CSRD-Gesetz: Weniger Firmen müssen Nachhaltigkeit offenlegen
20.01.2026 - 02:18:12Das deutsche Umsetzungsgesetz zur europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) steht vor der Verabschiedung. Der Finanzausschuss des Bundestages berät diese Woche über die letzten Details. Eine EU-Entbürokratisierungsinitiative hat den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen drastisch verkleinert. Während die Wirtschaft aufatmet, warnen NGOs vor verwässerten Standards.
Wen trifft die Pflicht noch?
Die wohl größte Überraschung: Statt ursprünglich geschätzten 15.000 Unternehmen werden voraussichtlich nur noch etwa 3.000 direkt von der CSRD erfasst. Das ist ein Rückgang um fast 80 Prozent.
Grund sind deutlich angehobene Schwellenwerte für Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl. Damit fällt ein Großteil des Mittelstands aus der direkten Pflicht. Betroffen bleiben:
* Alle großen kapitalmarktorientierten Unternehmen
* Große Kreditinstitute und Versicherer
Diese müssen künftig detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen und extern prüfen lassen.
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Zwei Jahre mehr Zeit für die Vorbereitung
Deutschland hat die EU-Frist zur Umsetzung verpasst. Die daraus entstandene Rechtsunsicherheit ist nun beendet. Eine EU-“Stop-the-Clock”-Regel verschafft den Firmen zusätzlichen Atem.
Konkret bedeutet das:
* Große Unternehmen (neu betroffen) berichten erstmals für 2027 (statt 2025).
* Börsennotierte KMU starten sogar erst 2028.
Für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2025 gelten die neuen strengen Regeln somit noch nicht.
Doppelte Wesentlichkeit und Prüfpflicht bleiben hart
Trotz weniger betroffener Firmen: Die inhaltlichen Hürden für die Berichtspflichtigen bleiben hoch. Kern ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen müssen offenlegen:
1. Wie Nachhaltigkeitsrisiken ihr Geschäft beeinflussen.
2. Welche Auswirkungen ihr Handeln auf Umwelt und Gesellschaft hat.
Zudem wird der Nachhaltigkeitsbericht erstmals prüfungspflichtig. Ein Wirtschaftsprüfer muss die Daten testieren – ähnlich wie die Bilanz. Berichtet wird nach verbindlichen EU-Standards (ESRS) zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Wirtschaft atmet auf, Investoren sind skeptisch
Die lange Verzögerung des Gesetzes spiegelte den politischen Streit wider. Die Wirtschaft fürchtete eine Überbürokratisierung des Mittelstands. Die nun erfolgte Entlastung wird von Verbänden begrüßt.
Kritik kommt dagegen von Investoren und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Sie warnen vor weniger Transparenz und mehr Spielraum für Greenwashing. Auch befreite Mittelständler sind indirekt betroffen: Große Kunden werden die ESG-Daten künftig entlang der Lieferkette einfordern.
Was jetzt auf die Unternehmen zukommt
Trotz verlängerter Fristen steht für die betroffenen rund 3.000 Unternehmen viel Arbeit an. Sie müssen jetzt:
* Prozesse zur Datenerfassung aufbauen.
* Eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen.
* Ressourcen für Berichterstattung und Prüfung schaffen.
Auf EU-Ebene sind zudem branchenspezifische Standards in Planung. Die Botschaft ist klar: Nachhaltigkeitsreporting wird zum festen, prüfbaren Bestandteil der Unternehmenskommunikation – auch wenn für weniger Firmen verpflichtend.
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