EU-Parlament fordert strengere Regeln für KI am Arbeitsplatz
22.01.2026 - 13:12:12Das Europäische Parlament erhöht den Druck für ein eigenes Gesetz gegen die automatisierte Überwachung und Steuerung von Beschäftigten. Hintergrund ist eine gefährliche Lücke im bestehenden KI-Recht.
Brüssel – Der Streit um Künstliche Intelligenz im Job erreicht eine neue Eskalationsstufe. Nach einem entschlossenen Vorstoß des EU-Parlaments werden die Rufe nach einem eigenen Rechtsrahmen für „Algorithmisches Management“ lauter. Der bereits geltende KI-Akt reiche nicht aus, um Millionen Arbeitnehmer vor automatisierten Entscheidungen zu schützen, warnen Abgeordnete und Gewerkschaften.
Das Parlament fordert die EU-Kommission diese Woche auf, eine kritische Lücke zu schließen. Zwar stuft der KI-Akt – seit August 2024 in Kraft – einige Systeme am Arbeitsplatz als „hochriskant“ ein. Kritiker sehen darin aber vor allem eine Produktsicherheits-Verordnung. Die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses blieben außen vor.
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Eine neue Analyse des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) vom 20. Januar unterstreicht diese Sorge. Algorithmische Managementsysteme, die Aufgaben verteilen, Leistung kontrollieren oder sogar Abmahnungen vorschlagen, brauchen spezifische Vorgaben. Nötig seien klare „Human-in-the-Loop“-Regeln, die über die allgemeinen Transparenzanforderungen des KI-Akts hinausgehen.
Zwar bietet die Plattformarbeit-Richtlinie, die bis Ende 2026 umgesetzt werden muss, Schutz für Gig-Worker. Doch Beschäftigte in traditionellen Branchen bleiben oft ungeschützt. Das Parlament verlangt eine universelle Regelung. Ein Büroangestellter in München soll den gleichen Schutz vor algorithmischer Diskriminierung haben wie ein Lieferfahrer in Berlin.
Strenge Kontrolle und klare Verbote
Kern der Forderung ist eine strenge menschliche Aufsicht bei allen wichtigen Personalentscheidungen. Kein Algorithmus soll das letzte Wort bei Einstellung, Kündigung oder disziplinarischen Maßnahmen haben.
Zu den zentralen Punkten der Debatte gehören:
* Verbot invasiver Überwachung: Die Verarbeitung von Daten zum emotionalen oder psychischen Zustand von Beschäftigten – etwa durch Emotionserkennungs-Software – soll untersagt werden.
* Recht auf Erklärung: Arbeitnehmer müssen eine klare, zugängliche Möglichkeit erhalten, Entscheidungen eines algorithmischen Systems erläutert zu bekommen.
* Sicherheit geht vor: Systeme dürfen psychosoziale Risiken nicht erhöhen oder Beschäftigte unter einen unsicheren Leistungsdruck setzen. Das ist eine direkte Reaktion auf „produktivitätsmaximierende“ Algorithmen in Logistik und Lagerhaltung.
Das ETUI betont, dass algorithmisches Management mittlerweile als Arbeitsschutzrisiko anerkannt ist. Der durch KI getriebene Leistungsdruck könne zu schweren Muskel-Skelett-Erkrankungen und Burnout führen. Das gibt der Forderung, solche Systeme als potenzielle Gefahr am Arbeitsplatz zu behandeln, zusätzliches Gewicht.
Kommission unter doppeltem Druck
Der Druck auf die EU-Kommission wächst von mehreren Seiten. Am 20. Januar verabschiedete die Behörde ihre neue EU-Strategie gegen Rassismus. Darin adressiert sie ausdrücklich algorithmengetriebene Diskriminierung.
Die Kommission räumt ein, dass KI-Tools in Personalgewinnung und -management unbeabsichtigt Vorurteile verstärken können. Ein für dieses Jahr angekündigter Bericht zur Rassengleichheits-Richtlinie wird den Fokus auf Durchsetzungsmechanismen gegen solche algorithmische Voreingenommenheit legen. Diese Bewegung zeigt: Die Kommission beginnt, ihre Gleichstellungsziele mit den technologischen Kontrollen des Parlaments in Einklang zu bringen.
Beobachter deuten diese Konvergenz von Arbeitnehmerrechten und Anti-Diskriminierungspolitik als Signal für kommende Gesetze. Die Kommission muss auf die formale Anfrage des Parlaments aus dem Spätherbst 2025 reagieren. Eine Entscheidung, ob sie den gewünschten Richtlinien-Vorschlag vorlegt, wird bis März 2026 erwartet.
Was das für deutsche Unternehmen bedeutet
Für deutsche Firmen kämen die potenziellen neuen Regeln zu einer bereits komplexen Rechtslage hinzu. Diese umfasst die DSGVO, das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die bevorstehende nationale Umsetzung des KI-Akts.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Betriebsräte wahrscheinlich bedeutende neue Mitbestimmungsrechte beim Einsatz algorithmischer Managementsysteme erhalten würden. Würden die Parlamentsforderungen Gesetz, müssten Arbeitgeber nicht nur die technische Konformität ihrer Software nachweisen, sondern auch ihre Vereinbarkeit mit „menschlicher Würde“ und Sicherheitsstandards.
Der Zeitplan ist eng. Während die Plattformarbeit-Richtlinie bis Dezember 2026 national umgesetzt sein muss und die Hochrisiko-Pflichten des KI-Akts kurz davor greifen, raten Experten Unternehmen zu einer zeitnahen Überprüfung ihrer automatisierten Management-Tools. Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Effizienz darf nicht auf Kosten von Arbeitnehmerrechten gehen. Die „Black Box“ des algorithmischen Managements soll geöffnet werden.
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