Bundestag gibt grünes Licht: 525 Milliarden für digitale Verwaltung
01.12.2025 - 12:21:12Der Bundestag hat am Freitag den Bundeshaushalt 2026 verabschiedet – und damit ein entscheidendes Signal für die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung gesetzt. Mit einem Rekordvolumen von 525 Milliarden Euro fließen erstmals substanzielle Mittel in die Modernisierung der Behörden-IT. Das Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG 2.0) kann nun mit finanzieller Gewissheit umgesetzt werden.
Jahrelang stockte die Digitalisierung deutscher Ämter – nicht nur wegen fehlender Konzepte, sondern auch wegen ungeklärter Finanzierungsfragen. Diese Hürde ist nun genommen. Die Haushaltsentscheidung beendet wochenlange Verhandlungen und schafft die Grundlage dafür, dass Bund und Länder ihre ehrgeizigen Digitalisierungsprojekte tatsächlich realisieren können.
„Dieses Budget sendet ein klares Signal: Digitale Transformation ist keine Absichtserklärung mehr, sondern finanzierte Priorität”, heißt es aus Regierungskreisen. Ein erheblicher Teil der Infrastrukturausgaben ist für die Modernisierung staatlicher IT-Systeme und den Ausbau digitaler Dienste für Bürger und Unternehmen vorgesehen. Von der Kfz-Zulassung bis zum Baugenehmigungsverfahren – das OZG 2.0 verpflichtet zur durchgängigen Digitalisierung zentraler Verwaltungsleistungen.
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Während in Berlin die Weichen gestellt wurden, setzen die Bundesländer bereits konkrete Schritte. Baden-Württemberg macht den Anfang: Das Finanzministerium hat Ende vergangener Woche die Verteilungslisten für seinen Anteil am bundesweiten „Sondervermögen Infrastruktur” veröffentlicht.
Insgesamt 8,77 Milliarden Euro – zwei Drittel des Landesanteils – fließen direkt an Städte, Landkreise und Gemeinden. Diese massive Kapitalspritze ist für Investitionen in lokale Infrastruktur gedacht, wobei digitale Infrastruktur und Verwaltungsmodernisierung explizit förderfähig sind.
„Die Budgetlisten für die einzelnen Kommunen stehen fest”, bestätigte das Ministerium. Damit haben Rathäuser und Landratsämter sofortige Planungssicherheit für 2026. Die Mittel stehen als Pauschale zur Verfügung – ohne bürokratische Hürden können Bürgermeister nun selbst entscheiden, ob sie Server aufrüsten oder Bürgerservices digitalisieren wollen. Ausschreibungen für IT-Upgrades und digitale Service-Plattformen können ohne weitere Verzögerung starten.
IT-Planungsrat gibt strategische Richtung vor
Die Haushalts-Durchbrüche in Berlin und Stuttgart folgen unmittelbar auf die 48. Sitzung des IT-Planungsrats Anfang vergangener Woche. Das zentrale Steuerungsgremium für die IT-Kooperation zwischen Bund und Ländern hat die strategischen Grundlagen gelegt, die mit dem neuen Budget 2026 nun umgesetzt werden können.
Im Mittelpunkt stand das „Einer-für-Alle-Prinzip” (EfA): Ein von einem Bundesland entwickelter digitaler Service wird allen anderen zur Verfügung gestellt. Die gesicherte Finanzierung ermöglicht den Wechsel von Pilotphasen zum Vollbetrieb dieser gemeinsamen Dienste. Auch die technische Integration bundesweiter Nutzerkonten wurde vorangetrieben – die „BundID” entwickelt sich zur zentralen „DeutschlandID” für alle Verwaltungsebenen.
Mit dem verabschiedeten Bundeshaushalt haben die strategischen Beschlüsse des IT-Planungsrats nun die nötige finanzielle Rückendeckung. Experten sehen in dieser Verzahnung von Strategie und Finanzierung einen entscheidenden Schritt, um die digitalen Reifegrad-Ziele der EU zu erreichen.
Schleswig-Holstein plant „Digital Only” bis 2028
Während das Geld ins System fließt, intensiviert sich die Debatte über die Zukunft des Behördenzugangs. Schleswig-Holstein prescht vor: Aus Kiel werden Überlegungen bekannt, bis 2028 für bestimmte Leistungen einen „Digital Only”-Ansatz einzuführen.
Berichte deuten darauf hin, dass die Landesregierung die Einführung eines verpflichtenden digitalen Bürgerkontos prüft. Bestimmte Verwaltungsvorgänge würden dann ausschließlich online abgewickelt – ein Paradigmenwechsel gegenüber dem bisherigen „Multikanal-Ansatz”, bei dem Papierformulare eine Option bleiben.
Der Vorstoß löst Debatten über digitale Teilhabe und Datenschutz aus. Er zeigt aber auch: Einige Länder setzen auf aggressive Zeitpläne, jetzt, da die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des OZG 2.0 stehen.
2026 wird zum Praxistest
Die Zusammenführung von verabschiedetem Bundeshaushalt, sofortiger Mittelverteilung in Flächenländern wie Baden-Württemberg und strategischer Einigkeit im IT-Planungsrat lässt 2026 zum Jahr der praktischen Umsetzung werden.
Für Bürger wird sich der Fortschritt an der Verfügbarkeit von „Once-Only”-Services messen lassen: Daten müssen nur einmal eingegeben werden und zirkulieren dann sicher zwischen Behörden. Mit offenen Finanzschleusen verlagert sich der Druck nun zu den Umsetzungsbehörden und kommunalen IT-Dienstleistern. Sie müssen aus Milliarden funktionierenden Code und nutzerfreundliche Oberflächen machen.
„Die Finanzierung steht, die Gesetze sind verabschiedet, die Strategie ist definiert”, bilanzieren Branchenanalysten. „Das Jahr 2026 wird der Lackmustest sein, ob Deutschland seine digitale Kluft endlich schließen kann.”
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