Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regelungen
04.11.2025 - 10:06:42Dabei geht es um die Zuteilung von KapazitÀten im Fall zu knapper Ressourcen. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte. (Az. 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23)
Triage bedeutet, dass Ărztinnen und Ărzte in bestimmten Situationen entscheiden mĂŒssen, in welcher Reihenfolge sie Menschen helfen. Das Konzept gibt es etwa bei groĂen UnglĂŒcken mit vielen Verletzten, um meist eine kurzfristige Notlage zu ĂŒberbrĂŒcken. In der Corona-Pandemie war das Thema angesichts voller Intensivstationen grundsĂ€tzlich in den Fokus gerĂŒckt. In Karlsruhe ging es um eine 2022 vom Bundestag beschlossene Neuregelung.
Karlsruhe betont Berufsfreiheit der Ărzte
Die Beschwerde richtete sich unter anderem gegen ein darin geregeltes Verbot einer nachtrĂ€glichen Triage ("ex post") - also, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Ăberlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose zu versorgen. Die KlĂ€ger sahen darin einen Konflikt mit dem Berufsethos: Ărzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notlage die gröĂtmögliche Zahl an Menschen zu retten.
Das Bundesverfassungsgericht erklĂ€rte die angegriffenen Vorgaben "wegen fehlender Bundeskompetenz fĂŒr die konkreten Regelungen" nun fĂŒr mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Es werde in die Berufsfreiheit der Ărztinnen und Ărzte eingegriffen, die - im Rahmen therapeutischer Verantwortung - auch deren Entscheidung ĂŒber das "Ob" und "Wie" einer Heilbehandlung schĂŒtze. Dieser Eingriff sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

