Flurförderzeuge, Regeln

Flurförderzeuge: Neue Regeln verschärfen Sicherheitspflichten 2026

27.01.2026 - 10:54:12

Verschärfte Vorschriften und neue Normen machen die jährliche Sicherheitsunterweisung für Mitgänger-Flurförderzeuge 2026 zum kritischen Prüfstein für Unternehmen.

Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Mitgänger-Flurförderzeuge wird 2026 zum kritischen Prüfstein für Unternehmen. Grund sind verschärfte Vorschriften und neue Normen für Schutzausrüstung, die seit Jahresbeginn gelten.

Jahresunterweisung: Mehr als nur eine Unterschrift

Die Pflicht zur jährlichen Sicherheitsunterweisung ist nicht neu – sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1. Doch 2026 rücken die oft unterschätzten Mitgänger-Flurförderzeuge wie Elektro-Hubwagen stärker in den Fokus. Viele Betriebe vernachlässigen diese Geräte, weil sie keine Fahrerlaubnis erfordern. Ein folgenschwerer Irrtum: Gerade bei diesen „kleinen“ Geräten kommt es häufig zu Fußverletzungen, wenn Bremswege unterschätzt werden.

Die Unterweisung ist und bleibt verpflichtend und muss dokumentiert werden. Neu ist der verschärfte Blick auf die Praxis: Sicherheitsverantwortliche müssen 2026 explizit dokumentieren, dass Bediener ihr Können beim Manövrieren und im Notstopp unter Beweis stellen. Ein bloßes Abhaken reicht nicht mehr aus.

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Viele Betriebe unterschätzen, dass Unterweisungen für Mitgänger‑Flurförderzeuge Teil einer rechtskonformen Gefährdungsbeurteilung sein müssen. Die neue DGUV Vorschrift 2 verlangt jetzt genauere Praxisnachweise — und die Aufsichtsbehörden prüfen verstärkt. Unser kostenloser Leitfaden liefert praxiserprobte Vorlagen, Checklisten und eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung, mit der Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen für Hubwagen & Co. erstellen. Inklusive Prüffragen für Manövrieren, Notstopp und Helm‑Standards. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen jetzt kostenlos herunterladen

DGUV Vorschrift 2: Neues Fundament für den Arbeitsschutz

Im Hintergrund wirkt eine grundlegende Reform: Die DGUV Vorschrift 2 ist seit dem 1. Januar 2026 in einer neuen Fassung in Kraft. Sie regelt die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) neu.

Der Kern der Änderung ist ein einheitlicher Mindestprozentsatz von 20 Prozent für grundlegende Betreuungsaufgaben. Das soll mehr Flexibilität für Unternehmen schaffen, aber auch gezieltere Maßnahmen ermögern. Für Lagerbetreiber bedeutet das: Die Unterweisung an Flurförderzeugen muss viel stärker in die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Betriebs eingebettet sein. Eine Standard-Präsentation genügt nicht mehr, wenn sie nicht die spezifischen Risiken vor Ort adressiert.

Neue Helm-Norm EN 397:2025 setzt Maßstäbe höher

Parallel dazu wurden die Normen für persönliche Schutzausrüstung verschärft. Die neue europäische Norm EN 397:2025 und die überarbeitete DGUV Regel 112-193 führen zwei unterschiedliche Leistungsstufen für Industrieschutzhelme ein.

Diese Änderung betrifft direkt Bediener von Flurförderzeugen, besonders in Hochregallagern. Der neue „High-Performance“-Standard adressiert Risiken wie Seitenaufprälle, die bisher unterreguliert waren. Sicherheitsverantwortliche sind aufgefordert, ihren Helm-Bestand zu überprüfen. Nur Ausrüstung, die den 2026er Spezifikationen entspricht, gewährleistet den Versicherungsschutz.

Digitalisierung: Hybrid-Modelle setzen sich durch

Ein weiterer Trend festigt sich 2026: die Digitalisierung der Dokumentation. Die Unterweisung selbst kann zwar mündlich oder digital erfolgen, doch die Nachweispflichten sind strenger geworden, um rechtlichen Überprüfungen standzuhalten.

Vor dem Hintergrund der flexibleren DGUV Vorschrift 2 setzen viele Firmen auf Hybrid-Modelle. Theoretisches Wissen zu Lastschwerpunkt oder Batteriesicherheit wird per E-Learning vermittelt. Der verpflichtende Praxischeck erfolgt dann vor Ort. So wird aus der jährlichen Pflichtübung eine verifizierte Kompetenzkontrolle.

Ausblick: Drei Faktoren erhöhen den Druck

Das Zusammentreffen von drei Faktoren erhöht den Druck auf säumige Unternehmen: die neue DGUV Vorschrift 2, die aktualisierte Helmnorm und der spezifische Fokus auf Mitgänger-Flurförderzeuge. Die Berufsgenossenschaften werden bei Prüfungen in diesem Jahr genau auf die Unterweisungsnachweise achten.

Die Botschaft für Unternehmen ist klar: Die jährliche Unterweisung ist keine Routine mehr. Sie ist ein dynamischer Sicherheitsprozess, der aktuelle Rechtslagen und Normen spiegeln muss. Experten raten, die Unterweisungen für Mitgänger-Flurförderzeuge bis Ende des ersten Quartals 2026 abzuschließen, um für das gesamte Betriebsjahr abgesichert zu sein.

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