DGUV-Update: Neue Regeln für Warnkleidung mit LED
10.01.2026 - 23:14:12Warnwesten mit aktiver Beleuchtung müssen ab sofort strengeren Normen genügen. Das schreibt die überarbeitete DGUV-Information 212-016 vor, die jetzt als Druckversion verfügbar ist. Für Unternehmen mit Außendienstteams im Straßenverkehr hat das unmittelbare Folgen.
Aktive Beleuchtung wird erstmals reguliert
Die größte Neuerung betrifft aktive Beleuchtung in Warnkleidung. Bisher lag der Fokus auf retroreflektierenden Materialien, die das Licht von Scheinwerfern zurückwerfen. Immer mehr Jacken und Westen sind jedoch mit LEDs ausgestattet, die eigenes Licht erzeugen. Hier bestand eine rechtliche Grauzone.
Die aktualisierte DGUV-Information schafft nun Klarheit: Warnkleidung mit eingebauten Lichtquellen muss, wenn sie als primäre PSA dient, die Norm DIN EN ISO 20471 erfüllen. Das stellt sicher, dass Batterien und LEDs die Sicherheitseigenschaften nicht beeinträchtigen und keine Blendwirkung entsteht. Zubehör, das nur der Norm EN 17353 entspricht, darf lediglich als zusätzliche Sichtbarkeitshilfe dienen – es ersetzt keine zertifizierte Warnkleidung im Gefahrenbereich Straßenverkehr.
Für Sicherheitsverantwortliche bedeutet das: Alte LED-Westen im Bestand müssen überprüft werden. Nur noch neu beschaffte Kleidung mit der richtigen Zertifizierung bietet rechtliche Sicherheit.
Sicherheitsverantwortliche und Sifas stehen nun vor der Aufgabe, Gefährdungsbeurteilungen zu aktualisieren – gerade bei LED‑bestückter Warnkleidung. Ein kostenloses Praxis‑Paket bietet geprüfte Vorlagen, Checklisten, Risikomatrizen und Schritt‑für‑Schritt‑Leitfäden, damit Ihre GBU behördliche Prüfungen besteht und rechtssichere Dokumentation gewährleistet ist. Ideal für Einkäufer und Sicherheitsfachkräfte, die schnell handeln müssen. Jetzt GBU‑Vorlagen & Checklisten herunterladen
Nachhaltigkeit und Wetterkomfort rücken in den Fokus
Neben der Technik setzt die Neufassung auch neue inhaltliche Schwerpunkte. Ein eigenes Kapitel widmet sich erstmals der Nachhaltigkeit bei der Beschaffung von PSA. Arbeitgeber werden aufgefordert, den gesamten Lebenszyklus von Warnkleidung – von der Herstellung bis zur Entsorgung – zu berücksichtigen.
Zudem wurden die Abschnitte zum Wetterschutz grundlegend überarbeitet. Warnkleidung dient oft auch als Schutz vor Regen, Wind und Kälte. Die aktualisierte Richtlinie liefert detaillierte Matrizen, wie Kleidungskombinationen die geforderte Sichtbarkeitsklasse (1, 2 oder 3) wahren und gleichzeitig für thermischen Komfort sorgen. Das ist entscheidend, um Unfälle durch körperliches Unwohlsein oder eingeschränkte Beweglichkeit bei Wintereinsätzen zu verhindern.
Akuter Handlungsbedarf für Wintereinsätze
Das Timing der Veröffentlichung ist kein Zufall. Aktuelle Winterbedingungen mit früh einsetzender Dämmerung, Nebel und Schnee stellen die Sichtbarkeit von Personen im Straßenverkehr auf eine harte Probe. Ein Bericht des CPM Security Network vom Mittwoch (7. Januar) zu „Wintergefahren“ unterstreicht, dass umsichtiges Verhalten und die richtige Ausrüstung die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind.
Für Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer heißt das konkret:
* Bestandsprüfung: Enthält das aktuelle PSA-Lager LED-Westen? Erfüllen diese die neue Norm DIN EN ISO 20471?
* Beschaffung anpassen: Nachhaltigkeitskriterien und die neuen Anforderungen an aktive Beleuchtung in die Einkaufsrichtlinien aufnehmen.
* Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Insbesondere für Nachtschichten in unbeleuchteten Bereichen müssen die neuen Optionen für aktive Beleuchtung bewertet werden.
Ausblick: Hybrid-Kleidung und Innovationen
Mit der Umsetzung in diesem Quartal rechnen Branchenbeobachter mit einer steigenden Nachfrage nach „hybriden“ Warnjacken. Diese kombinieren passive Retroreflexion mit zertifizierten aktiven Lichtsystemen. Der Fokus auf Nachhaltigkeit dürfte zudem Innovationen bei recycelten fluoreszierenden Stoffen im Laufe des Jahres 2026 vorantreiben.
Die vollständige Fassung der DGUV Information 212-016 (Bestell-Nr. 212-016) ist über die Publikationsdatenbank der DGUV abrufbar. Unternehmen sollten sie konsultieren, um rechtssicher in die nächste Saison zu starten.
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