Bundestag verschärft Sanktionsrecht drastisch
23.01.2026 - 06:42:12Deutschland erhöht die Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv. Die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes vervierfacht Bußgelder und macht aus Ordnungswidrigkeiten Straftaten. Für exportorientierte Unternehmen steigt der Druck schlagartig.
Die Reform, die diese Woche vom Bundestag beschlossen wurde, setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Ihr Ziel: eine europaweit härtere und einheitlichere Verfolgung von Sanktionsumgehungen. Getragen wurde sie von der Koalition aus CDU/CSU und SPD. Für Vorstände und Compliance-Beauftragte bedeutet das deutlich höhere persönliche Haftungsrisiken.
Die einschneidendste Änderung ist die Vervierfachung der maximalen Geldstrafe für Unternehmen. Statt bisher 10 Millionen Euro können Bußgelder nun bis zu 40 Millionen Euro betragen. Der Gesetzgeber schöpft damit den EU-Rahmen voll aus.
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Entwarnung gibt es jedoch in einem Punkt: Auf eine prozentuale Bindung der Strafe am weltweiten Jahresumsatz wurde verzichtet. Diese Option hätte für DAX-Konzerne existenzbedrohende Summen bedeuten können. Die feste Obergrenze soll global agierenden Firmen noch ein Stück Rechtssicherheit lassen – bei gleichzeitig klarem Abschreckungssignal.
Aus Ordnungswidrigkeiten werden Straftaten
Ein weiterer Kernpunkt ist die Heraufstufung vieler Verstöße. Was früher eine Ordnungswidrigkeit war, ist nun eine Straftat. Das betrifft vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen Transaktions- oder Investitionsverbote. Selbst Verstöße gegen Meldepflichten können jetzt strafrechtliche Ermittlungen auslösen.
Erstmals werden auch bestimmte Umgehungshandlungen explizit unter Strafe gestellt. Wer Gelder verschleiert oder falsche Angaben zu Geschäftspartnern macht, riskiert Freiheitsstrafen. In besonders schweren Fällen, etwa bei der Nutzung von Scheinfirmen im Ausland, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Unternehmen müssen ihre Lieferketten und Partner nun noch sorgfältiger prüfen.
EU-Vorgaben unter Druck umgesetzt
Hintergrund der Eile ist ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren. Deutschland hatte die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226 bereits verstreichen lassen. Die nun beschlossene Novelle schließt diese Lücke.
Experten betonen, dass es sich nicht um eine reine Formalie handelt. Die erweiterte strafrechtliche Haftung trifft Geschäftsführer und Exportkontrollbeauftragte persönlich. Die Verantwortung, die Einhaltung der komplexen und dynamischen Sanktionspakete zu gewährleisten, wiegt nun schwerer denn je.
Compliance-Systeme sofort anpassen
Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Januar oder Anfang Februar in Kraft – und gilt sofort. Die bisher übliche Karenzzeit von zwei Tagen nach Inkrafttreten neuer Sanktionen entfällt. Unternehmen müssen daher umgehend handeln.
Die internen Compliance-Systeme benötigen eine sofortige Überprüfung. Risikobewertungen, Prüfprozesse und Mitarbeiterschulungen stehen auf dem Prüfstand. Angesichts der existenziellen Bußgelder wird Sanktionscompliance zur Chefsache. Die Nachfrage nach spezialisierter Rechtsberatung und digitalen Lösungen dürfte in den kommenden Monaten stark ansteigen.
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