Bundestag verabschiedet Reform der globalen Mindeststeuer
14.11.2025 - 18:43:12Deutschland führt globale Mindeststeuer für Großkonzerne ein und schafft nationale Schutzregeln ab. Kritiker warnen vor neuen Schlupflöchern trotz versprochener Vereinfachungen.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Neuauflage des Mindeststeuergesetzes beschlossen. Mit den Stimmen von Union und SPD passt Deutschland sein Steuerrecht an die neuesten OECD-Vorgaben an – und verspricht gleichzeitig weniger Bürokratie für Unternehmen.
Die Koalition setzt damit einen weiteren Baustein der internationalen Steuerreform um, die Steueroasen den Kampf ansagt. Große Konzerne mit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz sollen weltweit mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Doch während die Regierung von Vereinfachung spricht, warnen Kritiker vor neuen Schlupflöchern.
OECD-Regeln werden eins zu eins übernommen
Das Gesetz überführt die aktuellen Verwaltungsleitlinien der OECD zur globalen Mindestbesteuerung in deutsches Recht. Konkret geht es um technische Details wie die Berechnung latenter Steuern und sogenannte “Safe Harbours” – Vereinfachungen für Unternehmen in risikoarmen Ländern.
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Die Änderungen betreffen vor allem multinationale Konzerne, die ihre Gewinne bisher geschickt zwischen verschiedenen Ländern hin- und herschieben konnten. Mit der einheitlichen Mindeststeuer soll dieser Steuerwettlauf nach unten gestoppt werden. Deutschland setzt hier auf internationale Koordination statt nationale Alleingänge.
Lizenzschranke fällt – Steuergewerkschaft schlägt Alarm
Besonders umstritten: Die Abschaffung der Lizenzschranke. Diese Regelung begrenzte bisher, wie viel Unternehmen für Lizenzzahlungen an verbundene Firmen in Steueroasen steuerlich absetzen durften. Die Koalition argumentiert, die globale Mindeststeuer mache solche Schutzmechanismen überflüssig.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft sieht das anders. Sie spricht von einer “gefährlichen Schutzlücke” – vor allem für mittelständische Unternehmen, die von der Mindeststeuer gar nicht erfasst werden. Für sie entfalle damit ein wichtiger Schutz gegen aggressive Steuergestaltung, ohne dass ein Ersatz geschaffen werde.
Weitere Änderungen umfassen:
- Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Bezügen aus Zwischengesellschaften
- Klarstellung bei der Wegzugssteuer – auch nach Gewinnausschüttungen bleibt sie bestehen
- Anpassung der Hinzurechnungsbesteuerung mit höheren Freigrenzen
Zwischen Standortsicherung und Steuergerechtigkeit
Die Reform ist ein Drahtseilakt. Einerseits will Deutschland seine internationalen Verpflichtungen erfüllen und als verlässlicher Partner im Kampf gegen Steuervermeidung auftreten. Andererseits soll die heimische Wirtschaft nicht überfordert werden.
Der Bürokratieabbau und die Abschaffung nationaler Sonderregelungen zielen darauf ab, den Standort Deutschland attraktiv zu halten. Große Konzerne dürften die vereinfachten Regeln und mehr Rechtssicherheit begrüßen. Doch Wirtschaftsverbände und Steuerberater warnen weiterhin vor der enormen Komplexität des neuen Systems.
Kann eine globale Steuerreform überhaupt funktionieren? Experten sehen die einheitliche Auslegung der OECD-Vorgaben positiv – sie verhindert Rechtsstreitigkeiten und schafft Planungssicherheit. Doch die administrative Last bleibt erheblich.
Bundesrat muss noch zustimmen
Nach der Abstimmung im Bundestag liegt der Ball nun beim Bundesrat. Eine Zustimmung der Länderkammer gilt als wahrscheinlich, da die Regelungen auf internationalen Vereinbarungen basieren. Die meisten Vorschriften sollen für Geschäftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2023 begonnen haben – teilweise sogar rückwirkend.
Der Erfolg der globalen Mindeststeuer hängt allerdings davon ab, ob alle großen Wirtschaftsnationen mitspielen. Verzögerungen oder abweichende Regelungen in anderen Ländern könnten zu Wettbewerbsverzerrungen führen und die gesamte Reform torpedieren. Deutschland hat seinen Teil erledigt – jetzt muss sich zeigen, ob die internationale Gemeinschaft nachzieht.
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