EKD modernisiert Wahlrecht für Mitarbeitervertretungen
14.01.2026 - 23:51:12Erstmals gelten bei den Personalratswahlen der evangelischen Kirche vereinfachte Regeln – ein Meilenstein für die interne Demokratie.
Die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und ihre Diakonie gehen mit einem reformierten Wahlrecht in die Personalratswahlen 2026. Ein Beschluss des EKD-Rates vom Herbst 2025 hat die Verfahren modernisiert und entscheidend vereinfacht. Tausende Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen sind bis Ende April 2026 aufgerufen, ihre Mitarbeitervertretungen (MAV) nach neuen Regeln zu wählen. Kern der Reform ist ein schlankeres Verfahren zur Bildung des Wahlvorstands, das bürokratische Hürden abbauen soll.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Einsetzung des Wahlvorstands. Seit Oktober 2025 ernennt ihn die amtierende MAV per Beschluss – eine Abkehr von der bisherigen Praxis. Früher musste eigens eine Mitarbeiterversammlung einberufen werden, um das Gremium zu wählen. Diese oft aufwändige Prozedur entfällt nun.
Die Reform überträgt eine bewährte Praxis aus der Corona-Zeit in das Kirchenrecht und passt es enger an das allgemeine Betriebsverfassungsgesetz an. Für die laufende Wahl mussten die bestehenden MAVs ihre Wahlvorstände bereits bis Ende November 2025 benennen. Das soll den Wahlprozess deutlich beschleunigen und erleichtern.
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Mehr Flexibilität und digitale Optionen
Das Reformpaket bringt weitere Modernisierungen. So wurden zahlreiche Fristen verlängert, was den ehrenamtlichen Wahlvorständen mehr Vorbereitungszeit gibt. Zudem schreibt der neue Wahlordnungsentwurf die geschlechtergerechte Sprache verbindlich vor und öffnet sich der Digitalisierung.
Die strikte Schriftform ist für bestimmte Schritte wie die Einreichung von Wahlvorschlägen nicht mehr zwingend erforderlich. Auch der Datenschutz, besonders bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung, wurde aktualisiert. Ziel ist ein zugänglicherer und zeitgemäßer Wahlprozess.
Rechtlicher Rahmen und Unterstützung
Grundlage ist die neue „Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitendenvertretungen in der EKD (MVG-EKD)“. Sie gilt verbindlich für alle Wahlen im regulären Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2026. Wo keine MAV existiert, ernennt der Arbeitgeber den Wahlvorstand im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesamtpersonalrat.
Zur Unterstützung bieten kirchliche Stellen aktualisierte Rechtstexte und Informationsmaterial an. Schon am 15. Januar 2026 findet ein Schulungstag zu den neuen Strukturen statt, am 19. Januar folgt ein Informationstag für MAV-Mitglieder.
Stärkung der innerkirchlichen Demokratie
Die Reform ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung der Arbeitsbeziehungen in der Kirche. Durch die Vereinfachung soll die Hürde für Engagement gesenkt und die Bildung der Vertretungen erleichtert werden. Die Angleichung an das staatliche Arbeitsrecht standardisiert bewährte Praktiken.
Experten erwarten, dass MAVs und Wahlvorstände sich nun stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können: die Information der Kollegenschaft, die Gewinnung von Kandidaten und eine hohe Wahlbeteiligung. Die Bewährungsprobe für das neue Recht läuft – sein Erfolg wird an effizienten und fairen Wahlen gemessen, die die Dienstgemeinschaft in der Kirche stärken.
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