EU-Startups, Händler

EU-Startups und Händler müssen sofort neue Mehrwertsteuersätze anwenden

02.01.2026 - 07:53:12

Seit Jahresbeginn gelten in mehreren EU-Ländern geänderte Mehrwertsteuersätze. Händler müssen ihre Systeme anpassen, um Fehler in der OSS-Meldung und bei der Steuerberechnung zu vermeiden.

Für Tausende deutsche Online-Händler beginnt das neue Jahr mit akuten Compliance-Pflichten. Seit dem 1. Januar 2026 gelten in mehreren EU-Ländern geänderte Mehrwertsteuersätze – und wer sie nicht korrekt berechnet, riskiert böse Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung.

Die Änderungen betreffen den One Stop Shop (OSS), das vereinfachte Meldesystem für grenzüberschreitende Verkäufe an Privatkunden in der EU. Steuerexperten raten Unternehmen dringend, ihre Shop-Systeme und ERP-Lösungen sofort zu überprüfen. Fehlerhafte Steuercodes könnten bereits im ersten Quartal 2026 zu Unter- oder Überzahlungen führen. Die entsprechende OSS-Erklärung ist im April fällig.

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Finnland und Litauen senken – und erhöhen

Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung in Finnland. Das Land hat seinen ermäßigten Steuersatz für Bücher, Medikamente und Personentransport von 14 auf 13,5 Prozent gesenkt. Die minimale Differenz von 0,5 Prozent erfordert dennoch präzise Anpassungen in den Steuerberechnungs-Engines der Händler.

Litauen geht einen zweigleisigen Weg. Für Gastronomie, Hotellerie und Transport steigt der ermäßigte Satz von 9 auf 12 Prozent. Gleichzeitig sinkt die Steuer für Bücher, E-Publikationen und bestimmte Medikamente auf nur noch 5 Prozent. Für Händler, die gemischte Warenkörbe anbieten, bedeutet das erheblichen Koordinierungsaufwand.

Niederlande und Österreich mit gezielten Anpassungen

In den Niederlanden ist eine umstrittene Änderung in Kraft: Die Mehrwertsteuer für Kurzzeit-Unterkünfte wie Hotels und Ferienparks springt vom ermäßigten Satz von 9 Prozent auf den vollen 21-Prozent-Satz. Betroffen sind vor allem Reiseplattformen und Buchungsportale.

Österreich setzt dagegen auf Entlastung. Für Damenhygieneartikel und Verhütungsmittel gilt seit dieser Woche ein Nullsteuersatz. Damit schafft Österreich den umgangssprachlichen „Tamponsteuer“ ab. Händler müssen sicherstellen, dass ihre Systeme diesen nullsatzkonformen Verkauf korrekt abbilden können.

OSS-Compliance: Jetzt handeln, um Ärger zu vermeiden

Das OSS-System lebt davon, dass die korrekte Steuer bereits beim Verkauf berechnet wird. „Das Risiko für Händler in der ersten Januarwoche ist rein operativ“, warnt eine aktuelle Mitteilung des Softwareanbieters DATEV. „Wird finnische Mehrwertsteuer weiter mit 14 statt 13,5 Prozent berechnet, wird der Händler technisch gesehen zu viel Steuer ausweisen. Eine nachträgliche Korrektur ist aufwendig und fehleranfällig.“

Unternehmen sollten jetzt drei Schritte umsetzen:
1. Produktkategorien prüfen: Identifizieren, welche Artikel in die neuen ermäßigten oder nullsatzkonformen Kategorien in Finnland, Litauen und Österreich fallen.
2. Steuerregeln aktualisieren: Sicherstellen, dass Shop-Software und Marketplace-Einstellungen die neuen Sätze ab dem 1. Januar 2026 korrekt anwenden.
3. Checkout testen: Überprüfen, ob der Warenkorb für Kunden aus den betroffenen Ländern die korrekte Brutto-/Netto-Aufteilung anzeigt.

Größerer Trend: Die E-Rechnungs-Welle rollt an

Während die Steuersatz-Änderungen sofortige Systemanpassungen erfordern, vollzieht sich ein größerer Wandel: Belgien hat am 1. Januar ein verpflichtendes E-Rechnungs-System für B2B-Transaktionen eingeführt. Das betrifft primär inländische Geschäfte, zeigt aber die Richtung für den gesamten EU-Raum auf.

Polen zieht schnell nach: Das nationale E-Rechnungssystem KSeF wird für große Steuerzahler ab dem 1. Februar 2026 verbindlich. Deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in diesen Ländern müssen ihre Rechnungsstellung entsprechend anpassen.

Ausblick: Ein Jahr der digitalen Steuer-Transformation

Die aktuellen Änderungen sind Teil der breiteren EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA). Noch in diesem Jahr stehen weitere Anpassungen an, etwa in der Tschechischen Republik mit neuen Regeln für die Umsatzsteuerregistrierung ausländischer Unternehmen.

Die Priorität für deutsche Online-Händler ist jedoch klar: The new Sätze für Finnland, Litauen, die Niederlande und Österreich müssen sofort in allen Systemen aktiv sein. Nur so lässt sich ein reibungsloser Meldezyklus im April sicherstellen.

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