ElektroG4, Regeln

ElektroG4: Neue Regeln für Elektroschrott treffen Büros

10.01.2026 - 12:03:12

Das novellierte Elektrogesetz tritt mit sofortigen Sicherheitsvorschriften für Batterien in Kraft. Die erweiterte Rückgabepflicht für Händler folgt erst im Juli 2026.

Das neue Elektrogesetz ist in Kraft – doch die praktischen Folgen für Unternehmen entfalten sich erst schrittweise. Während schärfere Sicherheitsvorschriften sofort gelten, müssen Büroleiter auf bequemere Rückgabemöglichkeiten bis Juli warten.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland die novellierte Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, kurz ElektroG4. Das Gesetz soll die Sammelquote für Elektroschrott erhöhen und Brandrisiken durch Lithium-Batterien eindämmen. Für Büros und Facility Manager bedeutet das jedoch eine Übergangsphase mit unterschiedlichen Fristen, die für Verwirrung sorgt.

Sicherheit sofort: Strengere Regeln für Batterien

Der Fokus der sofort wirksamen Neuerungen liegt auf der Brandprävention. Die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus hat in der Vergangenheit zu schweren Bränden in Müllfahrzeugen und Recyclinganlagen geführt. Daher gelten ab sofort verschärfte Vorgaben für die betriebliche Entsorgung.

Unternehmen müssen ihre internen Ablaufpläne umgehend anpassen. Entnehmbare Batterien und Akkus – etwa aus alten Laptops, kabellosen Mäusen oder Diktiergeräten – müssen vor der Entsorgung des Geräts entfernt werden. Lose Lithium-Batterien sind an den Polen abzukleben, um Kurzschlüsse zu verhindern. Diese Maßnahmen sind keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht.

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Rückgabe auf Raten: Die 50-Zentimeter-Regel kommt später

Eine der praktischsten Neuerungen für Büros lässt auf sich warten: die erweiterte 0:1-Rückgabepflicht für Händler. Bislang müssen Geschäfte nur Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern zurücknehmen, ohne dass ein Neukauf erforderlich ist.

Das ElektroG4 sieht eine Ausweitung auf 50 Zentimeter vor. Das würde die kostenlose Rückgabe von Standard-Monitoren, größeren Laptops und vielen IT-Peripheriegeräten im Einzelhandel ermöglichen. Doch diese Pflicht tritt erst am 1. Juli 2026 in Kraft. Bis dahin gilt formal weiter die alte Grenze.

Die Stiftung ear, das nationale Elektroaltgeräte-Register, bestätigt diesen gestaffelten Start. Auch die verpflichtende Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten (Disposable Vapes) durch jeden Verkäufer – vom Kiosk bis zum Online-Shop – wird erst im Sommer rechtsverbindlich.

Das „Vape“-Problem: E-Zigaretten im Büromüll

Einweg-E-Zigaretten stellen ein besonderes Risiko dar, da ihr Akku fest verbaut ist und nicht entnommen werden kann. Sie gehören keinesfalls in den Restmüll. Personalabteilungen und Hausverwaltungen sollten bereits jetzt handeln und entweder spezielle Sammelboxen aufstellen oder auf bestehende Batteriesammelsysteme verweisen. So lassen sich Brandgefahren in Papierkörben und Müllräumen minimieren.

Was Büros jetzt tun müssen – und was bis Juli warten kann

Die Einführung des ElektroG4 verläuft in zwei Phasen. Unternehmen sollten diese Zeit nutzen, um sich systematisch vorzubereiten.

Sofortmaßnahmen:
* Mitarbeiter sensibilisieren: Klare Anweisung, dass Batterien und E-Zigaretten nicht in den allgemeinen Müll gehören.
* Sicherheitsprotokolle anpassen: Prozesse für das sichere Trennen von Akkus und Geräten etablieren.
* Kommunale Höfe: Bei der Abgabe von Elektroschrott auf Wertstoffhöfen ist mit dem neuen „Thekenmodell“ zu rechnen, bei dem geschultes Personal die Geräte sortiert. Das kann zu längeren Wartezeiten führen.

Planung für das zweite Halbjahr 2026:
* Verträge prüfen: Für größere Mengen an IT-Schrott lohnt sich die Überprüfung der Verträge mit Entsorgungsdienstleistern. Durch die neuen „markenunabhängigen“ Rücknahmepflichten der Hersteller könnten sich Konditionen ändern.
* Frühjahrsputz planen: Das dritte Quartal 2026 bietet sich für eine große Entrüstungsaktion an. Ab Juli können dann angesammelte Monitore und Altgeräte deutlich einfacher über den Handel entsorgt werden.

Wer diese Schritte beherzigt, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern vermeidet auch die erwarteten Engpässe und Unklarheiten, wenn im Sommer die volle Rückgabepflicht für den Handel greift.

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