EU-Kommission, Staatshilfen

EU-Kommission erweitert Staatshilfen gegen hohe Strompreise

30.12.2025 - 16:45:12

Die EU-Kommission erweitert den Kreis der förderfähigen Branchen und erhöht die Fördersätze, um energieintensive Unternehmen in der Krise zu unterstützen und Carbon Leakage zu verhindern.

Die EU-Kommission hat die Regeln für Staatshilfen im Emissionshandel deutlich gelockert. Mit der Ausweitung auf 20 neue Branchen und höheren Förderquoten will Brüssel die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in der Energiekrise sichern.

Mehr Branchen erhalten Zugang zu Milliardenhilfen

Ab dem 1. Januar 2026 können Hersteller von organischen Chemikalien, Flachglas, Keramik und Batterien erstmals staatliche Beihilfen beantragen. Sie sollen so die indirekten Kosten aus dem europäischen Emissionshandelssystem (ETS) ausgleichen. Bisher waren diese Branchen von der Kompensation ausgeschlossen.

Hintergrund ist die Sorge vor Carbon Leakage – der Verlagerung von Produktion in Regionen mit laxeren Klimavorschriften. “Die neuen Leitlinien spiegeln die Realität des Energiemarktes wider”, erklärt ein Handelsexperte. Die hohen Strompreise und CO₂-Kosten setzten immer mehr Industriezweige unter Druck.

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Förderquote steigt auf 80 Prozent

Nicht nur der Kreis der Berechtigten wird größer. Auch die Fördersätze steigen deutlich. Für bereits begünstigte Branchen wie Stahl, Aluminium oder Papier erhöht sich die maximale Kompensation von 75 auf 80 Prozent. Das soll energieintensiven Unternehmen zusätzlichen Spielraum geben.

Die Dimensionen sind beträchtlich: Allein 2024 zahlten 15 EU-Staaten rund 5,52 Milliarden Euro an Ausgleichszahlungen für das Vorjahr. Das ist ein Anstieg um 40 Prozent. Neu ist auch eine “Öffnungsklausel”: Mitgliedstaaten können weitere Sektoren vorschlagen, wenn diese nachweislich gefährdet sind.

Grüne Auflagen als Gegenleistung

Die großzügigere Förderung hat jedoch ihren Preis. Großempfänger müssen Teile der Beihilfen in Dekarbonisierung und Energieeffizienz investieren. Zudem werden die Berechnungsgrundlagen für die Jahre 2026 bis 2030 aktualisiert.

Die deutsche Stahlindustrie begrüßt die Entscheidung als “positives Signal”. Umweltverbände zeigen sich skeptisch: Sie fürchten, dass der CO₂-Preis als Lenkungsinstrument an Wirkung verliert, wenn die Kompensation zu großzügig ausfällt.

Schnittstelle zum CO₂-Grenzausgleich

Die neuen Leitlinien ergänzen den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), der seit Oktober 2025 schrittweise eingeführt wird. Während CBAM Importe verteuert, mildern die Staatshilfen heimische Stromkosten. Zusammen bilden sie ein komplexes Schutzsystem für Europas Industrie.

Für die neu berechtigten Unternehmen beginnt nun die Phase der Antragsvorbereitung. Rechtsberater rechnen im ersten Halbjahr 2026 mit einem deutlichen Anstieg der Verfahren. Die EU zeigt damit deutlich: Der grüne Wandel soll nicht auf Kosten der industriellen Basis gehen.

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