Datenschutzkonferenz verschärft Regeln für digitale Bußgeldverfahren
09.01.2026 - 18:23:12Die Datenschutzkonferenz (DSK) setzt mit einer neuen Leitlinie strenge Transparenzstandards für digitale Bußgeldverfahren. Kommunen müssen ihre Online-Portale jetzt anpassen.
Die unabhängige Aufsicht stellt klare Regeln für die Abwicklung von Bußgeldern auf – just zu dem Zeitpunkt, an dem Deutschlands Kommunen ihre Verwaltungsdienste massiv digitalisieren. Das neue Merkblatt zur Verständigung in Bußgeldverfahren, das die DSK am 3. Januar 2026 veröffentlichte, beendet die Ära informeller Absprachen. Jede Einigung muss nun lückenlos dokumentiert und für den Bürger nachvollziehbar sein.
Transparenz wird zur zentralen Pflicht
Das Dokument der Datenschutzkonferenz, das im Dezember 2025 finalisiert wurde, gibt einen Rahmen für kooperative Verfahrensabschlüsse vor. Der Kern der neuen Vorgabe: Transparenz und Dokumentation. Jeder Schritt im digitalen Bußgeldverfahren – von der Zustellung des Bescheids bis zur Zahlung oder einem Vergleich – muss vollständig nachweisbar sein.
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„Dokumentation und Transparenz sind zentral“, stellt die DSK klar. Für Kommunen, die zunehmend als Verantwortliche und Vollzugsbehörden agieren, bedeutet dies einen Richtungswechsel hin zu mehr Rechenschaftspflicht. Die Leitlinie erlaubt zwar effizientere Verfahren, beseitigt aber jeden Spielraum für undurchsichtige Hinterzimmer-Deals. Die Vorgaben stützen sich dabei auf den Grundsatz der Rechenschaftspflicht aus Artikel 5 der DSGVO.
Digitale Bürgerportale stehen vor der Bewährungsprobe
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung trifft die Kommunen in einer sensiblen Phase. Viele stehen kurz vor dem Abschluss der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und haben erst kürzlich Portale für die digitale Bezahlung von Bußgeldern eingeführt.
Die neuen Anforderungen gehen nun über die interne Abwicklung hinaus. Sie betreffen direkt die Nutzeroberflächen. Die digitalen Plattformen der Städte und Gemeinden müssen Bürgern klar und zugänglich erklären, wie deren Daten im Bußgeldverfahren verarbeitet werden. Nutzt eine Kommune externe Dienstleister für die Abwicklung, gelten die Transparenzpflichten aus den Artikeln 13 und 14 DSGVO in verschärfter Form.
Rechtsexperten warnen: Viele Portale sind auf Benutzerfreundlichkeit getrimmt, nicht auf detaillierte Datenschutzhinweise. Nun müssen die digitalen Workflows überprüft und angepasst werden, um den dokumentarischen Ansprüchen der Aufsicht gerecht zu werden.
Doppelter Regulierungsdruck für die Kommunalverwaltung
Die DSK-Leitlinie ist Teil eines größeren Trends. Nur wenige Tage zuvor, am 30. Dezember 2025, legte das Bundesjustizministerium (BMJV) einen Gesetzentwurf vor, der gewählte Kommunalvertreter besser vor unlauterem Einfluss schützen soll.
Beide Initiativen zeigen eine doppelte Entwicklung: Kommunen erhalten mehr digitale Werkzeuge, werden aber gleichzeitig zu höheren Standards bei der Verfahrensintegrität verpflichtet. Die Konsultationsfrist für den BMJV-Entwurf läuft bis zum 30. Januar 2026 – ein regulatorisch anspruchsvoller Monat für die kommunalen Spitzenverbände.
Zudem kündigten Landesdatenschutzbeauftragte, etwa in Niedersachsen, an, die digitale Compliance 2026 prioritär zu prüfen. Der „digitale Bußgeldbescheid“ wird zum Standard, und die Aufsicht wird genau hinschauen, ob diese automatisierten Systeme den Transparenzgrundsätzen genügen.
Experten sehen „Weckruf“ für die öffentliche Hand
Datenschutzberater bewerten die Leitlinie als notwendigen „Weckruf“. „Die Zeit informeller Absprachen in Bußgeldverfahren ist vorbei“, kommentiert eine Analyse von Dr. Datenschutz vom 5. Januar 2026. Der Preis für eine mögliche Strafminderung durch Kooperation sei absolute Transparenz.
Für die Kommunen geht es nicht nur um rechtliche, sondern auch um reputative Risiken. Eine undurchsichtige Datenverarbeitung kann das öffentliche Vertrauen in die digitale Verwaltung schnell beschädigen. Bis Ende des ersten Quartals 2026 werden die großen Softwareanbieter für die Kommunalverwaltung voraussichtlich Updates für ihre Bußgeldmanagementsysteme bereitstellen, um den neuen Standards gerecht zu werden.
Quellen: DataAgenda (3.1.2026), BMJV-Pressemitteilung (30.12.2025), Dr. Datenschutz (5.1.2026).
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