EuGH-Urteil, Firmen

EuGH-Urteil zwingt deutsche Firmen zur Arbeitszeiterfassung im Beifahrersitz

27.12.2025 - 17:39:12

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechnet Fahrzeit als Beifahrer in Sammeltransporten nun voll als Arbeitszeit an. Das stellt Betriebe mit Außendienst vor massive logistische und finanziellen Herausforderungen.

Das Grundsatzurteil des EuGH (Rechtssache C-110/24) vom Oktober 2025 setzt einen klaren Schlusspunkt hinter die bisher in Deutschland praktizierte “Belastungstheorie”. Diese unterschied bisher zwischen Fahrern und Beifahrern in Firmenfahrzeugen – mit der Begründung, dass Beifahrer weniger belastet seien. Der EuGH stellt nun auf die Verfügbarkeit für den Arbeitgeber ab: Wer Route, Fahrzeug und Zeitplan vorgegeben bekommt, arbeitet. Diese Zeit muss in die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden eingerechnet werden.

Besonders betroffen sind Branchen wie Bau, Facility Management und technischer Service, in denen Sammeltransporte zum Arbeitsort Standard sind. Ein Team, das zwei Stunden zum Einsatzort und zurück fährt, hat damit bereits vier Stunden Arbeitszeit verbraucht. Für die eigentliche Arbeit vor Ort bleiben dann nur noch vier bis sechs Stunden, bevor das gesetzliche Limit erreicht ist.

Arbeitszeit ist nicht gleich Bezahlung – aber fast

Das Urteil betrifft primär den Arbeitsschutz, nicht direkt die Bezahlung. Doch die Unterscheidung wird praktisch immer schwieriger. Wenn die Zeit rechtlich als Arbeitszeit gilt, wird es für Unternehmen riskant, sie nicht zu vergüten. Deutsche Gerichte gehen grundsätzlich davon aus, dass Arbeitszeit auch entlohnt wird.

Rechtsexperten warnen vor hohem administrativen Aufwand und Klagerisiken, wenn Firmen versuchen, zwischen “geschützter Arbeitszeit” und “bezahlter Arbeit” zu trennen. Die Folge: Viele Unternehmen dürften die Fahrzeit künftig einfach voll vergüten, um auf der sicheren Seite zu sein. Tarifverhandlungen 2026 werden sich stark an dieser neuen Rechtslage orientieren.

Sofortiger Handlungsbedarf für Personalabteilungen

Die Uhr tickt: Unternehmen müssen ihre Zeiterfassungssysteme sofort anpassen. Seit dem “Stechuhr-Urteil” des Bundesarbeitsgerichts ist eine lückenlose Erfassung ohnehin Pflicht. Jetzt kommt die Fahrzeit als Beifahrer hinzu. Erfasst werden muss die Zeit ab dem vereinbarten Sammelpunkt.

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Wer das neue EuGH-Prinzip ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder wegen Überschreitung der Höchstarbeitszeit. Es drohen auch Nachzahlungsforderungen von Beschäftigten für bisher nicht vergütete Fahrzeiten. Die Rechtslage ist nun eindeutig zugunsten der Arbeitnehmer geklärt – die Anpassung der Betriebspraxis muss folgen.

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