EU-Kommission schafft Nachhaltigkeitsregeln für 90 Prozent der Firmen ab
09.01.2026 - 13:15:12Die EU vollzieht eine dramatische Kehrtwende in ihrer Nachhaltigkeitspolitik. Ein neues Deregulierungspaket befreit Zehntausende Unternehmen von verbindlichen Berichts- und Sorgfaltspflichten – eine massive Entlastung für den deutschen Mittelstand.
Nach dem entscheidenden Votum des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2025 steht das sogenannte „Omnibus“-Vereinfachungspaket vor der finalen Annahme. Rechtsgutachten bestätigen diese Woche: Bis zu 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Firmen fallen künftig nicht mehr unter die strengen Transparenzregeln. Getrieben von der Kommissionszusage, Bürokratielasten um 25 Prozent zu reduzieren, markiert dies einen scharfen Kurswechsel weg von der bisher expansiven ESG-Politik (Environmental, Social, and Governance). Für Unternehmen in Deutschland und der gesamten EU bedeutet das eine völlig neue regulatorische Realität.
Parlament beschließt radikale Entlastung
Der Kern des Pakets ist eine drastische Anhebung der Schwellenwerte für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Statt wie bisher für Betriebe mit 250 Mitarbeitern gilt die Berichtspflicht nun erst ab 1.000 Beschäftigten. Die Umsatzgrenze wird von 50 auf 450 Millionen Euro angehoben.
Passend zum Thema Sorgfaltspflichten – nachdem das EU-Parlament die Schwellen deutlich angehoben hat, stehen viele Unternehmen vor der Frage, ob sie weiterhin Prüf- und Berichtspflichten erfüllen müssen. Branchenexperten warnen: Unklare Prozesse in der Lieferkette können zu Sanktionen oder Handelsrestriktionen führen. Ein kostenloses E-Book zur EU-Entwaldungsverordnung erklärt praxisnah, welche Rohstoffe betroffen sind, wie Sie eine Risikoprüfung durchführen und welche Nachweisdokumentation nötig ist, um Strafen zu vermeiden. Jetzt kostenlosen Entwaldungs-Guide sichern
Diese Änderung befreit den Großteil der „Mid-Cap“-Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Branchenanalysen vom Donnerstag legen nahe, dass etwa 90 Prozent der ursprünglich erfassten Firmen keine verpflichtenden CSRD-Berichte mehr erstellen müssen. Zudem gibt es eine Übergangsausnahme: Unternehmen der ersten Berichtswelle, die eigentlich für das Geschäftsjahr 2024 hätten reporten müssen, sind nun befreit, wenn sie unter den neuen Schwellen liegen.
EU-Lieferkettengesetz wird ausgehöhlt
Noch radikaler fällt die Entschärfung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) aus, des europäischen Pendants zum Lieferkettengesetz. Die Pflicht, Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Lieferkette zu identifizieren, betrifft künftig nur noch einen winzigen Teil des EU-Marktes.
Die neuen Regeln sehen vor:
* Die Mitarbeitergrenze steigt von 1.000 auf 5.000 Beschäftigte.
* Die Umsatzschwelle erhöht sich von 450 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro.
* Die Verpflichtung zur Erstellung von Klima-Transformationsplänen wurde komplett gestrichen.
Rechtsbeobachter schätzen, dass der Anwendungsbereich der CS3D damit um rund 70 Prozent schrumpft. Auch die Strafen wurden abgemildert: Das maximale Bußgeld liegt nun bei 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Ein EU-weites Haftungsregime wurde zugunsten nationaler Durchsetzung verworfen.
Fristen verschieben sich um Jahre
Das Omnibus-Paket gewährt den verbliebenen Unternehmen deutlich mehr Vorbereitungszeit. Ein „Stop-the-Clock“-Mechanismus verschiebt die Fristen erheblich:
- CSRD: Für noch betroffene EU-Firmen (1.000+ Mitarbeiter) beginnt die Berichtspflicht voraussichtlich für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 (Berichterstattung 2028).
- CS3D: Die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten wurde auf Juli 2028 verlängert. Verbindliche Sorgfaltspflichten greifen damit erst ab Juli 2029.
Diese Verzögerung verschafft den Konzernen eine mehrjährige Atempause, um ihre Datenerfassungsstrategien ohne akuten Regulierungsdruck zu überdenken.
Geteilte Reaktionen und nächste Schritte
Die Reaktionen auf das Paket fallen gespalten aus. Deutsche Wirtschaftsverbände begrüßen die Änderungen als „Sieg für die Wettbewerbsfähigkeit“. Die Befreiung des Mittelstands von der Berichtspflicht sei entscheidend für die Attraktivität des Kapitalmarkts.
Umwelt-NGOs und Nachhaltigkeitsinvestoren verurteilen den Schritt dagegen scharf. Analysen von Zivilgesellschaftsgruppen beschreiben das Paket als „Abriss“ des europäischen Green Deals. Die Befreiung von Unternehmen mit bis zu 5.000 Mitarbeitern von Sorgfaltspflichten schaffe einen riesigen blinden Fleck für Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten.
Wie geht es weiter?
Nach dem Parlamentsvotum steht die formale Annahme durch den EU-Rat unmittelbar bevor. Die Gesetze treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Parallel bereitet die EU-Kommission für Anfang 2026 eine neue öffentliche Konsultation vor. Sie wird sich auf die überarbeiteten Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) konzentrieren, die an den verkleinerten Anwendungsbereich angepasst werden. Entwürfe dieser „Light“-Standards, die verpflichtende Datenpunkte um über 60 Prozent kürzen, liegen bereits vor.
Für Compliance-Beauftragte ist die oberste Priorität nun eine Neubewertung: Fällt unser Unternehmen noch unter die Pflichten? Viele Firmen, die 2024 noch Compliance-Teams aufbauten, müssen sich nun auf freiwillige Transparenz konzentrieren – getrieben von Kundennachfrage statt gesetzlichem Zwang.
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