Bundesregierung beschleunigt Vergaberecht mit 14-Punkte-Plan
15.01.2026 - 19:10:12Die Bundesregierung will öffentliche Aufträge schneller vergeben. Ein neues Gesetzespaket mit 14 Maßnahmen soll langwierige Vergabeverfahren digitalisieren und vereinfachen. Ziel ist es, den milliardenschweren Beschaffungsmarkt für kleine Unternehmen zu öffnen und Investitionen in Infrastruktur zu beschleunigen.
Das sogenannte Vergabebeschleunigungsgesetz soll im Frühjahr 2026 in Kraft treten. Es ist Teil einer größeren Modernisierungsagenda von Bund und Ländern. Der Hebel ist gewaltig: Öffentliche Aufträge haben in Deutschland ein jährliches Volumen von über 350 Milliarden Euro.
Weniger Bürokratie durch höhere Wertgrenzen
Eine Kernmaßnahme ist die deutliche Anhebung der Schwellenwerte. Künftig kann der Bund Aufträge bis zu 50.000 Euro ohne förmliches Vergabeverfahren direkt vergeben. Das soll bei kleinen Beschaffungen Zeit und Kosten sparen.
Flankiert wird dies von einer Überarbeitung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO). Bis Ende 2026 soll sie bundesweit einheitlich angewendet werden. Experten versprechen sich davon weniger Rechtsunsicherheit, besonders für Firmen, die länderübergreifend tätig sind.
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Digitaler Turbo für die Vergabe
Die komplette Prozesskette soll digital werden. Geplant sind standardisierte Formulare und Schnittstellen für Eignungsnachweise. Eine Arbeitsgruppe startet 2026 mit der Entwicklung.
Langfristiges Ziel ist eine zentrale Plattform, auf der Unternehmen ihre Dokumente bis Ende 2027 hinterlegen. Das „Once-Only“-Prinzip soll doppelte Meldungen an den Staat beenden. Zusätzlich entsteht bis 2027 ein „Digitaler Marktplatz Deutschland“ für datenbasierte Verfahren, die auch KI nutzen könnten.
Mehr Chancen für den Mittelstand
Die Reform will ausdrücklich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang erleichtern. Der Grundsatz der losweisen Vergabe bleibt erhalten. Größere Projekte werden also in kleine, für den Mittelstand machbare Teile zerlegt.
Doch es gibt Ausnahmen für besonders dringliche Infrastrukturvorhaben. Auch innovative Lösungen sollen durch mehr Nebenangebote gefördert werden.
Umstritten: Weniger Rechtsschutz für Bieter?
Kritik gibt es an einer Änderung im Nachprüfungsverfahren. Die aufschiebende Wirkung bei sofortigen Beschwerden soll entfallen. Das bedeutet: Ein Auftrag kann vergeben werden, noch bevor über eine Beschwerde entschieden ist.
Die Regierung sieht darin einen notwendigen Schritt gegen Blockaden. Kritiker warnen vor einer Aushöhlung der Rechte von Unternehmen.
Reaktion auf den Investitionsstau
Die Reform ist eine Antwort auf den beklagten Investitionsstau und lahme Planungsprozesse. Sie soll sicherstellen, dass Gelder aus Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz schneller fließen.
Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung im dreistelligen Millionenbereich. Ein Monitoring von Bund und Ländern soll die Umsetzung der über 200 Maßnahmen der Modernisierungsagenda überwachen. Ein erster Bericht folgt Mitte 2026.
Branchenverbände begrüßen die Richtung, vermissen aber verbindliche Vorgaben für eine nachhaltige Beschaffung. Diese sollen separat geregelt werden.
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