Dienstwagen, Regeln

Dienstwagen: Neue Regeln fürs Stromtanken daheim

22.01.2026 - 22:01:12

Seit Jahresbeginn 2026 müssen Arbeitgeber die Ladestromkosten für Elektro-Dienstwagen exakt nachweisen. Die Finanzverwaltung bietet dafür zwei Abrechnungsmethoden an.

Seit Jahresbeginn müssen Arbeitgeber den privaten Ladestrom für Elektro-Dienstwagen exakt nachweisen. Die steuerfreie Pauschal-Erstattung ist Geschichte.

Berlin. Für Tausende Pendler mit elektrischem Firmenwagen hat sich die Abrechnung grundlegend geändert. Die bisherige monatliche Pauschale von bis zu 70 Euro für reine E-Autos ist zum 1. Januar 2026 weggefallen. Stattdessen gilt nun: Nur die tatsächlich nachgewiesenen Stromkosten für den Dienstwagen können steuerfrei erstattet werden. Diese Neuregelung des Bundesfinanzministeriums (BMF) sorgt für mehr Genauigkeit, aber auch für deutlich mehr Bürokratie.

Exakter Zählernachweis wird Pflicht

Bislang war die Abrechnung simpel: Der Arbeitgeber zahlte eine fixe Monatspauschale – und die Sache war erledigt. Diese Vereinfachungsregelung ist ausgelaufen. Kern der neuen Vorgabe ist der lückenlose Nachweis der verbrauchten Kilowattstunden (kWh). Dies muss durch einen separaten Stromzähler erfolgen, etwa in der heimischen Wallbox oder als mobile Messeinheit im Fahrzeug. Eine offizielle Eichung ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Doch wie wird der nachgewiesene Stromwert in Euro umgerechnet? Hier bietet das BMF zwei Wege an, zwischen denen Unternehmen für das gesamte Jahr 2026 wählen müssen.

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Die neuen Nachweisregeln für Ladestrom können die Kosten und die Versteuerung Ihres Dienstwagens deutlich verändern. Mit dem kostenlosen Firmenwagenrechner finden Arbeitgeber und Mitarbeitende in unter 3 Minuten heraus, ob die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch bei ihrem E-Auto bzw. Hybrid wirtschaftlich günstiger ist. Der Rechner berücksichtigt Ladeaufwand, Zählernachweise und staatliche Förderungen – praktisch, um Dienstwagenrichtlinien und Lohnabrechnung verlässlich zu planen. Firmenwagenrechner jetzt kostenlos nutzen

Zwei Wege zur Kostenermittlung

Die erste Option ist die Abrechnung zu den tatsächlichen individuellen Stromkosten des Mitarbeiters. Dabei wird der vertragliche Arbeitspreis pro kWh zugrunde gelegt. Diese Methode ist zwar präzise, erfordert aber die Einsicht in den privaten Stromvertrag.

Als praktikable Alternative führt die Finanzverwaltung eine amtliche Strompreispauschale ein. Statt des individuellen Tarifs wird ein bundesweiter Durchschnittspreis angesetzt. Für 2026 liegt dieser Wert bei 34 Cent pro Kilowattstunde. Diese Pauschale basiert auf den Haushaltsstrompreisen des ersten Halbjahres 2025.

Vereinfachungen für Solaranlagen und Dynamiktarife

Das BMF-Schreiben schafft auch Erleichterungen für moderne Ladeszenarien. Wer seinen Dienstwagen mit eigenem Solarstrom lädt, muss nicht den komplizierten Eigenverbrauchswert ermitteln. Stattdessen kann einfach der normale Haushaltsstromtarif oder die amtliche Pauschale von 34 Cent angesetzt werden.

Auch für dynamische Stromtarife, bei denen der Preis stündlich schwankt, gibt es eine pragmatische Lösung. Es genügt, den durchschnittlichen Monatspreis für die Abrechnung heranzuziehen – eine enorme Vereinfachung gegenüber der minutiösen Dokumentation jedes Ladevorgangs.

Unternehmen stehen vor Umstellungsaufwand

Die neuen Regeln gelten planmäßig bis mindestens Ende 2030 und bieten so langfristige Steuerklarheit. Unberührt bleiben andere Förderungen, wie das kostenlose Laden beim Arbeitgeber oder die günstige 0,25-Prozent-Besteuerung des geldwerten Vorteils.

Für die Unternehmen bedeutet die Umstellung jedoch akuten Handlungsbedarf. Dienstwagenrichtlinien und Lohnabrechnungsprozesse müssen angepasst, betroffene Mitarbeiter umfassend informiert werden. Der administrative Aufwand steigt. Doch die präzisere Erfassung führt auch zu einer transparenteren und gerechteren Kostenerstattung im betrieblichen Fuhrpark der Zukunft.

PS: Viele Personalverantwortliche unterschätzen die finanziellen Folgen der neuen Strom-Nachweispflicht. Der Firmenwagenrechner liefert nicht nur eine schnelle Kostenabschätzung, sondern auch konkrete Zahlen für die Lohnabrechnung und Entscheidungshilfen für Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen – ideal für HR- und Fuhrparkverantwortliche. Kostenlosen Firmenwagen-Check starten

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