Elternzeit, Verfassungsbeschwerde

Elternzeit: Verfassungsbeschwerde gegen finanzielle Nachteile

28.11.2025 - 23:20:12

Wer Elternzeit nimmt, riskiert langfristige Gehaltseinbußen – dagegen liegt nun eine Verfassungsbeschwerde vor. Das Bundesverfassungsgericht muss klären, ob die gängige Praxis vieler Tarifverträge, Elternzeitmonate nicht für Stufenaufstiege zu zählen, verfassungswidrig ist.

Die Beschwerde trifft einen wunden Punkt: Während Frauen durchschnittlich 14,8 Monate Elternzeit nehmen, sind es bei Männern nur 3,7 Monate. Werden diese Zeiten nicht für den tariflichen Stufenaufstieg angerechnet, trifft das überwiegend Frauen – und könnte damit eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung darstellen. Besonders im öffentlichen Dienst nach TVöD führt das “Einfrieren” der Berufserfahrung zu erheblichen Einkommensverlusten über die gesamte Karriere hinweg.

Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Revision abgelehnt hatte, ist Karlsruhe nun die letzte Instanz. Sollte das Verfassungsgericht zugunsten der Beschwerdeführer entscheiden, könnte das Tausende Beschäftigte betreffen – und Tarifverträge bundesweit auf den Prüfstand stellen.

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Während die Gehaltsfrage in Karlsruhe verhandelt wird, bleibt der Kündigungsschutz während der Elternzeit einer der strengsten im deutschen Arbeitsrecht. Aktuelle Rechtskommentare aus dieser Woche betonen: Selbst bei grobem Fehlverhalten ist eine Kündigung kaum durchsetzbar.

Arbeitgeber müssen für eine Kündigung während der Elternzeit zunächst die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde einholen. Diese wird nur in “besonderen Fällen” erteilt – etwa bei Betriebsschließung oder Insolvenz. Verhaltensbedingte Kündigungen werden nur bei extremen Verstößen genehmigt, die die Unternehmensexistenz gefährden.

Ein besonderes Detail: Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, genießt den Schutz für das gesamte Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber können weder die Teilzeitvereinbarung einfach beenden noch das ruhende Vollzeitverhältnis antasten.

Teilzeit in Elternzeit: Strategischer Ausweg

Die Verschärfung der Elterngeld-Einkommensgrenzen im April 2025 – auf 175.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen – hat die Teilzeit während der Elternzeit für viele Familien zur Notwendigkeit gemacht. Bis zu 32 Wochenstunden sind erlaubt, was zwei Vorteile bietet: fortlaufendes Einkommen und Karrierekontinuität.

Doch Vorsicht: Das BAG hat klargestellt, dass Teilzeit während der Elternzeit nicht mit regulären Teilzeitverträgen gleichzusetzen ist. Arbeitgeber dürfen die Bedingungen dieser temporären Arbeitszeitreduktion nicht nutzen, um die Position dauerhaft herabzustufen. Nach Ende der Elternzeit besteht der Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.

“Der Druck wächst von zwei Seiten”, erklärt ein Berliner Arbeitsrechtler. “Der Staat kürzt Zuschüsse für Besserverdienende, während gleichzeitig die Gerichte prüfen müssen, ob Auszeiten für Care-Arbeit dauerhaft die Karriere bremsen dürfen. Eine Entscheidung aus Karlsruhe gegen die Stufenausschlüsse wäre ein enormer Sieg für Gleichstellungsaktivisten – aber auch eine massive Kostenbelastung für Arbeitgeber.”

Was Personalabteilungen jetzt tun sollten

Die Entwicklungen Ende 2025 zeichnen ein komplexes Bild für HR-Abteilungen. Die Verfahrensanforderungen sind gnadenlos: Wer vor einer Kündigung keine behördliche Genehmigung einholt oder einen Teilzeitantrag fehlerhaft ablehnt, riskiert teure Prozesse – die Unternehmen meist verlieren.

HR-Experten raten zur Prüfung bestehender Elternzeit-Policies. Besonders wichtig: Wie wird die Betriebszugehörigkeit während der Auszeit erfasst? Sind die Kündigungsverfahren für geschützte Beschäftigte wasserdicht dokumentiert?

Die Entscheidung aus Karlsruhe wird nicht sofort erwartet. Doch allein die Annahme der Beschwerde signalisiert: Die Frage hat fundamentale Bedeutung. Gemeinsam mit anderen Arbeitsrechtsreformen verspricht 2026 ein Jahr erheblicher regulatorischer Umbrüche auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu werden.

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