EuGH stärkt Verbraucherrechte bei grenzüberschreitenden Klagen
15.01.2026 - 17:07:12Verbraucher in der EU können ausländische Firmen künftig leichter vor ihrem eigenen Heimatgericht verklagen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Grundsatzurteil die Zuständigkeitsregeln für Schadensersatzklagen neu definiert.
Der Fall: Österreichischer Spieler gegen maltesische Glücksspielfirma
Im Zentrum des Verfahrens stand ein österreichischer Kläger, der erhebliche finanzielle Verluste von den Direktoren der insolventen maltesischen Online-Glücksspielfirma Titanium Brace Marketing zurückfordert. Das Unternehmen besaß zwar eine gültige Lizenz in Malta, hatte aber keine Genehmigung für den Betrieb in Österreich. Der Kläger argumentierte, der Vertrag sei nichtig und die Direktoren persönlich haftbar.
Die Firmenleitung bestritt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte. Ihrer Ansicht nach waren maltesisches Recht und Gerichte zuständig, da alle Handlungen und der finanzielle Schaden in Malta eingetreten seien. Der österreichische Oberste Gerichtshof legte den Fall dem EuGH zur Klärung vor.
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Die Rechtsauffassung: Schaden entsteht am Wohnort des Verbrauchers
Der EuGH stellt in seinem Urteil klar: Bei rein finanziellen Schäden aus Online-Aktivitäten gilt der Ort, an dem sich der Schaden konkret im Bankkonto des Geschädigten niederschlägt. Damit ist regelmäßig der gewöhnliche Aufenthalt des Klägers maßgeblich für Gerichtsstand und anwendbares Recht.
Zudem wies das Gericht die Argumentation zurück, eine Klage gegen einen Geschäftsführer falle nicht unter die EU-Verordnung Rom II. Ein Anspruch aus unerlaubter Handlung – hier der Verstoß gegen das österreichische Glücksspielverbot – werde nicht durch Gesellschaftsrecht ausgeschlossen. Direktoren können sich also nicht hinter der Corporate Veil verstecken.
Breite Auswirkungen auf digitale Geschäftsmodelle
Das Urteil hat weitreichende Folgen für alle grenzüberschreitenden digitalen Dienste. Die Strategie, sich in Mitgliedstaaten mit lascheren Vorschriften niederzulassen, um Verbraucher in der gesamten EU zu bedienen, wird deutlich geschwächt. Unternehmen müssen nun die Verbraucherschutzvorschriften jedes einzelnen Ziellandes beachten.
Für Verbraucher bedeutet die Entscheidung mehr Rechtssicherheit und niedrigere Hürden. Die oft abschreckende Komplexität und Kosten einer Klage im Ausland entfallen. Der EuGH bestätigt damit einen Grundsatz, der bereits aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bekannt ist: Klagen können vor dem Heimatgericht geführt werden.
Ende des „Malta-Arguments“ und Ausblick
Rechtsexperten sehen in dem Urteil das Ende des sogenannten „Malta-Arguments“. Bisher beriefen sich viele Online-Unternehmen darauf, dass ihr maltesischer Sitz und ihre Lizenz auch für alle Streitigkeiten Recht und Gerichtstand festlegen.
Über die tatsächliche Haftung der Direktoren im konkreten Fall muss nun das österreichische Gericht entscheiden. Das bindende EuGH-Urteil zu Zuständigkeit und anwendbarem Recht gilt jedoch als wegweisend. Es wird erwartet, dass mehr Verbraucher ausländische Unternehmen vor inländischen Gerichten verklagen und Unternehmen ihre Compliance-Prüfungen in allen EU-Märkten verschärfen werden.
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