EU verschärft Cybersicherheit für digitale Lieferketten
05.02.2026 - 23:14:12Brüssel setzt Hersteller und Betreiber kritischer Infrastrukturen mit einem neuen Maßnahmenbündel unter Druck. Ziel ist es, die gesamte digitale Wertschöpfungskette gegen Angriffe zu härten.
Die Bedrohung durch Cyberangriffe wächst – und die Europäische Union reagiert. Mit einem Paket aus neuen Vorschriften und verschärften Pflichten will Brüssel die Sicherheit digitaler Produkte und Dienstleistungen von der Entwicklung bis zur Nutzung garantieren. Hintergrund sind zunehmende Lieferkettenangriffe, bei denen Hacker Schwachstellen bei Zulieferern ausnutzen, um Großunternehmen oder Behörden zu treffen.
Cyber Resilience Act: Sicherheit „by Design“ wird Pflicht
Das Fundament bildet der bereits in Kraft getretene Cyber Resilience Act (CRA). Diese Verordnung stellt erstmals EU-weit verbindliche Mindeststandards für fast alle Produkte mit digitalen Elementen auf – vom Smartphone bis zur Industrieanlage. Ein zentraler Grundsatz: „Security by Design“. Produkte müssen von Grund auf sicher entwickelt werden und es auch bleiben.
Ab dem 11. September 2026 tritt eine entscheidende Pflicht in Kraft: Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwerwiegende Vorfälle an die EU-Cyberagentur ENISA melden. Diese Meldepflicht gilt auch für Produkte, die schon vor 2027 auf dem Markt waren.
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CSA2: EU kann Hochrisiko-Anbieter ausschließen
Noch einen Schritt weiter geht der neue Vorschlag zur Überarbeitung des Cybersecurity Acts, kurz „CSA2“. Er sieht einen Mechanismus vor, um kritische Lieferanten zu identifizieren und zu beschränken. Die Kommission kann dabei auch nicht-technische Risiken bewerten – etwa den Einfluss eines Drittstaates auf einen Anbieter.
Für als hochriskant eingestufte Unternehmen drohen drastische Konsequenzen: Sie könnten von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen oder sogar in Schlüsselbereichen verboten werden. Ein klarer Schachzug, um die strategische Abhängigkeit von außereuropäischen Tech-Konzernen zu verringern und die digitale Souveränität Europas zu stärken.
NIS 2: Betreiber in der Pflicht
Während der CRA die Hersteller adressiert, zieht die NIS-2-Richtlinie die Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Verantwortung. Energieversorger, Krankenhäuser oder Bahnbetreiber müssen seit 2026 die Cybersicherheit ihrer direkten Zulieferer aktiv managen. Geplante Änderungen sollen diese Pflichten weiter harmonisieren und den Aufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen senken.
Paradigmenwechsel für die Industrie
Experten sprechen von einem fundamentalen Wandel. Cybersicherheit ist keine reine IT-Aufgabe mehr, sondern wird zur strategischen Kernkompetenz. Sie durchdringt Produktentwicklung, Lieferantenmanagement und Geschäftsführung. Für Unternehmen bedeutet das erheblichen Mehraufwand, aber auch Chancen: Europäische Hersteller, die früh in Sicherheit investieren, könnten einen Wettbewerbsvorteil auf dem Binnenmarkt erlangen.
Die Uhr tickt. Während der CRA erst Ende 2027 voll greift, starten die Meldepflichten bereits in diesem Herbst. Der CSA2-Vorschlag muss noch Parlament und Rat passieren. Unternehmen sollten jetzt handeln: Ihre Lieferketten analysieren, kritische Zulieferer prüfen und robuste Prozesse für das Schwachstellenmanagement etablieren. Die proaktive Vorbereitung ist entscheidend, um hohe Strafen zu vermeiden und im digitalen Europa der Zukunft bestehen zu können.
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