Bundesrat gibt grünes Licht für Jahressteuergesetz 2024
24.11.2025 - 23:19:12Planungssicherheit für Unternehmen und Immobilieninvestoren: Der Bundesrat hat am Freitag das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Damit stehen die Regeln für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen fest – gerade rechtzeitig für die Jahresendplanung deutscher Firmen.
Die Zustimmung der Länderkammer beendet monatelange Verhandlungen und schafft Klarheit in wirtschaftlich angespannten Zeiten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie die kriselnde Baubranche sollen von den nun festgezurrten Steuerregeln profitieren. Welche konkreten Vorteile ergeben sich daraus für Investoren und Betriebe?
Nach der 1049. Sitzung am 22. November ist es offiziell: „Der Bundesrat hat den Weg für das Jahressteuergesetz 2024 freigemacht”, bestätigte die Kammer in einer Stellungnahme. Das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz beinhaltet zahlreiche Anpassungen im Einkommensteuergesetz, die unmittelbar beeinflussen, wie Unternehmen Anschaffungen steuerlich geltend machen können.
Für Steuerberater und Finanzchefs bedeutet das vor allem eines: Rechtssicherheit. Die justierte Abschreibungsregeln und technische Korrekturen treten nun wie geplant in Kraft. Wer noch 2024 den Investitionsabzugsbetrag nutzen oder Sonderabschreibungen für neue Projekte beanspruchen will, kann dies jetzt mit festen Rahmenbedingungen tun.
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Mietwohnungsbau erhält steuerliche Rückendeckung
Ein Kernpunkt des Gesetzes: gezielte Unterstützung für den Wohnungsmarkt. Das Jahressteuergesetz 2024 enthält technische Anpassungen zur Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG. Diese ergänzen die bereits im Wachstumschancengesetz verankerten Verbesserungen.
Die § 7b-Sonderabschreibung ermöglicht Investoren, einen erheblichen Teil der Baukosten in den ersten Jahren abzuschreiben – sofern bestimmte Effizienzstandards und Kostenobergrenzen eingehalten werden. Mit hohen Zinsen und Materialkosten kämpft die Baubranche aktuell gegen den Stillstand. Die nun bestätigte „Sonder-AfA” soll verhindern, dass Wohnungsbauprojekte komplett zum Erliegen kommen.
Investoren können jetzt Projekte, die Ende 2024 angestoßen wurden, mit klaren steuerlichen Vorteilen weiterverfolgen. Das dürfte der angeschlagenen Baukonjunktur dringend benötigten Auftrieb geben.
KMU profitieren von aggressiver Investitionsförderung
Für kleine und mittlere Betriebe zementiert das Jahressteuergesetz 2024 äußerst günstige Rahmenbedingungen beim Investitionsabzugsbetrag und der zugehörigen Sonderabschreibung nach § 7g EStG.
Die Eckdaten im Überblick:
Investitionsabzugsbetrag (IAB): Unternehmen können weiterhin bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten für künftige bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu drei Jahre im Voraus abziehen. Diese liquiditätsschonende Maßnahme bleibt ein Eckpfeiler der Steuerplanung.
Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG): Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 1. Januar 2024 angeschafft wurden, gilt der durch das Wachstumschancengesetz erhöhte Satz von 40 Prozent (zuvor 20 Prozent).
„Die Kombination aus 50-Prozent-IAB und der verbesserten 40-Prozent-Sonderabschreibung schafft ein massives sofortiges Abschreibungspotenzial für 2024″, erklärt Steuerexperte Carsten Schupp. „Unternehmen können faktisch den Großteil der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts im Jahr der Anschaffung verbuchen – das bringt erhebliche Steuerentlastungen.”
Was bedeutet das für die Wirtschaft?
Die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes sendet ein stabilisierendes Signal. Indem die Regierung am 22. November die legislative Agenda abräumte, vermied sie jene Unsicherheit, die Steuerpolitik oft bis in den späten Dezember hinein belastet.
Das Gesetz umfasst zudem Verlängerungen der Übergangsregelung für § 2b UStG (Besteuerung der öffentlichen Hand) sowie Anpassungen bei Umsatzsteuerbefreiungen. Diese sollen den Verwaltungsaufwand für viele Organisationen reduzieren.
Der Blick richtet sich bereits auf 2025: Das Steuerfortentwicklungsgesetz durchläuft derzeit den Gesetzgebungsprozess. Es soll Einkommensteuertarife anpassen und Kindergeldzahlungen erhöhen, um die kalte Progression abzufedern.
Doch vorerst gilt: Unternehmen können ihre Bücher für 2024 schließen und wissen, dass die Spielregeln feststehen. Die bestätigten IAB- und Sonderabschreibungs-Parameter bieten ein kraftvolles Werkzeug zur Steuersenkung und Finanzierung notwendiger Modernisierungen. Steuerberater drängen ihre Mandanten, diese Möglichkeiten noch vor dem 31. Dezember zu prüfen.
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