EU-Klimazoll: Neue Regeln setzen Importeure unter Druck
17.12.2025 - 00:30:12Die EU-Kommission hat die endgültigen Spielregeln für den CO₂-Grenzausgleich (CBAM) ab 2026 festgezurnt. Während kleine Importeure entlastet werden, drohen bei fehlenden Emissionsdaten drastische Strafaufschläge.
Ab dem 1. Januar 2026 wird das Schätzen von Emissionen teuer. Die Kommission hat finale Standardwerte beschlossen, die Importeure anwenden müssen, wenn sie keine tatsächlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten vorlegen können. Diese Werte basieren auf dem Durchschnitt der zehn schmutzigsten Produzenten pro Warengruppe – plus einem Strafaufschlag.
„Die Zeit des folgenlosen Schätzens ist vorbei“, kommentierte ein Kommissionssprecher. Das System wechsele von der Einführungsphase in den Vollzug.
Die finanziellen Konsequenzen sind klar gestaffelt:
* Der Strafaufschlag beginnt 2026 bei 10 %, steigt 2027 auf 20 % und liegt ab 2028 dauerhaft bei 30 %.
* Besonders betroffen ist die Stahlbranche. Für chinesische Stahl-Brammen liegt der Standardwert bei 3,17 Tonnen CO₂-Äquivalent pro Tonne Stahl. Das liegt weit über den Emissionen effizienter Hersteller und könnte die CBAM-Kosten für Importeure ohne verifizierte Daten in die Höhe treiben.
* Nach Industriefeedback senkte die Kommission die Werte für nichtrostenden Stahl und Direktreduziertes Eisen gegenüber früheren Entwürfen ab.
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Entlastung für kleine Unternehmen
Als Gegenpol zu den verschärften Werten führt die Kommission eine Bagatellgrenze ein. Importeure sind von den vollständigen CBAM-Pflichten befreit, wenn ihre jährlichen Importe gedeckter Waren 50 Tonnen oder 100 Tonnen CO₂e nicht überschreiten.
Diese seit Anfang 2025 diskutierte Regel soll rund 180.000 kleinere Unternehmen aus dem Berichtspflichten-Korsett befreien. Sie gelten dann als „gelegentliche Importeure“ und haben deutlich weniger Bürokratie.
„Das ist ein pragmatischer Schritt“, sagt Politikanalystin Pauline Miquel. „Das System bleibt handhabbar und konzentriert sich auf die großen industriellen Emittenten.“
Vereinfachte Verfahren und klare Preise
Das Paket enthält weitere Erleichterungen. So können Importeure künftig pauschalierte Standardwerte für in Drittländern gezahlte CO₂-Preise nutzen, wenn genaue Daten fehlen. Das löst ein großes Problem der Übergangsphase: die Überprüfung komplexer nationaler Abgabesysteme, etwa in China oder Indien.
Zudem wird die Anmeldung als „CBAM-Deklarant“ beschleunigt. Die Pflicht der nationalen Behörden, jede Anmeldung vorab zu prüfen, entfällt.
Geteiltes Echo in der Industrie
Die Reaktionen der europäischen Industrie sind gemischt, doch die Klarheit wird begrüßt. Die Stahlbranche (Eurofer) befürwortet die hohen Standardwerte als Schutz vor „Resource Shuffling“ – dem gezielten Export sauberer Produkte in die EU bei Beibehaltung schmutziger Produktion für den Heimatmarkt.
Importeure von Halbzeugen trifft es hingegen hart. Marktquellen zufolge könnten die hohen Standardwerte für Warmband aus Indien oder Indonesien die Kosten pro Tonne um über 200 Euro erhöhen, falls keine echten Daten vorliegen.
„Der 10%-Aufschlag 2026 ist nur die Warnung“, warnt Senior-Berater Dan Maleski. „Bei 30 % ab 2028 wird jeder, der auf Standardwerte setzt, praktisch vom Markt gepreist. Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Besorgt euch verifizierte Lieferantendaten oder zahlt drauf.“
Finaler Countdown bis Jahreswechsel
Mit der Annahme der Durchführungsrechtsakte ist der Rechtsrahmen für die definitive Phase weitgehend komplett. Den Unternehmen bleiben weniger als drei Wochen zur Vorbereitung auf den 1. Januar 2026.
Die Prioritäten sind eindeutig:
1. Registrierung als autorisierter CBAM-Deklarant im vereinfachten Verfahren.
2. Datenbeschaffung von Lieferanten, um von den auslaufenden Übergangswerten auf verifizierte Emissionsdaten umzusteigen und die neuen Strafwerte zu vermeiden.
Die Kommission will das CBAM-Register in den kommenden Tagen aktualisieren und noch vor Jahresende weitere technische Leitlinien veröffentlichen.
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