Bundesregierung will heimliche Nacktaufnahmen in Saunen bestrafen
24.01.2026 - 23:42:11Die Bundesregierung schließt eine Lücke im Strafrecht, die digitale Voyeure in Saunen und Spas bisher schützte. Justizministerin Stefanie Hubig kündigte am Samstag eine Gesetzesinitiative an, um heimliche Foto- und Videoaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten mit Nacktheit unter Strafe zu stellen. Parallel starten Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative, die den Druck für eine schnelle Lösung erhöht.
Bisher ist die Rechtslage eindeutig – und bietet keinen Schutz. Der Paragraf 201a StGB verbietet zwar Aufnahmen im „höchstpersönlichen Lebensbereich“. Doch dieser ist auf Wohnungen, Umkleiden oder Toiletten beschränkt. Öffentliche Saunen, Spas oder FKK-Bereiche fallen nicht darunter.
Die Folge: Wer in einer Sauna heimlich filmt, macht sich oft nicht strafbar – solange er die Bilder nicht verbreitet. Betroffene konnten bisher meist nur auf zivilrechtlichem Weg oder durch ein Hausverbot reagieren. „Dieser Zustand ist inakzeptabel“, betonte Justizministerin Hubig. Der Staat habe eine Schutzverantwortung.
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Ein Fall aus Leipzig zeigte die Lücke deutlich: Trotz sichergestellter heimlicher Aufnahmen musste das Verfahren eingestellt werden. Die geplante Neuregelung soll klarstellen, dass voyeuristische Aufnahmen an solchen Orten eine massive Verletzung der Intimsphäre sind.
Drei Wege für eine neue Regelung
Noch liegt kein fertiger Entwurf vor. In Politik und Justiz werden drei Lösungsansätze diskutiert. Die größte Herausforderung: Der Tatbestand muss so präzise sein, dass er gezielte „Spanner-Aufnahmen“ erfasst, ohne die Alltagsfotografie zu kriminalisieren.
- Erweiterung von § 201a StGB: Orte mit üblicher Nacktheit und besonderem Schutzbedarf – wie Saunen, öffentliche Duschen oder FKK-Zonen – würden explizit in das Gesetz aufgenommen.
- Verschärfung von § 184k StGB: Dieser Paragraf stellt bisher vor allem „Upskirting“ unter Strafe. Er könnte so angepasst werden, dass auch gezielte Nacktaufnahmen in entwürdigender Absicht erfasst werden.
- Ein neuer, eigenständiger Tatbestand: Ein komplett neuer Voyeurismus-Paragraf würde strafbare Aufnahmen klar definieren: heimlich, ohne Einwilligung, gezielt und in herabwürdigender Absicht.
Doppelter Druck von Bund und Ländern
Die Dringlichkeit des Themas zeigt sich im parallelen Vorgehen. Während der Bund plant, bringen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen am Montag eine eigene Bundesratsinitiative ein.
Bereits am 12. Januar fasste die niedersächsische Landesregierung einen entsprechenden Beschluss. Justizministerin Kathrin Wahlmann nannte solche Taten „grenzüberschreitend und demütigend“. Die Initiative (Bundesratsdrucksache 26/26) soll den Gesetzgebungsprozess beschleunigen.
Diese konzertierte Aktion zeigt: Der politische Wille für eine Verschärfung ist breit verankert. Die Allgegenwart von Smartphone-Kameras hat Bedrohungsszenarien geschaffen, auf die das alte Recht nicht vorbereitet ist.
Was die Änderung für Betreiber und Gäste bedeutet
Für Saunen, Fitnessstudios und Bäder bringt die Neuregelung mehr Rechtssicherheit. Sie erhalten eine klare Grundlage, um gegen unerwünschte Aufnahmen vorzugehen. Hausordnungen, die oft schon Handyverbote in sensiblen Zonen vorsehen, lassen sich effektiver durchsetzen.
Branchenverbände wie der Deutsche Sauna-Bund befürworten eine Anpassung. Experten sehen in dem Vorhaben einen wichtigen Schritt, um Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter zu stärken und Opfern digitale Gewalt wirksamer entgegenzutreten.
Ein konkreter Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums wird in Kürze erwartet. Die größte Aufgabe wird die exakte juristische Formulierung sein. Sie muss Rechtssicherheit für Bürger und Strafverfolgungsbehörden schaffen.
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