EU-Zolltarif, Regeln

EU-Zolltarif: Neue Regeln für Wechselrichter ab 2026

25.01.2026 - 19:44:12

Ab Januar 2026 klassifiziert die EU Wechselrichter nach ihrer MPP-Tracking-Funktion, nicht mehr nach Leistung. Dies erfordert eine umfassende Reklassifizierung in Unternehmen und bringt neue Zolltarifnummern.

Ab dem 1. Januar 2026 stellt die EU die Zollklassifizierung für Wechselrichter auf den Kopf. Statt der Leistung in Kilovoltampere entscheidet künftig eine Schlüsselfunktion über die Einreihung. Diese Neuregelung trifft die Solarbranche und den Maschinenbau direkt und erfordert schnelles Handeln.

Von Leistung zu Funktion: Das ändert sich konkret

Bisher sortierte der Zoll Wechselrichter nach ihrer Leistungsklasse. Diese Praxis ist mit der aktualisierten Kombinierten Nomenklatur (KN) 2026 Geschichte. Künftig ist einzig entscheidend, ob das Gerät über eine Maximum Power Point (MPP) Tracking-Funktion verfügt. Diese Technologie optimiert die Leistung von Solaranlagen, indem sie stets den optimalen Arbeitspunkt der Module findet.

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Die neuen Zolltarifnummern lauten:
* 8504 4084: Für Wechselrichter mit MPP-Tracking.
* 8504 4087: Für Wechselrichter ohne diese Funktion.

Die Änderung betrifft Importeure, Exporteure und Hersteller gleichermaßen – von der Photovoltaik-Industrie bis zum Ersatzteilhandel.

Bürokratischer Aufwand für Unternehmen steigt

Die Umstellung bringt erhebliche administrative Hürden mit sich. Während die Leistung meist auf dem Typenschild steht, erfordert die Prüfung auf MPP-Tracking einen tiefen Blick in die technische Dokumentation. Besonders bei Altgeräten oder im Ersatzteilgeschäft kann das aufwendig werden.

Unternehmen müssen ihre Warenstämme und Klassifizierungssysteme nun dringend überarbeiten. Eine falsche Einreihung kann zu fehlerhaften Zollabgaben, Lieferverzögerungen und rechtlichen Konsequenzen führen. Experten raten zu einer engen Zusammenarbeit zwischen Technik- und Zollabteilungen und einem zügigen Start des Reklassifizierungsprozesses.

Teil einer größeren Reform für grüne Technologien

Die Neuregelung für Wechselrichter ist nur ein Teil einer umfassenden Modernisierung der EU-Zollnomenklatur. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 reagiert die Kommission auf den technologischen Wandel, besonders im Bereich der Energiewende.

Neben Wechselrichtern wurden auch neue Unterpositionen für andere Schlüsselkomponenten geschaffen. Dazu zählen Teile für Wasserstoff-Brennstoffzellen, spezifische Batteriematerialien und Komponenten für Windkraftanlagen. Ziel ist eine präzisere statistische Erfassung, um den Markt für grüne Technologien besser steuern und überwachen zu können.

Mehr Klarheit, aber auch mehr Arbeit

Langfristig verspricht die Reform eine genauere Datenbasis für politische Entscheidungen. Für die Branche bedeutet sie zunächst vor allem Mehrarbeit. Die Fokussierung auf die MPP-Funktion unterstreicht jedoch ihren Stellenwert für den europäischen Markt. Geräte ohne diese Effizienztechnologie könnten so zunehmend zum Nischenprodukt werden.

Der reibungslose Warenverkehr hängt für Unternehmen nun unmittelbar von der korrekten Anwendung der neuen Tarifnummern ab. Der Countdown bis zum Stichtag am 1. Januar 2026 läuft.

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