Bundestag, Sanktionen

Bundestag verschärft Sanktionen: Bis zu 40 Millionen Euro Strafe drohen

15.01.2026 - 23:47:11

Das neue Gesetz erhöht die Höchststrafe für Unternehmen auf 40 Millionen Euro und stuft Verstöße als Straftaten ein, was Compliance zur Chefsache macht.

Der Bundestag hat die Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv erhöht. Mit dem neuen Gesetz vervierfacht sich die maximale Geldbuße für Unternehmen auf bis zu 40 Millionen Euro. Die Reform soll Sanktionen gegen Staaten wie Russland wirksamer machen und deutsche Standards an die EU angleichen.

Vom Vergehen zum Verbrechen: Neue Strafdimension

Ein Kernpunkt der Neuregelung ist die Aufwertung vieler Verstöße. Handlungen, die bisher als Ordnungswidrigkeit galten, werden nun als Straftat eingestuft. Das zwingt Staatsanwaltschaften zu Ermittlungen und erhöht das Risiko für Firmen und ihre Führungskräfte erheblich. Besonders im Fokus steht die Umgehung von Handelsembargos.

Das Gesetz ändert das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die hohe Geldstrafe kann nicht nur bei vorsätzlichen Straftaten der Unternehmensleitung verhängt werden, sondern auch bei grob fahrlässigen Verstößen gegen Aufsichtspflichten. Unternehmen sind damit gezwungen, in wirksame Compliance-Systeme zu investieren.

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Deutschland zieht mit: Der Weg zur EU-Einheitlichkeit

Hinter der Reform steht der europäische Wille zur Vereinheitlichung. Bislang schwankten die Strafen in der EU zwischen lächerlichen 133.000 Euro und bis zu 37,5 Millionen Euro. Diese Ungleichheit schuf Schlupflöcher und untergrub die gemeinsame Außenpolitik.

Deutschland setzt mit dem Gesetz die EU-Richtlinie 2024/1226 um, die bereits im Mai 2024 in Kraft trat. Die Umsetzung hatte sich durch den Regierungswechsel verzögert. „Damit senden wir ein klares Signal für europäische Geschlossenheit“, betont Tilman Kuban, europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Die einheitliche Durchsetzung von Sanktionen sei entscheidend für ihre Wirkung.

Unternehmen unter Druck: Sofort-Compliance wird Pflicht

Für die Wirtschaft bedeutet das Gesetz deutlich schärfere Pflichten. Die strafrechtliche Haftung wird ausgeweitet, etwa auf bestimmte Finanzdienstleistungen und den Handel mit Dual-Use-Gütern. Auch die Meldepflicht bei Verdachtsfällen wird verschärft.

Eine entscheidende operative Änderung betrifft die Anpassungsfrist. Bisher hatten Unternehmen zwei Tage Zeit, ihre Geschäfte an neue Sanktionen anzupassen. Diese Gnadenfrist entfällt. Compliance muss ab sofort in Echtzeit funktionieren. Juristen raten zu kontinuierlicher Risikoanalyse und regelmäßigen Schulungen, um die enorm gestiegenen Risiken zu beherrschen.

Strategische Kehrtwende: Compliance wird Chefsache

Die Vervierfachung der Höchststrafe markiert einen Paradigmenwechsel. Bislang waren 10 Millionen Euro für Großkonzerne ein kalkulierbares Geschäftsrisiko. Die neue Summe von 40 Millionen Euro soll wehtun und wirklich abschrecken.

Die Betonung von Aufsichtsversagen bedeutet: Wer zu wenig in Compliance investiert, riskiert direkt Millionenstrafen. Das Thema wandert damit von der Fachabteilung in den Vorstand und wird zur strategischen Aufgabe. Das Gesetz spiegelt die härtere geopolitische Linie der EU wider, für die Wirtschaftssanktionen ein zentrales Instrument sind. Dessen Wirkung hängt von der lückenlosen Durchsetzung ab – die Deutschland nun garantieren will.

Unternehmen, besonders im Export, Logistik und Finanzsektor, müssen ihre Compliance-Systeme sofort überprüfen und verschärfen. Behörden wie das Zoll und die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) werden ihre Kontrollen intensivieren. Die Botschaft aus Berlin ist eindeutig: Die Zeit lascher Strafen ist vorbei.

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