Firmenwagen: Neue Steuervorgaben für E-Auto-Laden ab 2026
22.11.2025 - 22:51:12Stichtag 1. Januar: Wer seinen elektrischen Dienstwagen zu Hause lädt, muss sich ab 2026 auf schärfere Regelungen einstellen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Mitte November neue Vorgaben veröffentlicht, die das Ende der bisherigen Pauschalen bedeuten. Gleichzeitig plant die Bundesregierung spürbare Entlastungen bei der Pendlerpauschale.
Jahrelang konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das heimische Laden von Firmenwagen über monatliche Pauschalen steuerfrei erstatten – ohne komplizierte Messungen, ohne Bürokratie. Damit ist ab dem Jahreswechsel Schluss.
Das BMF-Schreiben vom 11. November 2025 zieht einen klaren Schlussstrich unter die Übergangsregelungen, die seit 2017 galten. Die Botschaft an Fuhrparkmanager und Personalabteilungen: Wer weiterhin steuerfrei Stromkosten erstatten will, muss künftig exakt nachweisen können.
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Zwei Wege bleiben:
Entweder installieren Arbeitnehmer einen geeichten Stromzähler oder eine Wallbox mit zertifiziertem Energiemessgerät – dann können die tatsächlichen Kosten steuerfrei erstattet werden (§ 3 Nr. 46 EStG). Oder Unternehmen nutzen eine neue Pauschale, die sich am durchschnittlichen Haushaltsstrompreis orientiert, den das Statistische Bundesamt jeweils für das erste Halbjahr des Vorjahres veröffentlicht.
Was nach technischem Detail klingt, bedeutet für Tausende Firmenwagen-Nutzer: Die “einstellen und vergessen”-Ära endet. Wer bis Januar keine Lösung hat, riskiert, dass das Finanzamt die Erstattungen als steuerpflichtiges Gehalt einstuft.
38 Cent ab dem ersten Kilometer
Während das BMF die Compliance-Schraube anzieht, plant der Gesetzgeber gleichzeitig Entlastung. Das Jahressteuergesetz 2025, das im Dezember die finale parlamentarische Hürde nehmen soll, bringt eine grundlegende Änderung der Pendlerpauschale.
Ab 2026 steigt die Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer – und zwar vom ersten Kilometer an. Bislang galt diese erhöhte Rate erst ab dem 21. Kilometer, die ersten 20 wurden mit nur 30 Cent abgerechnet. Eine Vereinfachung, die besonders Berufspendler mit mittleren Distanzen spürbar entlastet.
Ergänzt wird die Maßnahme durch die Verlängerung der Mobilitätsprämie über 2026 hinaus. Dieses Instrument soll sicherstellen, dass auch Geringverdiener, die keine oder kaum Einkommensteuer zahlen, von der Unterstützung profitieren.
Die 100.000-Euro-Grenze gilt weiter
Wer die Diskussionen der vergangenen Monate verfolgt hat, erinnert sich: Im Juli 2025 hatte das “Investitionssofortprogramm” bereits für Bewegung gesorgt. Die Obergrenze für die besonders günstige 0,25-Prozent-Regel wurde auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben – zuvor lag sie bei 70.000 Euro.
Das hat Premium-Elektrofahrzeuge wie den Mercedes EQE, BMW i5 oder Audi Q8 e-tron wieder deutlich attraktiver gemacht. Statt 0,5 Prozent müssen Fahrer dieser Modelle nur ein Viertel Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerten Vorteil versteuern – vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde nach dem 1. Juli 2025 zugelassen.
Für Unternehmen selbst gibt es zusätzlichen Anreiz: Die degressive Abschreibung für reine Elektrofahrzeuge ist zurück. Wer zwischen Juli 2025 und Ende 2027 ein batterie-elektrisches Fahrzeug anschafft, kann deutlich höhere Abschreibungsraten ansetzen als bei der linearen Methode – ein Liquiditätsvorteil in den ersten Jahren.
Plug-in-Hybride bleiben außen vor
Während reine Elektroautos gefördert werden, bleibt der Gesetzgeber bei Plug-in-Hybriden hart. Nur wer mindestens 80 Kilometer rein elektrische Reichweite nachweist oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, profitiert von der 0,5-Prozent-Regel. Alle anderen fallen zurück auf die volle Ein-Prozent-Besteuerung.
Eine Hürde, die viele ältere PHEV-Modelle nicht schaffen – und die zeigt, wohin die Reise gehen soll: zu echten Null-Emissions-Fahrzeugen.
Präzision statt Großzügigkeit
Was bedeuten diese November-Neuerungen im größeren Kontext? Die deutsche Steuerpolitik justiert nach: Anreize bleiben bestehen, aber die Anforderungen an Nachweise steigen.
Die neue Lade-Verordnung schließt eine Lücke, durch die pauschale Erstattungen teilweise über den tatsächlichen Kosten lagen – faktisch ein steuerfreier Gehaltszuschlag. Indem das BMF künftig amtliche Statistikdaten oder geeichte Zähler vorschreibt, sichert es die Steuergerechtigkeit, ohne die Elektromobilität auszubremsen.
“Die Beweislast liegt jetzt klar beim Arbeitgeber”, fasst die Branchenplattform electrive.net zusammen. Fuhrparkverantwortliche müssen ihre Abrechnungsmodelle bis Januar an die neue Logik anpassen – oder riskieren teure Nachforderungen bei Betriebsprüfungen.
Was jetzt zu tun ist
Die kommenden Wochen sind entscheidend:
Bis Jahresende 2025 läuft die Übergangsfrist für die alten Pauschalregelungen. Unternehmen sollten klären, ob ihre Dienstwagennutzer über geeichte Zähler verfügen – oder ob Payroll-Systeme auf die neue Durchschnittspreis-Berechnung umgestellt werden müssen.
Im Dezember steht die finale Abstimmung zum Jahressteuergesetz an. Änderungen in letzter Minute sind nicht ausgeschlossen, auch wenn die Erhöhung der Pendlerpauschale als gesetzt gilt.
Ab 1. Januar 2026 greifen die neuen Regeln ohne weitere Schonfrist. Wer dann noch mit veralteten Pauschalen arbeitet, handelt sich potenzielle Steuernachzahlungen ein.
Für die Langfristplanung bleiben weitere Fragen offen: Diskussionen über “Social Leasing”-Programme und mögliche Anpassungen der CO2-Abgaben laufen weiter, konkrete Gesetzesinitiativen gibt es Ende November aber noch nicht.
Die Botschaft ist dennoch klar: Deutschland will die Elektromobilität fördern – aber mit sauber dokumentierten Zahlen, nicht mit großzügigen Schätzungen. Wer das versteht und entsprechend vorbereitet, profitiert auch 2026 von attraktiven Steuervorteilen für elektrische Firmenwagen.
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