Bundesregierung verlängert Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2030
27.12.2025 - 23:30:12Die Bundesregierung hat die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis Ende 2030 verlängert. Damit schafft sie langfristige Planungssicherheit für Verbraucher und die angeschlagene Automobilindustrie.
Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 19. Dezember 2025 endgültig zu. Kern der Neuregelung ist die Verschiebung der Frist für die Erstzulassung. Reine Batterie- und Wasserstofffahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 neu zugelassen werden, sind nun zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit.
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Doch es gibt eine wichtige Einschränkung: Die Steuerbefreiung gilt maximal bis zum 31. Dezember 2035. Ein 2030 zugelassenes Fahrzeug profitiert also nur fünf Jahre. Ein 2026 gekauftes Auto erhält dagegen die vollen zehn Jahre Vergünstigung. Das Bundesfinanzministerium sieht darin eine Brücke, bis die Elektromobilität zum Marktstandard wird.
Säule der Wachstumsinitiative
Die Verlängerung ist ein zentraler Baustein der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Sie soll die deutsche Wirtschaft stärken und Jobs in der Schlüsselbranche Automobil sichern. Der Schritt kommt zur rechten Zeit: Nach dem Auslaufen des Umweltbonus zeigten die Zulassungszahlen 2025 Schwächen. Die Steuerbefreiung soll die Gesamtkosten von E-Autos im Vergleich zu Verbrennern attraktiv halten.
Finanzminister Lars Klingbeil betont die industriepolitische Bedeutung. „Diese Maßnahmen stärken den Standort Deutschland“, so das Ministerium. Die Botschaft an Hersteller und Käufer ist klar: Der Elektroweg bleibt prioritär.
Was ändert sich für Firmenwagen?
Das Gesetzespaket enthält auch wichtige Anpassungen für den gewerblichen Sektor, der einen Großteil der Neuzulassungen stellt.
Die Obergrenze für die begünstigte Besteuerung von elektrischen Dienstwagen wurde angehoben. Berichten zufolge liegt sie nun bei bis zu 100.000 Euro für Fahrzeuge, die ab Mitte 2025 angeschafft werden. Hintergrund sind die gestiegenen Preise für größere und leistungsstärkere E-Modelle, die für viele Geschäftsprofile notwendig sind.
Zusätzlich erlaubt der Investitionsbooster 2025 degressive Abschreibungen für Elektrofahrzeuge. Das verbessert die Liquidität der Unternehmen und soll die Modernisierung von Firmenflotten beschleunigen.
Wie reagiert die Industrie?
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt die Entscheidung. Die Branche hatte lange für eine Verlängerung geworben. Ein abruptes Ende 2025 hätte in einer sensiblen Phase ein fatales Signal gesendet.
Marktexperten sehen in der Steuerfreiheit zwar keinen Verkaufsbooster, aber essenzielle Planungsstabilität. Für Privatkäufer bleibt die Ersparnis von durchschnittlich 100 bis 400 Euro pro Jahr ein handfestes Argument.
Der Fokus verschiebt sich nun auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Sie ist die zweite kritische Säule für den Erfolg der Elektromobilität. Mit dem bis 2030 geklärten Steuerrahmen wächst der Druck, die praktische Alltagstauglichkeit der Fahrzeuge sicherzustellen.
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