eine unterwiesene Person. Diese Routine ist die erste Verteidigungslinie gegen Geräteausfälle. Was genau geprüft werden muss, ist in der DGUV Information 213-056 festgehalten:
* Äußere Beschädigungen am Gehäuse oder Zubehör
* Saubere und freie Gaseintrittsöffnungen der Sensoren
* Lesbare Anzeige ohne Fehlermeldungen nach dem Einschalten
* Ausreichender Akku- oder Batterieladezustand
* Funktion und Dichtigkeit der Pumpe (falls vorhanden)

Die Durchführung selbst muss nicht täglich dokumentiert werden. Nachweisbar muss jedoch sein, dass die durchführende Person entsprechend unterwiesen wurde.

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Funktionsprüfung: Der lebensrettende Realitätscheck

Die Funktionsprüfung – oft „Bump-Test“ genannt – ist der entscheidende Realitätscheck. Hier wird geprüft, ob die Sensoren auf ein Prüfgas korrekt reagieren und Alarm schlagen. Im Gegensatz zur Kalibrierung wird dabei nicht die Messgenauigkeit justiert, sondern nur die grundsätzliche Funktion verifiziert.

Das Gerät wird einer bekannten Gaskonzentration ausgesetzt. Eine unterwiesene Person muss bestätigen, dass es innerhalb der vorgegebenen Zeit optisch und akustisch alarmiert und die Konzentration korrekt anzeigt. Schlägt dieser Test fehl, ist das Gerät sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Es darf nicht weiter verwendet werden und muss zur Wartung an eine befähigte Person.

Verantwortung liegt klar beim Unternehmer

Die konsequente Durchführung beider Prüfungen ist ein Kernbestandteil der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Die Verantwortung für geeignete Geräte, regelmäßige Kontrollen und nachweisbare Unterweisungen trägt der Unternehmer. Gasmessgeräte sind Arbeitsmittel, deren Versagen tödlich enden kann. Die neuen Regeln sind eine klare Mahnung, diese Pflichten nicht zu vernachlässigen.

Ausblick: Automatisierung erleichtert Compliance

Die Zukunft liegt in der Automatisierung. Moderne teststationen können Funktionsprüfungen und Kalibrierungen vollautomatisch durchführen und lückenlos digital protokollieren. Dies entspricht perfekt den neuen Anforderungen an Nachweisbarkeit und Cybersicherheit. Solche Systeme minimieren menschliche Fehler und schaffen eine transparente Historie für jedes Gerät. Für Unternehmen sind sie eine Investition in mehr Sicherheit und einfachere Compliance.

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