Bundestariftreuegesetz: Koalition streitet über Tarifzwang für Staatsaufträge
03.01.2026 - 05:01:12Die Ampel ist Geschichte, doch der Streit bleibt: Das geplante Bundestariftreuegesetz, ein Kernprojekt der seit Mai 2025 regierenden schwarz-roten Koalition, steckt im Bundestag fest. Tausende Unternehmen und öffentliche Auftraggeber warten auf Klarheit – doch zwischen SPD und Union klafft ein tiefer Graben.
Was das Gesetz vorsieht
Der Gesetzentwurf 21/1941 soll einen Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen einläuten. Künftig sollen Bundesaufträge ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben werden, die einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag anwenden. Jeder Bieter müsste ein verbindliches Tariftreueversprechen abgeben – und auch seine Subunternehmer zur Einhaltung verpflichten.
Eine neu zu schaffende Clearingstelle mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften soll in Zweifelsfällen entscheiden, welcher Tarifvertrag gilt. Für viele bisher nicht tarifgebundene Firmen würde dies bedeuten, dass sie für einzelne Projekte plötzlich spezifische Arbeitsbedingungen einführen müssten. Eine Herausforderung für gemischte Belegschaften, wie Rechtsgutachten betonen.
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Der Koalitionskonflikt eskaliert
Eigentlich sollte das Gesetz ein Leuchtturmprojekt werden. Doch im Ausschuss für Arbeit und Soziales liegt es seit November 2025 auf Eis. Die Fronten sind verhärtet: Die SPD, federführend durch Arbeitsminister Heil, pocht auf den Schutz von Tariflöhnen als nicht verhandelbarem Kernanliegen. Die Union hingegen steht unter Druck ihrer Wirtschaftsflügel, die Regelungen aufzuweichen.
Die Arbeitgeberverbände, angeführt vom BDA, sprechen von einem „Tarifzwang“, der in die negative Koalitionsfreiheit eingreife. Die zusätzlichen Dokumentationspflichten stünden im Widerspruch zum Bürokratieabbau. Auf der anderen Seite kritisieren der DGB und ver.di massive Ausnahmen: Bis 2032 sollen Rüstungsaufträge und Beschaffungen der Bundeswehr von der strengen Tarifpflicht ausgenommen bleiben – ein Zugeständnis für die schnelle Truppenmodernisierung. Für die Gewerkschaften ist das ein zweiklassen System.
Was auf die Wirtschaft zukommt
Für regelmäßige Bieter auf Bundesaufträge bedeutet die mögliche Verabschiedung im ersten Halbjahr 2026 strategischen Handlungsbedarf. Sie müssen ihre Vergütungsstrukturen prüfen und administrative Kapazitäten für die projektbezogenen Treueversprechen schaffen. Experten warnen vor einer Marktkonzentration: Große, bereits tarifgebundene Konzerne könnten bevorteilt werden, während kleinere Wettbewerber das Nachsehen haben.
Aus Berlin heißt es, Kompromisse seien wahrscheinlich. Der Schwellenwert könnte auf 100.000 Euro angehoben werden, um die Union zu besänftigen. Auch die Clearingstelle könnte vereinfacht werden. Die Zeit drängt: Die Koalition will vor der Osterpause Ergebnisse vorweisen, um nach den turbulenten Monaten der Regierungsbildung Handlungsfähigkeit zu demonstrieren.
Die Frage bleibt: Kann der Staat mit seiner milliardenschweren Nachfragemacht den jahrzehntelangen Rückgang der Tarifbindung umkehren? Oder siegt am Ende doch der wirtschaftspragmatische Ansatz? Die Antwort fällt in den kommenden Wochen.
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