Energiepreispauschale: Gericht bestätigt Steuerpflicht für Rentner
24.01.2026 - 22:13:11Die 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentner muss versteuert werden – so das klare Urteil des Sächsischen Finanzgerichts. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig, denn der Bundesfinanzhof muss nun das letzte Wort sprechen.
Finanzgericht weist Klagen ab
Mehrere Rentner waren vor Gericht gezogen, um die Besteuerung ihrer Energiepreispauschale (EPP) anzufechten. Sie argumentierten, die 2022 ausgezahlte Entlastung sei eine steuerfreie Sozialleistung. Das Sächsische Finanzgericht sah das anders und gab den Finanzbehörden recht.
Die Richter bestätigten die Einstufung als steuerpflichtiges Einkommen. Die geltenden Regelungen im Einkommensteuergesetz und im speziellen Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz seien verfassungskonform. Der Gerichtshof betonte: Diese Behandlung gewährleiste die Gleichbehandlung von Rentnern mit anderen Gruppen wie Arbeitnehmern oder Selbstständigen, deren EPP ebenfalls versteuert wurde.
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Verfassungsfrage: Gleiche Behandlung im Fokus
Das Gericht unterstrich den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Entlastungsmaßnahmen. Durch die Besteuerung der Pauschale werde der Netto-Vorteil für Bezieher höherer Einkommen progressiv gemindert. So komme die Entlastung gezielter bei jenen an, die sie stärker benötigten.
Die unterschiedslose Besteuerung aller Empfängergruppen verletze nicht den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Damit beantwortete das Gericht eine Kernfrage: War die EPP als pauschale Subvention oder als steuerpflichtiger Einkommensbestandteil gedacht? Die sächsischen Richter votierten klar für Letzteres.
Bundesfinanzhof muss endgültig entscheiden
Der Rechtsstreit ist damit aber noch nicht beendet. Die klagenden Rentner haben Revision eingelegt – der Bundesfinanzhof (BFH) in München muss nun entscheiden. Die Urteile aus Sachsen sind somit noch nicht rechtskräftig.
Mehrere Parallelverfahren liegen dem BFH bereits vor, darunter die Aktenzeichen VI R 15/24, X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25. Die Bündelung der Revisionen zeigt: Das oberste Finanzgericht wird die Materie grundsätzlich prüfen und eine richtungsweisende Entscheidung treffen. Sie wird bundesweit gelten.
Was auf dem Spiel steht
Die Energiepreispauschale war 2022 ein Kernstück der Regierungsentlastungen. Für Millionen Rentner, viele mit knappem Einkommen, war die Steuerfrage existenziell. Die anstehende BFH-Entscheidung schafft endgültige Rechtssicherheit – für Betroffene und Finanzverwaltungen gleichermaßen.
Sie wird auch wegweisend für die Besteuerung künftiger staatlicher Hilfszahlungen sein. Steuerexperten, Rentnerverbände und Politiker verfolgen den Prozess daher mit Spannung.
Warten auf das finale Urteil
Wann der Bundesfinanzhof entscheidet, ist noch offen. Bestätigt er das sächsische Urteil, ist die Steuerpflicht der EPP endgültig besiegelt. Kippt er die Entscheidung, könnten Tausende Steuerbescheide korrigiert und Nachzahlungen fällig werden. Bis dahin bleibt der steuerliche Status der Energiehilfe in der Schwebe.


