Datenschutz 2026: Doppelte Strafen und neue Haftungsregeln drohen
07.01.2026 - 22:26:12Die deutschen Datenschutzbehörden starten mit verschärften Kontrollen ins neue Jahr. Nach einem wegweisenden Präzedenzfall aus Nordrhein-Westfalen warnen Experten vor kumulierten Geldbußen, wenn Unternehmen die neuen Vorgaben des Telekommunikations-Digitaldienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) und der DSGVO missachten.
Doppelte Geldbuße: Der Präzedenzfall aus NRW
Die Dringlichkeit für eine lückenlose Compliance wird durch eine Entscheidung der Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) verdeutlicht. Im Dezember 2025 verhängte die Behörde gegen ein Telekommunikationsunternehmen eine Gesamtstrafe von 300.000 Euro. Entscheidend war dabei die Aufteilung in zwei separate Bußgelder (100.000 und 200.000 Euro) für unterschiedliche Aspekte desselben Verstoßes.
Für die Praxis bedeutet das: Ein einzelner Tracking-Vorgang – etwa das Setzen eines Cookies – wird nun oft als zwei getrennte Rechtsverstöße gewertet. Der erste liegt im Zugriff auf das Endgerät nach § 25 TDDDG, der zweite in der nachfolgenden Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO. Fehlt für einen der beiden Schritte eine wirksame Einwilligung, drohen kumulierte Strafen. Die Zeit der “Pauschalverfahren” scheint vorbei.
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Paradigmenwechsel: Haftung wandert zu den Herstellern
Parallel zu den schärferen Strafen zeichnet sich ein grundlegender Wandel ab. Die Bundesregierung plant eine Reform, die die datenschutzrechtliche Verantwortung stärker auf Software-Hersteller verlagern soll. Ein “Privacy by Design”-Ansatz, der von der Datenschutzkonferenz (DSK) unterstützt wird, soll Hersteller standardisierter IT-Produkte zu verbindlichen DSGVO-Konformitätserklärungen verpflichten.
Für kleine und mittlere Unternehmen könnte das die Haftungsrisiken bei Standardsoftware verringern. Für Tech-Anbieter und App-Entwickler steigen die Anforderungen jedoch deutlich. Sie müssten künftig garantieren, dass ihre Produkte die Vorgaben von TDDDG und DSGVO technisch von Haus aus einhalten. Andernfalls droht ihnen die direkte Regulierung.
Neue Regeln für Cookie-Banner ab April
Eine weitere Herausforderung steht zum 1. April 2026 an. Dann tritt die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) vollständig in Kraft. Ihr Ziel: Die “Cookie-Banner-Müdigkeit” der Nutzer zu beenden. Die Verordnung führt sogenannte “Personal Information Management Services” (PIMS) ein. Diese Dienste ermöglichen es Nutzern, ihre Datenschutzeinstellungen zentral zu verwalten.
Für Website-Betreiber bedeutet das, dass ihre Consent Management Platforms (CMPs) technisch in der Lage sein müssen, diese automatischen Signale auszulesen und zu respektieren. Wer diese Signale ignoriert, riskiert einen Verstoß gegen § 26 TDDDG – und damit genau die Bußgelder, auf die die Aufsichtsbehörden nun ihren Fokus legen.
Die Ära Keber: Technische Umsetzung rückt in den Fokus
Die verschärfte Gangart zu Jahresbeginn ist wahrscheinlich kein Zufall. Seit dem 1. Januar 2026 führt Prof. Dr. Tobias Keber, der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, den Vorsitz der DSK. Der für seine technische Expertise bekannte Jurist wird eine enforcement-Strategie vorantreiben, die stärker auf die tatsächliche technische Umsetzung abzielt.
Die Zeit der reinen “Papier-Compliance” geht zu Ende. Stattdessen werden die Behörden Datenflüsse, Tracking-Pixel und Einwilligungssignale forensisch analysieren. Automatisierte Scans von Websites auf nicht einwilligungskonforme Cookies sind bereits heute ein Standardwerkzeug der Aufsicht.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die ersten Monate des Jahres 2026 werden von drei Trends geprägt sein: mehr automatisierte Audits, klarer definierte Herstellerhaftung und steigende Klagerisiko durch Verbraucherschützer. Unternehmen sollten daher umgehend handeln.
Ihre Cookie-Einwilligungsmechanismen müssen auf die “Doppelschicht” aus TDDDG und DSGVO überprüft werden. Gleichzeitig gilt es, die technischen Systeme rechtzeitig auf die Signale der neuen Einwilligungsverordnung vorzubereiten. Die Frist im zweiten Quartal rückt schnell näher.
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