Bundesregierung beschleunigt Rüstungsexporte für Europa-Projekte
30.01.2026 - 22:18:12Die Bundesregierung entfesselt die deutsche Rüstungsindustrie. Mit einem umfassenden Reformpaket will sie Exportgenehmigungen für europäische Gemeinschaftsprojekte massiv beschleunigen. Kern ist eine neue Sondergenehmigung, die Bürokratie für Großvorhaben wie FCAS und MGCS radikal reduziert.
Ab dem 1. Februar 2026 tritt das fünfte Maßnahmenpaket zur Modernisierung der Exportkontrolle in Kraft. Wirtschaftsministerium und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versprechen schnellere Verfahren und mehr Planungssicherheit für Unternehmen. Das Ziel: Deutschlands Rolle als verlässlicher Partner in der europäischen Sicherheitsarchitektur stärken.
Sondergenehmigung als Game-Changer für Gemeinschaftsprojekte
Der wichtigste Hebel ist die neue Sondergenehmigung für offiziell anerkannte Gemeinschaftsprojekte. Sie soll den komplexen Genehmigungsdschungel für Programme wie das Future Combat Air System (FCAS) oder das Main Ground Combat System (MGCS) lichten. Bislang musste für jede Lieferung ein Einzelantrag gestellt werden – ein langwieriger Prozess, der deutsche Firmen im internationalen Wettbewerb bremste.
„Diese pauschale Genehmigung ist ein Quantensprung“, erklärt ein Branchenkenner. Sie deckt die gesamte Lieferkette ab, vom Bauteil bis zum Technologietransfer. Partnerländer wie Frankreich oder Spanien hatten wiederholt die Langsamkeit deutscher Verfahren kritisiert. Jetzt soll Schluss sein mit Wartezeiten, die gemeinsame Rüstungsprojekte gefährdeten.
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Generalgenehmigungen werden ausgeweitet und verlängert
Neben der Sondergenehmigung wird das System der pauschalen Allgemeinen Genehmigungen (AGGen) grundlegend überarbeitet. Diese erlauben Exporte in bestimmte Länder ohne Einzelantrag. Für die Industrie bedeutet das weniger Papierkrieg und mehr Flexibilität.
Konkret werden mehrere AGGen für Militärgüter angepasst: Die Nummern 21 und 24 gelten nun bis zum 31. März 2026, AGG Nr. 28 sogar bis März 2027. Ganz neu sind die AGGen Nr. 45 und 46 für Militärausrüstung, die ebenfalls bis Frühjahr 2027 valid sind.
Auch für Dual-Use-Güter – Produkte mit ziviler und militärischer Nutzung – gibt es Erleichterungen. AGG Nr. 13 wurde bis März 2026 verlängert, die überarbeitete AGG Nr. 17 gilt bis März 2027. Eine pragmatische Lösung, um den Handel mit vertrauenswürdigen Partnern zu erleichtern, ohne die Sicherheitskontrollen auszuhebeln.
BAFA erhält mehr Befugnisse, Cloud-Nutzung wird erleichtert
Ein weiterer Schlüssel zur Beschleunigung liegt in der Stärkung der BAFA. Die Behörde erhält mehr direkte Entscheidungsbefugnisse, besonders bei sensiblen Technologietransfers innerhalb Europas oder innerhalb von Konzernverbünden. Kürzere Bearbeitungszeiten sollen Innovation und industrielle Verflechtung fördern.
Die Reform denkt auch digital: Sie erleichtert ausdrücklich den Einsatz von Cloud-Computing-Plattformen für den Technologieaustausch. In einer Zeit, in der gemeinsame Forschung und Entwicklung ohne digitale Tools undenkbar sind, war dies eine lange bestehende Hürde. Klarere Regeln sollen verhindern, dass deutsche Firmen bei Hochtechnologie-Projekten ins Hintertreffen geraten.
Strategische Wende in Zeiten geopolitischer Unsicherheit
Das Paket markiert eine strategische Wende. Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und des Strebens nach europäischer Souveränität will Berlin handlungsfähiger werden. Die vorherigen vier Reformpakete haben Bearbeitungszeiten und Rückstände bereits spürbar reduziert. Das fünfte Paket baut darauf auf.
Die Botschaft an Partner und Industrie ist klar: Deutschland will nicht Bremser, sondern Motor einer integrierten europäischen Verteidigungsindustrie sein. Durch den Abbau bürokratischer Hürden soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gesteigert und die industrielle Basis des Kontinents gestärkt werden.
Die Branche wird die Umsetzung ab Februar genau beobachten. Für die Firmen heißt es jetzt, sich schnell in die neuen AGGen einzuarbeiten. Die Bundesregierung betont, dass dies nicht das Ende der Reformbemühungen sei. Das Exportkontrollsystem soll fortlaufend an technologische und geopolitische Entwicklungen angepasst werden – immer im Spannungsfeld zwischen höchster Sicherheit und notwendiger Effizienz.
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