Digitalisierung der Justiz: Bundestag soll Zwangsvollstreckung modernisieren
23.01.2026 - 22:24:12Die Bundesregierung will die oft umständliche Zwangsvollstreckung endlich ins digitale Zeitalter führen. Ein neuer Gesetzentwurf soll die lästigen Medienbrüche zwischen digitalen Anträgen und Papiertiteln beenden.
Seit 2022 müssen Anwälte und Behörden Anträge zwar elektronisch einreichen. Die entscheidende vollstreckbare Ausfertigung eines Titels kommt aber weiterhin per Post. Dieses hybride Verfahren zwingt Gerichte und Gerichtsvollzieher zum manuellen Zusammenführen von digitalen und analogen Dokumenten – ein zeitraubender und fehleranfälliger Prozess.
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Das Problem: Papier bremst die digitale Justiz aus
Die aktuelle Praxis führt zu erheblichen Verzögerungen. Ein Gerichtsvollzieher kann erst tätig werden, wenn der digitale Antrag und der physische Titel vorliegen und korrekt zugeordnet sind. Diese Ineffizienz untergräbt die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs und bindet wertvolle personelle Ressourcen. Berufsverbände wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisieren diesen Zustand seit Langem als nicht mehr zeitgemäß.
Die Lösung: Mehr digitale Titel, klare Regeln
Der Gesetzentwurf setzt an zwei zentralen Stellen an. Zum einen sollen die Paragrafen 754a und 829a der Zivilprozessordnung (ZPO) erweitert werden. Das Ziel: Gläubiger können in viel mehr Fällen als bisher ein elektronisches Dokument anstelle des Papiertitels übermitteln.
Zum anderen schafft der Entwurf mit einer neue(n) Regelung in § 753 ZPO-E klare Rahmenbedingungen für den rein digitalen Verkehr mit Gerichtsvollziehern. Weitere Änderungen betreffen den digitalen Vollmachtsnachweis und Gebührenanpassungen.
Nur eine Etappe auf dem Weg zum digitalen Titelregister
Die Bundesregierung bezeichnet ihre Pläne selbst als „Übergangslösung“. Das eigentliche Fernziel bleibt ein zentrales, elektronisches Titelregister. Eine solche Datenbank würde Fälschungsschutz und Effizienz maximieren. Die Vorarbeiten dafür laufen bereits.
Sachverständige, die 2024 im Bundestag angehört wurden, begrüßten den Entwurf als wichtigen Schritt. Sie mahnten aber gleichzeitig die zügige Entwicklung des zentralen Register an, um das volle Digitalisierungspotenzial auszuschöpfen.
Nächste Schritte und praktische Verbesserungen
Der Entwurf liegt nun dem Bundestag vor. Der Bundesrat hat bereits Verbesserungsvorschläge eingebracht, etwa zur Standardisierung elektronischer Dokumente für eine automatisierte Verarbeitung. Nach der Verabschiedung könnte das Gesetz rasch in Kraft treten und für eine spürbare Entlastung in der Praxis sorgen.
Die Novelle ist ein pragmatischer Schritt gegen akute Probleme. Die Fachwelt blickt jedoch bereits weiter: auf eine vollständig digitale Zwangsvollstreckung, die Rechtssicherheit und Geschwindigkeit endlich vereint.
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