EU-Kommission gewährt Aufschub beim KI-Gesetz
20.11.2025 - 08:29:12Brüssel macht einen Rückzieher – zumindest teilweise. Die EU-Kommission hat diese Woche Erleichterungen für den umstrittenen AI Act angekündigt. Unternehmen, die mit Hochrisiko-KI-Systemen arbeiten, bekommen bis zu 16 Monate mehr Zeit für die Umsetzung der strengen Vorgaben. Doch Entwarnung wäre verfrüht: Die grundlegenden Schulungspflichten gelten weiterhin – und zwar für alle.
Die am 19. November vorgestellten Anpassungen sind Teil eines umfassenderen „Digital Omnibus”-Pakets. Ziel: den regulatorischen Aufwand drastisch senken, ohne die Grundrechtsstandards zu schleifen. Was steckt dahinter? Die Kommission reagiert auf massives Feedback aus der Wirtschaft. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung im August 2024 häuften sich die Umsetzungsprobleme. Viele Unternehmen standen vor einem Dilemma: komplexe Compliance-Anforderungen erfüllen, während wichtige technische Standards noch gar nicht fertig waren.
Der Aufschub betrifft KI-Systeme in besonders sensiblen Bereichen. Automatisierte Bewerberauswahl? Strafverfolgung? Kritische Infrastruktur? Genau hier greifen die schärfsten Regeln des AI Act. Unternehmen müssen Risikomanagementsysteme einrichten, Datenqualität sicherstellen, umfassende Dokumentation führen und menschliche Aufsicht garantieren.
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Die verschobenen Fristen koppeln das Inkrafttreten nun enger an die Verfügbarkeit der harmonisierten Standards. Ein pragmatischer Schritt, meinen Branchenbeobachter. Anstatt voreilige und möglicherweise fehlerhafte Lösungen zu entwickeln, erhalten Organisationen die Zeit für robuste Prozesse. Die Kommission spricht von bis zu 5 Milliarden Euro an eingesparten Verwaltungskosten bis 2029.
Die Schulungspflicht bleibt eisern bestehen
Doch eine zentrale Säule des AI Act rührt Brüssel nicht an: Artikel 4 und die Pflicht zur KI-Kompetenz. Diese Anforderung gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 verbindlich – für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, unabhängig von ihrer Größe.
Was bedeutet das konkret? Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Personal ausreichend geschult ist. Die Verordnung definiert KI-Kompetenz als Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglicher Schäden bewusst zu sein. Es geht nicht nur um technisches Know-how. Ethische und rechtliche Implikationen gehören ebenso dazu.
Diese Schulungspflicht erstreckt sich über alle KI-Anwendungen – vom allgemeinen Sprachmodell bis zum spezialisierten Fach-Tool. Hier gibt es keinen Aufschub, keine Ausnahmen.
Balance zwischen Innovation und Regulierung
Die Strategie der Kommission wird zunehmend deutlich: Europa will im globalen KI-Wettrennen nicht zurückfallen, besonders nicht gegenüber den USA. Ein zu rigider Roll-out könnte Innovationen abwürgen und kleine sowie mittlere Unternehmen überfordern. Die Sorge ist real.
Indem die EU mehr Flexibilität bei Hochrisiko-Systemen einräumt, versucht sie den Spagat zwischen Grundrechtsschutz und wettbewerbsfähigem digitalen Binnenmarkt. Kann das funktionieren? Die kommenden Monate werden zeigen, ob dieser pragmatische Kurs aufgeht oder ob die Regulierung erneut nachgeschärft werden muss.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Der Entwurf dient als Grundlage für die Beratungen zwischen Parlament und Rat. Für Unternehmen heißt das: Die gewonnene Zeit strategisch nutzen. Compliance-Projekte einstellen? Keine gute Idee. Stattdessen sollten Organisationen ihre Prioritäten klug anpassen.
Im Vordergrund muss der Aufbau unternehmensweiter KI-Kompetenz stehen. Gezielte Schulungen schaffen nicht nur eine solide Basis für spätere Hochrisiko-Anforderungen, sondern minimieren bereits jetzt die Risiken beim KI-Einsatz. Viele Unternehmen stehen hier noch am Anfang.
Der Fokus liegt nun darauf, interne Richtlinien zu entwickeln, Mitarbeiter für Potenziale und Gefahren zu sensibilisieren und eine Kultur des verantwortungsvollen Umgangs aufzubauen. Wer diese Hausaufgaben jetzt macht, steht später deutlich besser da – wenn die verschärften Regeln dann tatsächlich greifen.
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