DGUV, Regeln

DGUV: Neue Regeln für Weihnachtsfeiern und Sicherheitsbeauftragte

24.11.2025 - 00:30:12

Wer haftet eigentlich, wenn auf der Firmen-Weihnachtsfeier etwas passiert? Rechtzeitig zur Hochsaison für Betriebsfeiern hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) klargestellt, wann der gesetzliche Unfallschutz greift – und wann nicht. Gleichzeitig zeichnet sich eine grundlegende Entlastung für kleinere Unternehmen ab: Die Bundesregierung plant, zehntausende Sicherheitsbeauftragte-Posten zu streichen.

Am 20. November veröffentlichte die DGUV aktualisierte Hinweise zum Versicherungsschutz bei betrieblichen Weihnachtsfeiern. Die zentrale Botschaft: Nicht jede Feierlichkeit ist automatisch abgesichert.

Der Unfallschutz gilt nur, wenn die Veranstaltung offiziell vom Arbeitgeber ausgerichtet wird und allen Beschäftigten oder zumindest kompletten Organisationseinheiten offensteht. Entscheidend ist auch der Hin- und Rückweg – dieser fällt ebenfalls unter den Versicherungsschutz, sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind.

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„Für viele Beschäftigte ist die betriebliche Weihnachtsfeier ein willkommener Anlass, das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen”, erklärte die DGUV. Doch damit alle Teilnehmenden unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, müssten bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese Klarstellung schafft Rechtssicherheit für Geschäftsführungen und Sicherheitsfachkräfte, die derzeit ihre Dezember-Programme planen.

123.000 Sicherheitsbeauftragte sollen wegfallen

Während Unternehmen ihre Jahresendaufgaben abarbeiten, bereitet die Bundesregierung weitreichende strukturelle Änderungen vor. Am 5. November beschloss das Bundeskabinett die „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung”, die das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz umfasst.

Ein zentraler Punkt der Reform: Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten soll für Unternehmen mit geringem Unfallrisiko deutlich gelockert werden. Nach Schätzungen der Bundesregierung würden dadurch bundesweit rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte-Positionen entfallen, vor allem in kleineren Betrieben.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) kündigte Ende Oktober an, die Schwellenwerte für die Pflichtbestellung anzuheben. Zusätzlich sollen spezielle Rollen wie „Druckluftbeauftragte” komplett abgeschafft und Formvorschriften für Unfallmeldungen modernisiert werden.

Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der DGUV, warnte im Oktober bereits vor den ersten Reformplänen: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit seien „ein hohes Gut, gerade in Zeiten von Personal- und Fachkräftemangel” und stützten die Produktivität Deutschlands.

Jahresunterweisung läuft – Digitalisierung beschleunigt sich

Das Zusammentreffen dieser Regelungsänderungen unterstreicht die Bedeutung der jährlichen Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich über Sicherheits- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen.

Mit dem neuen Regierungsvorhaben zur „Digitalisierung” des Arbeitsschutzes, das im Modernisierungspaket vom 5. November festgeschrieben wurde, rechnen Experten mit einer beschleunigten Verlagerung auf digitale Unterweisungsformate. Das BMAS-Konzept zielt ausdrücklich darauf ab, Sicherheitsvorschriften „effizienter und digitaler” zu gestalten – elektronische Dokumentation von Sicherheitsunterweisungen dürfte damit zum Standard werden.

Für den laufenden Zyklus 2025 sollten Verantwortliche sicherstellen, dass alle Unterweisungen vor Jahresende abgeschlossen und dokumentiert sind. Dabei sind die aktuellen Erkenntnisse aus der Unfallstatistik 2024 einzubeziehen.

Unfallstatistik zeigt anhaltende Risiken

Anfang November veröffentlichte die DGUV ihren Bericht „Arbeitsunfallgeschehen 2024″ – die Datengrundlage für die diesjährigen Sicherheitsunterweisungen. Die am 5. November veröffentlichte Statistik offenbarte ein anhaltendes Risiko im manuellen Arbeitsbereich.

61.308 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereigneten sich 2024 mit nicht motorisch angetriebenen Handwerkzeugen. Dieser Datenpunkt sollte in laufende Sicherheitsunterweisungen einfließen, besonders in Handwerks- und technischen Bereichen, um gängige Gefährdungen direkt anzusprechen.

DGUV Akademie startet 2026

Die DGUV selbst bereitet unterdessen eine Neuausrichtung vor. Wie Ende Oktober angekündigt, wird das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) zum 1. Januar 2026 in DGUV Akademie umbenannt. Diese Änderung soll Schulungsressourcen bündeln und möglicherweise neue Module für Sicherheitsbeauftragte anbieten, die sich auf die reduzierte Bürokratielandschaft einstellen müssen.

Checkliste für Arbeitgeber

  • Sofortmaßnahme: Kriterien für Versicherungsschutz bei geplanten Weihnachtsfeiern anhand der DGUV-Hinweise vom 20. November prüfen
  • Compliance-Check: Alle ausstehenden Sicherheitsunterweisungen 2025 abschließen und dokumentieren
  • Strategische Planung: Vorbereitung auf reduzierte Sicherheitsbeauftragten-Pflichten ab 2026, falls das Unternehmen unter die neuen KMU-Schwellenwerte fällt
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