Fit-at-work, EU-Kommission

Fit-at-work: EU-Kommission setzt neuen Standard für Mitarbeiter-Wohlbefinden

09.01.2026 - 18:30:12

Die EU-Kommission hat ihre interne Personalstrategie „Fit-at-work“ mit strengeren Regeln für psychische Gesundheit und hybrides Arbeiten verschärft. Die Leitlinien sollen als Blaupause für moderne Arbeitsstandards in ganz Europa dienen. Die Bekanntgabe erfolgte zeitgleich zum historischen Nahost-Besuch der EU-Spitze.

Beobachter werten den Schritt als klares politisches Signal. Indem die Kommission ihre eigenen Standards massiv anhebt, setzt sie einen Maßstab, an dem sich Arbeitgeber künftig messen lassen müssen. Die Strategie ist eng mit der Agenda der „Union of Skills“ verzahnt, die dem Fachkräftemangel mit attraktiveren Bedingungen begegnen will.

Im Kern steht ein zweigleisiger Ansatz aus Prävention und Unterstützung. Das Paket beinhaltet:
* Verschärfte Regeln gegen Belästigung am Arbeitsplatz.
* Erweiterte, auch für Führungskräfte geltende Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle.
* Neue Mechanismen zur Früherkennung psychosozialer Risiken, wie anonyme „Wellbeing-Checks“.
* Einen ausgeweiteten Zugang zu psychologischer Beratung.

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Flankenschutz für die Biotech-Offensive

Die Personalreform steht nicht isoliert da. Sie flankiert die wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Tages, insbesondere den neuen „Biotech Act“. Diese Verordnung soll die Biotechnologie-Branche in der EU stärken.

Die Synergie ist offensichtlich: Eine hochproduktive Spitzenbranche braucht Spitzenkräfte. Und die gewinnt man im globalen Wettbewerb nur mit Arbeitsbedingungen, die Gesundheit und Wohlbefinden priorisieren. „Fit-at-work“ fungiert so als Vorbild für den privaten Sektor.

Öffentlicher Dienst als Trendsetter

Arbeitsmarktexperten reagieren positiv. Große öffentliche Arbeitgeber gelten oft als Trendsetter. Wenn die EU-Kommission psychische Gesundheit so prominent auf die Agenda setzt, erhöht das den Druck auf nationale Regierungen und Konzerne.

Kritiker mahnen jedoch, dass interne Leitlinien allein nicht reichen. Sie fordern, die Prinzipien mittelfristig in verbindliche EU-Richtlinien für alle Arbeitnehmer zu überführen. Vor allem die Regelungen zum „Recht auf Nichterreichbarkeit“ könnten zur Vorlage für eine EU-weite Gesetzgebung werden.

Was auf Unternehmen zukommt

Die Umsetzung der Maßnahmen beginnt sofort. Für Unternehmen in der EU bedeutet das:
* Steigende Erwartungen: Arbeitnehmer werden Standards wie bei öffentlichen Institutionen einfordern – besonders bei Gesundheit und hybridem Arbeiten.
* Regulatorische Vorboten: Erfolgreiche Elemente der Strategie könnten in künftige EU-Richtlinien einfließen.
* Wettbewerbsfaktor Gesundheit: Betriebliche Gesundheitsförderung wird zum entscheidenden Faktor im Kampf um Talente.

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