Corona-Hilfen: Gericht weist Klage einer Einzelhändlerin endgültig ab
05.02.2026 - 00:04:12Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage auf Dezemberhilfe abgewiesen. Das Urteil bestätigt den weiten Ermessensspielraum des Staates bei Krisenhilfen.
Kassel. Für eine hessische Bekleidungshändlerin ist der juristische Weg zu Corona-Nachhilfen wohl endgültig versperrt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies ihre Klage auf Gewährung der sogenannten Dezemberhilfe aus dem Jahr 2020 ab. Das Gericht bestätigte damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen. Die Entscheidung vom Januar 2026 ist ein herber Rückschlag für Unternehmen, die auf eine nachträgliche Ausweitung der Hilfsprogramme durch die Justiz gehofft hatten.
Rückforderungen und mögliche Betriebsprüfungen treffen besonders Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten und später Zahlungen zurückgeben mussten. Unser kostenloser 35-seitiger Betriebsprüfungs‑Ratgeber bereitet Sie gezielt vor: Checklisten, 12-Punkte-Selbstcheck und Verhandlungsstrategien bei Schätzungen helfen, die Prüfungsdauer zu verkürzen und unangenehme Nachforderungen zu begrenzen. Ideal für Kleinunternehmer und Einzelhändler, die sich rechtssicher auf Prüfungen einstellen möchten. Kostenlosen Betriebsprüfungs‑Ratgeber jetzt herunterladen
Kein Anspruch auf „freiwillige“ Staatshilfe
Im Kern ging es um die Frage, welche Betriebe als „unmittelbar betroffen“ von den Lockdowns galten. Die Klägerin musste ihr Geschäft erst ab dem 16. Dezember 2020 schließen. Die Dezemberhilfe war jedoch primär für Unternehmen gedacht, die bereits seit November geschlossen waren, wie die Gastronomie. Ihr endgültiger Antrag wurde abgelehnt; eine bereits erhaltene Abschlagszahlung von rund 22.800 Euro musste sie zurückzahlen.
Der VGH betonte in seiner Urteilsbegründung den weiten Gestaltungsspielraum des Staates bei freiwilligen Förderprogrammen. Eine gerichtliche Überprüfung finde hier nur statt, ob eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliege. Eine tiefergehende Prüfung der Verhältnismäßigkeit sei nicht vorgesehen.
Spätere Schließung als sachlicher Grund
Die unterschiedliche Behandlung zwischen im November und erst im Dezember geschlossenen Betrieben sah das Gericht als gerechtfertigt an. Als Begründung führte der Senat an, dass früher geschlossene Unternehmen wie Restaurants länger und intensiver betroffen waren. Zudem seien deren Dienstleistungen zeitgebunden und nicht nachholbar, während Einzelhandelsumsätze theoretisch später erwirtschaftet werden könnten.
Was bedeutet das für die vielen ähnlichen anhängigen Verfahren? Die Signalwirkung des Urteils ist erheblich. Es festigt die Rechtsposition der Bewilligungsbehörden und macht Erfolgsaussichten für Klagen aus dem Einzelhandel deutlich geringer. Juristische Experten werten das Urteil als Bestätigung der bisherigen Verwaltungspraxis.
Hohe Hürden für letztes Rechtsmittel
Für die klagende Händlerin ist der Weg zwar noch nicht vollständig versperrt. Das Gericht ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu, doch eine Nichtzulassungsbeschwerde bleibt möglich. Die Hürden hierfür sind jedoch hoch.
Für viele andere Unternehmen in vergleichbarer Lage dürfte das Kasseler Urteil das Ende der Hoffnung bedeuten. Mehr als fünf Jahre nach Einführung der Hilfen zeichnet sich ab: Die Gerichte bestätigen tendenziell die strengen Kriterien und Stichtagsregelungen der damaligen Politik. Die juristische Aufarbeitung der milliardenschweren Corona-Wirtschaftshilfen nähert sich einem Abschluss – der für viele Betroffene enttäuschend ausfällt.


