EU-Kommission, Sanktionsvollzug

EU-Kommission verschärft Sanktionsvollzug gegen Russland

05.01.2026 - 20:53:12

Bis zum 25. Januar 2026 müssen europäische Firmen alle Aktivitäten in strategischen russischen Wirtschaftszonen beenden. Die neuen Leitlinien markieren die operative Phase des 19. Sanktionspakets.

Die EU-Kommission setzt ein klares Zeichen im Sanktionsregime: Europäische Unternehmen müssen bis 25. Januar 2026 vollständig aus russischen Sonderwirtschaftszonen aussteigen. Neue Leitlinien machen den Weg dafür verbindlich.

Strikter Abzug aus strategischen Zonen gefordert

Im Zentrum der heute veröffentlichten operativen Leitlinien steht Artikel 5ah der EU-Sanktionsverordnung. Er zielt direkt auf russische Sonderwirtschaftszonen (SWZ) wie „Alabuga“ und „Technopolis Moskau“ ab. Diese Gelände gelten in Brüssel als kritische Triebkräfte des russischen Militärindustriekomplexes.

Die Vorgabe ist umfassend. Bis zum Stichtag müssen EU-Operatoren sämtliche Beteiligungen, Joint Ventures, Niederlassungen und Vertragsbeziehungen in den gelisteten Zonen beenden. Das Verbot erstreckt sich auch auf Unternehmen außerhalb der Zonen, die von einer innerhalb der SWZ ansässigen Firma kontrolliert werden. Dieser „Kontrolltest“ zieht den Kreis enger und zwingt Compliance-Abteilungen zu intensiver Due Diligence in ihren Lieferketten.

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Die Fokussierung auf Alabuga und Technopolis Moskau ist strategisch. Diese Zonen dienten historisch dazu, ausländische Investitionen und Technologietransfer anzuziehen – oft abgeschirmt von regulärer Aufsicht. Der erzwungene komplette Abbruch soll diese „sicheren Häfen“ für Sanktionsumgehung und den Erwerb von Dual-Use-Technologien austrocknen.

Fahrplan für den unter Druck stehenden Rückzug

Die Leitlinien geben einen detaillierten Fahrplan für den Rückzug vor, der unter schwierigen Bedingungen stattfinden muss. Ein zentraler Punkt ist die „angemessene Schritte“-Doktrin. Unternehmen müssen alle Ausstiegsbemühungen dokumentieren. Blockieren russische Behörden den Abzug – eine gängige Vergeltungstaktik – muss dies nachgewiesen werden. Die Kommission betont jedoch, dass die Einhaltung keine „unnötigen oder unkontrollierten Verluste“ erfordert. Jede Handlung, die Russland einen „ungebührlichen wirtschaftlichen oder technologischen Vorteil“ verschafft, bleibt strikt verboten.

Beim Verkauf von Vermögenswerten gelten strenge Auflagen. Käufer dürfen nicht sanktioniert sein oder Ressourcen der Kriegsmaschinerie zuführen. In einem Markt, auf dem viele potenzielle Käufer bereits auf Schwarzen Listen stehen, erschwert dies den Ausstieg erheblich.

Die Leitlinien sehen enge Ausnahmeregelungen vor. Nationale Behörden können Genehmigungen für Handlungen erteilen, die für einen geordneten Rückzug „unbedingt erforderlich“ sind. Rechtsexperten betonen: Dies ist keine Hintertür für Fortbetrieb, sondern soll Umweltunfälle oder Sicherheitsrisiken bei der Stilllegung von Industrieanlagen verhindern.

Der größere Rahmen: Das 19. Sanktionspaket tritt in Kraft

Die heutigen Klarstellungen markieren die operative Phase des umfassenden 19. Sanktionspakets vom Oktober 2025. Dieses Paket enthält eine Reihe harter Maßnahmen:

  • LNG-Importverbot: Einfuhrstopp für russisches Flüssigerdgas (LNG) in die EU. Das Verbot langfristiger Verträge gilt voll ab 2027, doch die operative Vorbereitung beeinflusst bereits jetzt Marktverträge.
  • Verschärfung im Finanzsektor: Fünf weitere russische Banken wurden auf die Transaktionssperrliste gesetzt. Für die Energieriesen Rosneft und Gazprom Neft gilt nun eine vollständige Transaktionssperre.
  • Krypto- und Fintech-Beschränkungen: EU-Dienstleister dürfen keine Krypto-Dienste mehr für russische Entitäten anbieten, was eine digitale Umgehungsschließe schließt.
  • Maßnahmen gegen Schattenflotte: Ein fünfjähriges Versicherungsverbot für Schiffe und Flugzeuge der russischen Regierung soll die Umgehung von Ölpreisobergrenzen erschweren.

Die Umsetzung der SWZ-Sperre zeigt den EU-Kurswechsel: Von der Ankündigung breiter Verbote hin zur Durchsetzung technisch anspruchsvoller Entflechtungen, die Unternehmen vor erhebliche operative Herausforderungen stellen.

Was kommt als Nächstes? Paket 20 und globale Koordination

Die Veröffentlichung erfolgt in einer Phase diplomatischer Aktivitäten. Die EU bereitet bereits ein 20. Sanktionspaket vor, dessen Annahme für den 24. Februar 2026 – den vierten Jahrestag der Invasion – geplant ist.

Diplomatischen Quellen zufolge wird sich das kommende Paket wahrscheinlich auf das Schließen verbleibender Lücken konzentrieren, insbesondere beim Re-Export sensibler Güter über Drittländer. Auch ein Verbot russischer Uranimporte wird diskutiert – eine Maßnahme, die bisher auf Widerstand atomkraftabhängiger Mitgliedstaaten stieß, aber neuen Schwung erhält.

Die Koordination mit der Ukraine ist eng. Kyjiw verhängte am 4. Januar 2026 nationale Sanktionen gegen 95 Personen und 70 Unternehmen aus der militärischen Lieferkette Russlands. Diese Synchronisation legt nahe, dass einige dieser Ziele im kommenden EU-Paket wieder auftauchen könnten.

Dringender Handlungsbedarf für die Wirtschaft

Für europäische Unternehmen hat der Stichtag 25. Januar oberste Priorität. Compliance-Abteilungen müssen prüfen, ob ihre Software noch Expositionen gegenüber den genannten SWZs anzeigt.

Rechtsberater warnen: Die operative Umsetzungsphase ist oft der Moment, in dem Durchsetzungsmaßnahmen greifen. Mit den nun klaren Leitlinien entfällt das Argument der „regulatorischen Unklarheit“. Nationale Behörden in der EU werden ihre Prüfungen im ersten Quartal 2026 voraussichtlich verstärken.

Die Botschaft aus Brüssel ist eindeutig: Die wirtschaftliche Trennung von Russland ist strukturell, technisch und zunehmend dauerhaft. Für Unternehmen bleibt die Lage dynamisch – die operative Umsetzung des 19. Pakets ist wohl nur das Vorspiel für das 20. Paket im Februar.

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