Bundestag beschließt: Restaurant-Mehrwertsteuer sinkt dauerhaft auf 7 Prozent
07.12.2025 - 23:59:12Die Gastronomie in Deutschland kann aufatmen: Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants, Cafés und Kantinen ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 Prozent zu senken. Nach Jahren der Unsicherheit und einem belastenden Steuerzickzack bringt die Entscheidung endlich Planungssicherheit für eine gebeutelte Branche.
Die Abstimmung über das Steueränderungsgesetz 2025 fiel eindeutig aus: Union und SPD setzten ihre Koalitionsvereinbarung durch und erfüllten damit ein zentrales Versprechen an die Gastronomiebranche. Doch was bedeutet die Reform konkret für Wirte, Gäste und Staatsfinanzen? Und warum stimmten ausgerechnet die Grünen dagegen?
Der Weg zur dauerhaften Steuersenkung war holprig. Während der Pandemie und Energiekrise galt zwischen Juli 2020 und Dezember 2023 bereits ein reduzierter Satz von 7 Prozent. Doch mit dem Jahreswechsel 2024 kehrte die alte Regelung zurück: 19 Prozent auf Speisen im Restaurant, während Take-away-Gerichte weiterhin mit 7 Prozent besteuert wurden.
Für Vermieter und Immobilienbesitzer können die Wiederbelebung der Innenstädte und stärkere Gastronomie direkte Auswirkungen auf Mietspiegel und Vergleichsmieten haben. Wenn Sie 2025 Mieterhöhungen planen oder die Rendite Ihrer Objekte prüfen, sollten Sie die aktuellen Zahlen kennen. Der kostenlose Mietspiegel-Report 2025 liefert Vergleichsmieten, rechtssichere Begründungshilfen und praktische Formulierungen in nur wenigen Minuten. Gratis Mietspiegel-Report 2025 herunterladen
Diese Diskrepanz sorgte für Unmut. Restaurantbetreiber klagten über Wettbewerbsverzerrung, steigende Preise trieben Gäste weg. Die Branche, ohnehin gebeutelt von Personalmangel und explodierenden Energiekosten, geriet zusätzlich unter Druck.
Jetzt die Kehrtwende: Ab Januar 2026 gilt dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für alle in der Gastronomie servierten Speisen. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine jährliche Entlastung der Branche von rund 5 Milliarden Euro.
Was ändert sich konkret?
Die neue Regelung erfasst ein breites Spektrum gastronomischer Angebote. Profitieren werden:
- Restaurants und Cafés für alle vor Ort verzehrten Speisen
- Bäckereien und Metzgereien bei Verkauf zum sofortigen Verzehr
- Cateringunternehmen für Veranstaltungen
- Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kitas und Krankenhäusern
Besonders der letzte Punkt war umstritten. Befürworter argumentierten erfolgreich, dass erschwingliche Mahlzeiten in öffentlichen Einrichtungen nicht mit dem Luxussteuersatz von 19 Prozent belegt werden sollten.
Die klare Trennlinie bleibt: Speisen 7 Prozent, Getränke 19 Prozent. Ob Cola, Bier oder Kaffee – bei Getränken ändert sich nichts. Ausnahmen gibt es lediglich für bestimmte Milchmischgetränke mit hohem Milchanteil und Leitungswasser zum Mitnehmen, die unter komplexe Sonderregelungen fallen.
Politisches Tauziehen im Bundestag
Die Abstimmung offenbarte neue Fronten in Berlin. Während die Regierungskoalition aus Union und SPD geschlossen für die Reform stimmte, lehnten sowohl die Grünen als auch die AfD ab. Die Linke enthielt sich.
Bemerkenswert ist die Position der Grünen, die während der Pandemie noch temporäre Steuersenkungen mitgetragen hatten. Diesmal setzten sie auf fiskalische Konsolidierung und andere haushaltspolitische Prioritäten. Kritiker werfen der Partei vor, ausgerechnet dem Mittelstand die kalte Schulter zu zeigen.
Die geschätzten Steuerausfälle von 5 Milliarden Euro jährlich stehen im Zentrum der Kontroverse. Während Gegner vor Haushaltslöchern warnen, betonen Befürworter die volkswirtschaftliche Bedeutung einer funktionierenden Gastromieszene für lebendige Innenstädte und ländliche Regionen.
Branche atmet durch
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA reagierte erleichtert auf die Entscheidung. “Das ist ein guter Tag für die Gastronomie in Deutschland”, erklärten Verbandsvertreter am Freitag. “Der Bundestag hat erkannt, dass faire Besteuerung die Grundlage für das Überleben unserer Kneipen, Restaurants und Cateringbetriebe ist.”
Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßte den Schritt. Präsidentin Iris Schöberl betonte die symbiotische Beziehung zwischen florierender Gastronomie und attraktiven Innenstädten: “Ohne Gastronomie verlieren unsere Stadtzentren ihren Reiz.” Die Steuererleichterung verschaffe Betrieben den finanziellen Spielraum für Modernisierungen und faire Löhne.
Allerdings müssen Wirte noch durchhalten: Bis Ende 2025 gilt weiterhin der 19-Prozent-Satz. Branchenanalysten bewerten die Verzögerung als nicht ideal, sehen aber einen entscheidenden Vorteil in der dauerhaften Lösung: Sie ermöglicht langfristige Finanzplanung und erleichtert Kreditverhandlungen.
Letzte Hürde Bundesrat
Die parlamentarische Reise ist noch nicht zu Ende. Das Steueränderungsgesetz 2025 muss am 19. Dezember durch den Bundesrat. Die Länderkammer hatte in der Vergangenheit wiederholt Bedenken wegen Steuerausfällen geäußert und Kompensationen vom Bund gefordert.
Politische Beobachter rechnen dennoch mit Zustimmung. Die Länder-Regierungen sind sich bewusst, dass die Gastronomie vor Ort ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist. Laufende Verhandlungen über finanzielle Ausgleichszahlungen sollen verbleibende Widerstände ausräumen.
Bei planmäßiger Verabschiedung wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen und es im Bundesgesetzblatt verkünden. Für Deutschlands Gastronomen wäre der Jahreswechsel dann tatsächlich der Beginn einer neuen Ära – mit fairer Besteuerung und endlich wieder Zuversicht.
PS: Betriebskosten sorgen oft für Streit, gerade wenn neue Gastronomen einziehen oder Betreiber modernisieren. Der kostenlose Report “Betriebskosten 2025” zeigt, welche Kosten umlagefähig sind, welche Vertragsdetails Sie regeln sollten und wie Sie typischen Fallstricken aus dem Weg gehen. Mit Checklisten und klaren Regeln für die Abrechnung sparen Sie Zeit und Geld. Jetzt kostenlosen Betriebskosten-Report sichern


