Bundesrat, Asbestregeln

Bundesrat verschärft Asbestregeln: Neue Genehmigungspflicht ab Dezember

04.12.2025 - 00:29:12

Der Bundesrat hat den Weg für strengere Asbestvorschriften frei gemacht. Ab dem 21. Dezember 2025 müssen Bau- und Sanierungsfirmen auch bei bisher meldepflichtigen Arbeiten eine Genehmigung einholen – ein Paradigmenwechsel, der die Branche vor neue Herausforderungen stellt.

Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2023/2668 in nationales Recht um. Im Fokus steht die Asbestsanierung bei “geringen und mittleren Risiken” – etwa beim Bohren in Fliesen oder dem Entfernen kleiner Putzmengen. Was bisher mit einer einfachen Anzeige erledigt war, erfordert künftig behördliches Okay.

Die neue Genehmigungspflicht dürfte tausende zusätzliche Anträge auslösen. Um einen Verwaltungskollaps zu vermeiden, enthält die Verordnung eine pragmatische Lösung: Reagiert die zuständige Behörde nicht innerhalb von vier Wochen auf einen Antrag, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

Diese “Genehmigungsfiktion” soll Planungssicherheit schaffen – ein Zugeständnis an die Praxis, das die Branche mit Erleichterung zur Kenntnis nimmt. Dennoch bleiben Zweifel: Können die oft personell unterbesetzten Arbeitsschutzbehörden überhaupt innerhalb der Frist prüfen? Oder wird die Vier-Wochen-Regel zur Standardlösung?

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Ein Jahr Schonfrist für laufende Projekte

Unternehmen, die bereits nach altem Recht eine gültige Anzeige eingereicht haben, müssen nicht sofort umschwenken. Eine einjährige Übergangsfrist soll Betrieben Zeit geben, ihre internen Abläufe anzupassen. Für neue Projekte gilt ab dem Stichtag jedoch die Genehmigungspflicht – ohne Wenn und Aber.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) warnt dennoch vor Verzögerungen. Gerade bei der energetischen Sanierung, einem Eckpfeiler der Klimawende, könnte die zusätzliche Bürokratie zum Bremsklotz werden.

Sachkunde wird zur Fachkunde: Strengere Qualifikationsanforderungen

Nicht nur die Prozesse, auch die Köpfe müssen mitziehen. Die Novelle verschärft die Anforderungen an die Sachkunde deutlich. Künftig reicht es nicht mehr, dass nur der Vorarbeiter qualifiziert ist – auch breitere Teile der Belegschaft müssen spezifische Nachweise erbringen.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), das operative Regelwerk für Asbestarbeiten, werden derzeit überarbeitet. Erwartet wird eine Verschiebung zur umfassenderen “Fachkunde”, die moderne Niedrigemissionsverfahren und aktuelle Sicherheitstechnologien abdeckt. Für Betriebe bedeutet das: Investitionen in Schulungen und Nachqualifizierungen werden unausweichlich.

Vision Zero trifft deutsche Realität

Der Anstoß für die Verschärfung kommt aus Brüssel. Die EU verfolgt mit ihrer “Vision Zero” das Ziel, berufsbedingte Krebserkrankungen zu eliminieren. Asbest gilt europaweit als Hauptursache für berufsbedingte Krebstodesfälle – allein in Deutschland sterben jährlich mehrere tausend Menschen an den Spätfolgen.

Die Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht verlief jedoch nicht reibungslos. In seiner Resolution vom 21. November 2025 forderte der Bundesrat die Bundesregierung ausdrücklich auf, “die Bedürfnisse der Praxis zu berücksichtigen” und eine stärkere Einbindung der Veranlasser zu prüfen.

Die Veranlasser-Debatte: Wer trägt die Verantwortung?

Dahinter verbirgt sich ein Grundsatzkonflikt: Sollten nicht Bauherren und Immobilieneigentümer stärker in die Pflicht genommen werden, Gebäude vor Sanierungsarbeiten auf Schadstoffe zu untersuchen? Die ausführenden Firmen argumentieren, sie könnten erst reagieren, wenn sie vor Ort sind – dann sei es für Vorsorgemaßnahmen oft zu spät.

Eine gesetzliche “Untersuchungspflicht” für Auftraggeber, wie sie Branchenverbände seit Jahren fordern, enthält die Novelle nicht. Der Bundesrat deutet mit seiner Formulierung jedoch an: Das Thema ist nicht vom Tisch.

Was jetzt zu tun ist

Mit der Zustimmung des Bundesrats steht nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aus. Die Frist bis zum 21. Dezember 2025 ist knapp bemessen.

Für Bauunternehmen heißt es jetzt: Sachkundebescheinigungen überprüfen, Genehmigungsworkflows aufsetzen und Mitarbeiter schulen. Besonders kritisch wird die erste Jahreshälfte 2026, wenn die Übergangsfrist ausläuft und die Behörden ihre Kapazitäten unter Beweis stellen müssen.

Ob die Genehmigungsfiktion zum Regelfall wird oder die Ämter tatsächlich prüfen können – das wird sich erst in der Praxis zeigen. Klar ist: Die ambitionierten Sanierungsziele der Bundesregierung stehen auf dem Prüfstand. Wenn die Behörden zum Nadelöhr werden, könnte die gut gemeinte Sicherheitsreform zum unfreiwilligen Bremsklotz für die Bauwende werden.

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