Bundesgerichtshof warnt vor neuen Betrugsmaschen
30.12.2025 - 02:01:12Der Bundesgerichtshof warnt eindringlich vor hochprofessionellen Betrugsversuchen, die gefälschte Zivilklagen und Erbschafts-Schreiben nutzen, um Daten abzugreifen oder Geld zu erpressen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) warnt eindringlich vor einer neuen Welle hochprofessioneller Cyber-Angriffe und Betrugsversuche. Die obersten Richter mahnen zu äußerster Vorsicht bei dubiosen Erbschafts-Schreiben und fingierten Klage-Benachrichtigungen.
Gefälschte “Zivilklagen” zielen auf Daten ab
Immer häufiger erreichen den BGH Meldungen über Phishing-E-Mails, die offiziellen Benachrichtigungen täuschend ähnlich sehen. Darin wird behauptet, gegen den Empfänger sei eine Zivilklage eingereicht worden. Um den Anschein von Seriosität zu erwecken, enthalten die Nachrichten oft einen Link zu einem angeblichen „Amtlichen Dokumentenportal“. Dort sollen angeblich Klageunterlagen oder Urteilsdetails heruntergeladen werden können.
Der BGH stellt ausdrücklich klar: Diese E-Mails stammen nicht vom Bundesgerichtshof. Das Gericht versendet Klagen oder Urteile nicht per einfachem E-Mail-Link zu externen Portalen. IT-Experten warnen: Hinter den Links verbergen sich meist Schadsoftware oder Datensammler, die sensible persönliche und finanzielle Informationen abgreifen wollen.
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Die Verwendung von Begriffen wie „Amtliches Dokumentenportal“ ist eine kalkulierte Taktik. Sie nutzt den Respekt vor staatlicher Autorität und die Angst vor rechtlichen Konsequenzen aus. Ein Klick kann zur sofortigen Kompromittierung des IT-Systems oder zu Identitätsdiebstahl führen.
Die “Erbschafts”-Falle: Englische Schreiben locken
Neben den gefälschten Klage-Benachrichtigungen warnt der BGH vor einer neuen Welle betrügerischer Korrespondenz zu angeblichen Erbschaften. Bei diesen Scams handelt es sich oft um auf Englisch verfasste Briefe oder E-Mails. Sie geben vor, vom Bundesgerichtshof oder einer seiner Abteilungen zu stammen.
Die Betrüger teilen dem Empfänger mit, er stehe eine hohe „Erbschaft“ in Millionenhöhe an. Dabei handelt es sich um eine Variante des klassischen Vorschussbetrugs. Die Opfer werden später aufgefordert, „Bearbeitungsgebühren“, „Steuern“ oder „Anwaltskosten“ zu zahlen, um das nicht existierende Geld freizugeben.
Der BGH stellt unmissverständlich klar: Er versendet derartige Mitteilungen nicht. Das Gericht ist nicht dafür zuständig, Erben auf diesem Weg zu benachrichtigen. Eine offizielle gerichtliche Korrespondenz dieser Art würde üblicherweise nicht auf Englisch über unverlangte Briefe mit Millionenversprechen erfolgen. Die Urheber haben eindeutig betrügerische Absichten und zielen darauf ab, Zahlungen oder private Informationen ahnungsloser Opfer zu ergaunern.
So schützen Sie sich vor den Betrugsversuchen
Der Bundesgerichtshof rät der Bevölkerung zu größter Skepsis bei unerwarteter Post, die angeblich vom BGH stammt. Das Gericht gibt folgende Verhaltensregeln:
- Keine Links anklicken: Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails, die vom BGH zu stammen behaupten – insbesondere nicht auf solche, die zu „Dokumentenportalen“ führen oder Login-Daten abfragen.
- Absender prüfen: Offizielle Gerichtsdokumente werden typischerweise per Post oder über sichere, authentifizierte Kommunikationskanäle (wie beA für Anwälte) zugestellt, nicht per Standard-E-Mail.
- Zahlungsaufforderungen ignorieren: Jede Aufforderung, Vorschüsse für eine „Erbschaft“ oder zur Begleichung einer „Zivilklage“ per E-Mail zu leisten, ist ein deutliches Warnsignal.
- Verdachtsfälle melden: Wer Opfer solcher Versuche wird, sollte die E-Mails bei der Polizei anzeigen. Zur besseren Nachverfolgung kann auch die Verwaltung des BGH informiert werden.
Im Trend: Immer mehr Betrüger geben sich als Behörde aus
Die Warnung des BGH fällt in eine Zeit, in der „Authority Impersonation“ – das Vortäuschen einer Behördenidentität – in Deutschland und Europa stark zunimmt. Seit 2024 verzeichnen Cybersecurity-Firmen einen starken Anstieg von Phishing-Kampagnen, die vertrauenswürdige Institutionen nachahmen. Dazu zählen das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundeskriminalamt (BKA) und verschiedene Finanzämter.
Branchenanalysten sehen einen Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung. Diese schafft zwar Vorteile, liefert Kriminellen aber auch neue Vorlagen zum Kopieren. Indem sie das Aussehen und Gefühl offizieller „Digitaler Portale“ imitieren, können Betrüger Bürger täuschen, die zunehmend digitale Benachrichtigungen vom Staat gewohnt sind.
Die Taktiken werden sich voraussichtlich weiter verfeinern, womöglich durch den Einsatz KI-generierter Texte, die Phishing-E-Mails grammatikalisch einwandfreier und überzeugender machen. Die proaktive Warnung des BGH unterstreicht die Notwendigkeit anhaltender Wachsamkeit. Während die Justiz ihre digitale Transformation fortsetzt, wird die Unterscheidung zwischen echten digitalen Diensten und betrügerischen Nachahmungen zur entscheidenden Herausforderung für den Verbraucherschutz.
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