EUDR: Neue Regeln für Geodaten von Mischprodukten
04.02.2026 - 11:42:12Die EU-Kommission hat klare Regeln für die Lieferkettentransparenz von Produkten wie Schokolade oder Möbeln veröffentlicht. Dies soll den Aufwand für Unternehmen verringern.
Brüssel. Nach der Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) auf Ende 2026 hat die EU-Kommission nun technische Leitlinien für eines der schwierigsten Felder nachgeschärft: die Rückverfolgbarkeit sogenannter Mischprodukte. Die neuen Klarstellungen, die diese Woche als Teil eines aktualisierten FAQ-Pakets veröffentlicht wurden, geben Importeuren und Herstellern endlich konkrete Vorgaben für den Umgang mit Geodaten bei Waren, die mehrere relevante Rohstoffe enthalten.
Fokus auf den „Hauptrohstoff“ entlastet Unternehmen
Der wichtigste Punkt der aktualisierten Leitlinien betrifft das Prinzip des „Hauptrohstoffs“. Bisher herrschte Unsicherheit, wie bei Produkten wie Schokolade (Kakao und Palmöl) oder Möbeln (Holz und Gummi) berichtet werden muss.
Die neue Regelung bringt Erleichterung: Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflicht primär auf die Komponente konzentrieren, die als „Hauptrohstoff“ unter dem relevanten Harmonisierten System (HS)-Code klassifiziert ist. Bei einem Schokoladenprodukt, bei dem Kakao den HS-Code definiert, müssen also vorrangig die Geodaten der Kakaoplots lückenlos dokumentiert werden.
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Diese Klarstellung soll den bürokratischen Aufwand verringern, der durch die Rückverfolgung kleinerer, nicht hauptsächlicher Bestandteile entsteht. Branchenanalysten sehen darin eine sinnvolle Vereinfachung. Sie erlaubt es Firmen, ihre Ressourcen auf die primären Lieferketten – wie Kakao oder Holz – zu konzentrieren, an sich in Spurenmengen sekundärer Rohstoffe zu verlieren.
GeoJSON-Format wird verbindlicher Standard
Die Leitlinien legen auch die technischen Spezifikationen für die Übermittlung von Geodaten über das EU-Informationssystem TRACES fest. Die Kommission bestätigt die verbindliche Nutzung des GeoJSON-Formats für die Übermittlung von Flächenkoordinaten. Dieser Standard ist notwendig, um die komplexen Polygon-Daten für Anbauflächen größer als vier Hektar zu erfassen.
Für Mischprodukte wird konkretisiert, dass die Geodaten des Hauptrohstoffs direkt mit der Referenznummer des Endprodukts im System verknüpft werden müssen. So bleibt die Verbindung zwischen dem Ursprungsfeld – etwa einer Kakaofarm in der Elfenbeinküste – und der in Deutschland verkauften Schokoladentafel auch nach der Verarbeitung lückenlos nachvollziehbar.
IT-Experten im Handelsbereich betonen, dass diese Vorgaben erhebliche Anpassungen in bestehenden ERP-Systemen erfordern. Die auf Dezember 2026 verschobene Frist bietet jedoch ein kritisches Zeitfenster für diese Integrationen, die unter dem ursprünglichen Zeitplan 2024 kaum zu schaffen gewesen wären.
Verschiebung ist kein Aufschub für Vorbereitungen
Die technischen Updates folgen auf den formalen Beschluss zur Fristverschiebung im Dezember 2025. Große und mittlere Unternehmen haben nun bis zum 30. Dezember 2026 Zeit zur Umsetzung, kleine und mikro Unternehmen sogar bis zum 30. Juni 2027.
Die Verlängerung wurde von Verbänden begrüßt, besonders in der Holz- und Lebensmittelindustrie. Sie hatten vor Lieferkettenbrüchen aufgrund unklarer Vorgaben gewarnt. Die deutsche Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) passt bereits ihre nationalen Leitfäden an die neuen EU-Vorgaben an.
Compliance-Verantwortliche warnen jedoch: Die Verschiebung ist kein Grund, die Vorbereitungen zu pausieren. Die Pflicht, Lieferketten bis zum konkreten Anbaufeld zurückzuverfolgen, bleibt unverändert. Die Klarstellung zum Hauptrohstoff vereinfacht die Berichterstattung, beseitigt aber nicht die Verpflichtung zu einer entwaldungsfreien Lieferkette.
Nächste Schritte: Tests und Implementierung
Die EU-Kommission plant für das zweite Quartal 2026 weitere Testphasen für das Informationssystem. Dabei soll es besonders um die Massenupload-Funktionen für Mischprodukte gehen, um die GeoJSON-Protokolle unter Hochlast zu prüfen.
Für Importeure ist die oberste Priorität nun, Lieferantenverträge und Datenerfassungstools zu überprüfen. Juristen raten, die verbleibende Zeit 2026 für „Probeläufe“ der Sorgfaltspflichtberichte zu nutzen. So kann sichergestellt werden, dass die Geodaten zum Hauptrohstoff die strengen Vorgaben lange vor der Dezember-Frist erfüllen.
Weitere branchenspezifische Leitlinien könnten 2026 folgen, doch der Kernrahmen für die Geodaten-Übermittlung steht. Unternehmen, die mit Mischgütern handeln, sollten ihre Systeme jetzt auf das „Hauptrohstoff“-Protokoll ausrichten, um Engpässe bei der verbindlichen Einführung zu vermeiden.
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