Experte, Problem

Für Verbraucherschützer ist es ein Erfolg: Die Shopping-Portale Shein und Temu haben Unterlassungserklärungen unterzeichnet und verpflichten sich, die monierten Verstöße abzustellen.

17.05.2024 - 15:16:15

Experte: Problem unfairen Wettbewerbs bei Shein und Temu nicht gelöst

Der Handelsexperte Kai Hudetz sieht dennoch nach wie vor große Schwierigkeiten im Umgang mit den Plattformen. "Die Probleme des unfairen Wettbewerbs sind damit nicht gelöst. Bei Temu und Shein müssen hinsichtlich Sicherheit und Nachhaltigkeit die gleichen Standards gelten wie bei anderen Anbietern innerhalb der EU", sagte der Geschäftsführer des Kölner Handelsforschungsinstituts IFH am Freitag.

Es sei richtig, dass sich Shein und Temu gemäß dem Digitale-Dienste-Gesetz der EU schärferen Richtlinien unterwerfen müssen. "Kernproblem bleibt, dass über diese Plattformen Waren zu extrem niedrigen Preisen angeboten werden, die zumindest in Teilen nicht unseren Anforderungen an Qualität und Nachhaltigkeit genügen", sagte Hudetz. So fehle es vielfach an Zertifizierungen.

Auch bei Konsumenten gibt es Bedenken im Hinblick auf die Produkte von Anbietern wie Temu und Shein. Eine repräsentative Umfrage des IFH zeigt: 62 Prozent der Befragten sehen ein großes Risiko, dass die Artikel von minderwertiger Qualität sind. Das Shoppen ist demnach sehr preisgetrieben. Jeder Zweite gibt an, bei Temu und Shein Produkte zu kaufen, die er oder sie sich sonst nicht leisten kann. 43 Prozent kaufen seit dem starken Anstieg der Inflation häufiger bei entsprechenden Online-Händlern. Zwei Drittel suchen dort gezielt nach Schnäppchen. 54 Prozent machen dabei positive Erfahrungen mit den Shopping-Portalen, bei Konsumenten unter 30 sind es sogar 74 Prozent.

Shein und Temu waren zuletzt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wegen mehrerer Verstöße abgemahnt worden. Dabei ging es unter anderem um irreführende Rabatthöhen und manipulative Designs. Dazu zählen während des Bestellens angezeigte Hinweise wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb." Beide Anbieter gaben daraufhin Erklärungen ab und versicherten, die Handlungen künftig zu unterlassen und ihre deutsche Webseite zu ändern. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verband eine Vertragsstrafe fordern.

@ dpa.de