EuGH, Arbeitnehmerrechte

EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte bei Massenentlassungen

30.01.2026 - 06:13:12

Der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass formale Fehler im Anzeigeverfahren Kündigungen unwirksam machen. Unternehmen müssen nun mit höchster Sorgfalt vorgehen.

Der Europäische Gerichtshof beendet eine Phase der Rechtsunsicherheit und verschärft die Regeln für Unternehmen deutlich. Schon kleine Fehler im Anzeigeverfahren machen Kündigungen unwirksam – mit teuren Folgen.

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Arbeitnehmern bei Massenentlassungen gestärkt. Zwei Urteile vom Oktober 2025 bestätigen: Formale Fehler oder das Vergessen der Massenentlassungsanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit führen zwingend zur Unwirksamkeit aller ausgesprochenen Kündigungen. Diese klare Linie aus Luxemburg beendet einen jahrelangen Streit am deutschen Bundesarbeitsgericht und zwingt Unternehmen zu höchster Sorgfalt.

Für Arbeitgeber bedeutet das ein massiv gestiegenes Risiko. Bereits geringfügige Versäumnisse können nun teure Konsequenzen haben – einschließlich der Fortzahlung von Gehältern über Monate hinweg. Die Rechtsprechung macht deutlich: Im Massenentlassungsrecht gibt es keine zweite Chance.

Anzeige

Betriebsbedingte Kündigungen stehen an? Fehler im Anzeigeverfahren oder bei der Sozialauswahl können Ihre Kolleginnen und Kollegen Tausende Euro kosten. Dieses kostenlose E‑Book für Betriebsräte und Interessenvertreter erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Sozialpläne und Interessenausgleiche durchsetzen: Muster‑Punkteschema, Verhandlungs‑Checklisten und rechtssichere Formulierungen zur Sozialauswahl. Praxisnah, gerichtserprobt und sofort einsetzbar — so schützen Sie Betroffene vor existenzbedrohenden Nachzahlungen. Jetzt kostenlosen Sozialplan-Leitfaden sichern

EuGH-Urteile: Keine Heilung für vergessene Anzeigen

Im Zentrum stehen zwei Entscheidungen des EuGH vom 30. Oktober 2025. Der Gerichtshof stellte unmissverständlich klar: Eine unterlassene Anzeige nach § 17 des Kündigungsschutzgesetzes kann nicht nachträglich geheilt werden. Die bisherige Praxis einiger Unternehmen, eine vergessene Anzeige einfach nachzureichen, ist damit Geschichte.

Kündigungen, die ohne ordnungsgemäße und vorherige Anzeige ausgesprochen werden, sind und bleiben unwirksam. Arbeitgeber müssen in solchen Fällen nach korrekter Anzeige komplett neue Kündigungen aussprechen. Die finanziellen Belastungen durch verlängerte Lohnzahlungen können dabei existenzbedrohend sein.

Diese strenge Auslegung unterstreicht den eigentlichen Zweck des Verfahrens: Die Arbeitsverwaltung soll frühzeitig informiert werden, um Maßnahmen zur Abfederung der sozialen Folgen vorbereiten zu können.

Ende des Richtungsstreits am Bundesarbeitsgericht

Die EuGH-Urteile greifen direkt in einen schwelenden Konflikt zwischen zwei Senaten des Bundesarbeitsgerichts ein. Der für Kündigungsschutz zuständige Zweite Senat vertrat traditionell die Auffassung, dass Formfehler zur Nichtigkeit der Kündigungen führen. Der Sechste Senat hatte diese harte Sanktion zuletzt infrage gestellt und eine Lockerung angestrebt.

Mit den Entscheidungen aus Luxemburg ist diese Debatte nun beendet. Die Luxemburger Richter betonten, dass nationale Gerichte wirksame Sanktionen bei Verstößen vorsehen müssen – und die Unwirksamkeit der Kündigung sei eine solche angemessene Sanktion. Die arbeitnehmerfreundliche Linie des Zweiten Senats wird damit europarechtlich bestätigt.

Im Detail: Aus „Soll-“ werden „Muss-Angaben“

Die Hürden für Unternehmen werden immer höher. Das Gesetz unterscheidet zwar zwischen zwingenden „Muss-Angaben“ und sogenannten „Soll-Angaben“ wie Alter, Beruf oder Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer. In der Praxis verschwimmt diese Grenze jedoch zusehends.

Neuere Urteile deutscher Gerichte zeigten bereits einen Trend: Auch „Soll-Angaben“ werden als faktisch verpflichtend angesehen, da eine sinnvolle Arbeitsmarktsteuerung ohne sie kaum möglich ist. Die EuGH-Rechtsprechung dürfte diesen Trend weiter beschleunigen.

Die Konsequenz? Arbeitgeber müssen alle geforderten Informationen akribisch und vollständig erheben. Selbst eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit schützt nicht vor der späteren Feststellung der Unwirksamkeit, wenn sich die Anzeige als objektiv fehlerhaft erweist.

Handlungsdruck für Unternehmen steigt

Für personalverantwortliche Manager und ihre Rechtsberater bedeutet das: Der Druck zur fehlerfreien Durchführung des Massenentlassungsverfahrens ist so hoch wie nie. Experten erwarten einen deutlichen Anstieg von Kündigungsschutzklagen, die sich auf formale Mängel stützen.

Checklisten müssen überprüft und Prozesse verschärft werden. Entscheidend sind:
* Die exakte Ermittlung der Schwellenwerte für die Anzeigepflicht
* Die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller Daten
* Die fristgerechte Einreichung vor Ausspruch der Kündigungen
* Ein einwandfreies Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat

Die Botschaft aus Luxemburg ist klar: Bei Massenentlassungen zählt jeder Formfehler. Unternehmen, die hier nachlässig agieren, riskieren nicht nur hohe Kosten, sondern gefährden den Erfolg gesamter Restrukturierungsvorhaben.

Anzeige

PS: Wenn Massenentlassungen drohen, entscheidet Vorbereitung über Gerechtigkeit und Kosten. Sichern Sie sich den kostenlosen Praxis‑Guide für Betriebsräte: Muster für Interessenausgleich, Punkteschemata zur Sozialauswahl, Verhandlungsstrategien und Vorlagen für faire Abfindungen. Mit den Checklisten und Musterformulierungen können Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte effektiv nutzen und finanzielle Nachteile für Kolleginnen und Kollegen minimieren. Kostenlosen Sozialplan-Guide jetzt herunterladen

@ boerse-global.de