Datenschutz: EU-Behörden starten Transparenz-Offensive 2026
22.01.2026 - 18:43:12Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in der EU nehmen 2026 die Transparenzpflichten von Unternehmen ins Visier. Eine koordinierte Prüfaktion soll sicherstellen, dass Bürger wirklich verstehen, was mit ihren Daten geschieht. Hintergrund sind aktuelle Gerichtsurteile, die verständliche Informationen zur Pflicht machen.
Frankfurt, 22. Januar 2026 – Für deutsche Unternehmen steht ein datenschutzrechtlicher Stresstest bevor. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat für dieses Jahr eine EU-weit koordinierte Schwerpunktprüfung angekündigt. Im Fokus stehen die Transparenz- und Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nationale und regionale Behörden werden gezielt kontrollieren, ob Datenschutzerklärungen verständlich, vollständig und leicht zugänglich sind.
Grundpfeiler der DSGVO im Fokus
Die Aktion konzentriert sich auf die Artikel 12, 13 und 14 der DSGVO. Diese bilden die Basis für alle weiteren Betroffenenrechte. Sie verlangen, dass Informationen über Datenverarbeitungen in klarer und einfacher Sprache bereitgestellt werden. Die Prüfer werden untersuchen, ob die Praxis der Unternehmen diesen qualitativen Ansprüchen genügt – sowohl bei der Direkterhebung von Daten als auch bei der Beschaffung aus anderen Quellen.
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Doch was bedeutet das konkret? Viele Erklärungen sind mit Juristendeutsch überfrachtet, basieren auf veralteten Vorlagen oder bilden reale Prozesse nicht korrekt ab. Solche „Feigenblatt-Informationen“ sind das genaue Gegenteil von gelebter Transparenz.
Verständlichkeit statt Juristendeutsch
Die Aufsichtsbehörden werden daher genau hinschauen. Es geht nicht um die bloße Existenz eines Textes. Entscheidend ist: Versteht ein durchschnittlicher Nutzer ohne juristische Vorkenntnisse, was mit seinen Daten passiert? Die Prüfungen beginnen oft mit standardisierten Fragebögen, die Vollständigkeit, Auffindbarkeit und vor allem die Verständlichkeit abfragen.
Aktuelle Urteile unterstreichen die Dringlichkeit. Der Europäische Gerichtshof entschied kürzlich, dass Informationspflichten auch bei direktem Filmen mit Bodycams vollumfänglich gelten. Wesentliche Informationen müssen unmittelbar verfügbar sein. Gestufte Informationen sind zwar möglich, ersetzen aber nicht die klare Kommunikation.
Systematische Strategie der Behörden
Die Wahl des Themas ist strategisch. Nach Aktionen zur Cloud-Nutzung (2023), der Rolle von Datenschutzbeauftragten (2024) und dem Auskunftsrecht (2025) ist die Transparenz der logische nächste Schritt. Sie ist das Fundament aller anderen Rechte.
In Deutschland führen der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) und die 16 Landesbehörden die Prüfungen durch. Koordiniert wird dies über die Datenschutzkonferenz (DSK), deren Vorsitz 2026 Baden-Württemberg innehat. Dies könnte die Schwerpunktsetzung hierzulande maßgeblich prägen.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Für Verantwortliche besteht akuter Revisionsbedarf. Die Ankündigung sollte als Weckruf dienen. Alle Datenschutzerklärungen – auf Websites, in Apps und Verträgen – müssen auf den Prüfstand. Sind sie aktuell, vollständig und vor allem verständlich?
Ein nutzerzentrierter Ansatz ist sinnvoll. Gestufte Informationen, ausklappbare Menüs oder Icons können die Übersichtlichkeit erhöhen. Interne Prozesse müssen sicherstellen, dass Informationspflichten bei jeder Datenverarbeitung konsistent erfüllt werden. Der EDSA wird die nationalen Ergebnisse später in einem Bericht bündeln. Dieser dürfte bewährte Praktiken aufzeigen – und den Weg für strengere Durchsetzung ebnen.
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