EU-Entwaldungsgesetz, Parlament

EU-Entwaldungsgesetz: Parlament hebelt eigene Regeln aus

02.12.2025 - 01:10:12

Das EU-Parlament hat die Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben und die Sorgfaltspflichten für Unternehmen deutlich reduziert. Die Wirtschaft begrüßt die Aufweichung, während Umweltschützer Alarm schlagen.

Brüssel. Das Europäische Parlament verschiebt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr – und schwächt sie gleichzeitig massiv ab. Was Umweltschützer alarmiert, lässt die Wirtschaft aufatmen.

Die Entscheidung fiel deutlich: 402 zu 250 Stimmen vergangene Woche für die Verschiebung, deren Tragweite gestern die Branchendiskussionen dominierte. Große Unternehmen erhalten nun bis zum 30. Dezember 2026 Zeit zur Umsetzung, kleine und mittlere Betriebe sogar bis Ende Juni 2027. Ursprünglich sollten die Regeln bereits Ende dieses Monats greifen.

Doch die Verzögerung ist nur die halbe Geschichte. Die Abgeordneten stimmten zugleich für weitreichende „Vereinfachungen”, die nach Ansicht von Kritikern das Herzstück der Verordnung aushöhlen. Der Schritt folgt weitgehend der Position des Rats vom 19. November und ebnet den Weg für Blitzverhandlungen ab Donnerstag – ein Wettlauf gegen die Zeit, bevor die alten Regeln theoretisch in Kraft treten.

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Paradigmenwechsel bei der Sorgfaltspflicht

Die brisanteste Änderung betrifft die Verantwortungskette: Künftig trägt fast ausschließlich der „erste Inverkehrbringer” die Beweislast. Alle nachgelagerten Händler und Verarbeiter müssen lediglich dessen Referenznummer angeben – eigene Prüfungen entfallen.

Besonders umstritten: Kleine Erstimporteure kämen mit einer einmaligen Pauschalerklärung davon, statt für jede Lieferung zu berichten. „Wir eliminieren Doppelmeldungen”, rechtfertigt ein Parlamentssprecher. NGOs kontern scharf: Ohne Kontrollen in der Lieferkette entstehe eine „Black Box”, durch die entwaldungsbelastete Produkte unerkannt zirkulieren könnten.

Buchbranche jubelt, Umweltschützer schlagen Alarm

Die Wirtschaft reagierte am Montag erleichtert. Verbände der Holz-, Kaffee- und Druckindustrie begrüßten die Entscheidung einhellig. Ein besonderer Coup gelang der Verlagsbranche: Gedruckte Bücher und Zeitungen könnten komplett aus dem Anwendungsbereich herausfallen – ein Punkt, der nun hart verhandelt wird.

„Unternehmen, die sich 30 Tage vor Inkrafttreten vorbereitet hatten, stehen jetzt vor Zusatzkosten durch erneute Anpassungen”, kritisiert Nicole Polsterer von der NGO Fern das Chaos der Last-Minute-Kehrtwende. Der Bundesverband Druck und Medien hingegen lobte den Schritt und riet Firmen, das Extrajahr ohne Sanktionsdruck für Systemverbesserungen zu nutzen.

Donnerstag beginnt der Endspurt

Parlament und Rat sind sich weitgehend einig – nun startet am 4. Dezember die entscheidende Trilog-Runde zwischen beiden Institutionen und der Kommission. Der Zeitdruck ist enorm: Ohne Einigung, Abstimmung und Veröffentlichung im Amtsblatt bis zum 30. Dezember 2025 träte automatisch die ursprüngliche, härtere Fassung in Kraft.

„Wir müssen die Änderung vor dem aktuellen Stichtag finalisieren”, bestätigt der Rat. Angesichts der Übereinstimmung bei Verzögerung und „Erstinverkehrbringer-Prinzip” rechnen Beobachter mit einer schnellen Einigung – möglicherweise schon nächste Woche.

Doch bereits jetzt ist die nächste Aufweichungsrunde programmiert: Die Kommission muss bis 30. April 2026 eine „Vereinfachungsprüfung” vorlegen, die weitere Bürokratieabbau-Vorschläge bringen könnte – noch bevor die neuen Fristen überhaupt greifen.

Unternehmen sollten akute Compliance-Maßnahmen pausieren, aber wachsam bleiben. Die finalen Details zu Länder-Benchmarking und Deklarationspflichten werden erst in den kommenden Tagen festgezurrt.

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