Bundesgerichtshof, Makler

Bundesgerichtshof: Makler haften persönlich für Diskriminierung

29.01.2026 - 14:14:11

Der Bundesgerichtshof verurteilt einen Makler zu Schadensersatz, weil er eine Bewerberin aufgrund ihres Namens von Wohnungsbesichtigungen ausschloss. Das Urteil stärkt die Rechte von Mietinteressenten.

Karlsruhe – Wer wegen seines ausländischen Namens keine Wohnung zu sehen bekommt, kann Schadensersatz vom Makler verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden.

Der Erste Zivilsenat unter Vorsitz von Richter Thomas Koch wies am Donnerstag die Revision eines Immobilienmaklers zurück. Dieser muss einer Klägerin mit pakistanischem Namen 3.000 Euro zahlen, weil er sie systematisch von Besichtigungsterminen ausschloss. Das Urteil (Az. I ZR 129/25) stellt klar: Makler können sich nicht auf Anweisungen des Vermieters berufen, um dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu entgehen.

Im Kern steht ein Vorgang aus Hessen aus dem November 2022. Die Klägerin Humaira Waseem suchte eine Wohnung für ihre Familie in der Region Groß-Gerau. Auf ihre Bewerbung unter ihrem eigenen Namen erhielt sie umgehend eine Absage: Es gebe keine freien Besichtigungstermine mehr.

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Waseem ging in die Offensive und startete ein „Testing“. Mit Unterstützung Dritter bewarb sie sich erneut für dieselbe Wohnung – nun mit deutsch klingenden Namen wie „Schneider“, „Schmidt“ und „Spieß“. Die finanziellen und beruflichen Angaben blieben identisch. Das Ergebnis war eindeutig: Während „Waseem“ abgelehnt wurde, erhielten „Schneider“ & Co. sofort Terminangebote.

Das Landgericht Darmstadt sprach Waseem daraufhin 3.000 Euro Schadensersatz zu. Der Makler legte Revision ein – und scheiterte nun endgültig in Karlsruhe.

Makler als „Nadelöhr“ – keine Ausflüchte mehr möglich

Die Karlsruher Richter betonten die zentrale Rolle der Makler. Sie funktionierten als „Nadelöhr“, das jeder Mietinteressent passieren müsse. Daher treffe sie eine unmittelbare Verantwortung, das Diskriminierungsverbot des AGG durchzusetzen.

Die Verteidigung des Maklers, er habe nur im Auftrag des Vermieters gehandelt, erteilten die Richter eine klare Absage. Die Haftung sei eigenständig. Würde man Maklern erlauben, sich hinter ihren Auftraggebern zu verstecken, entstünde eine gefährliche Schutzlücke für Mieter. Das AGG wäre in der Praxis oft wirkungslos.

Zudem stärkte das Gericht die Beweiskraft von Testings. Der systematische Vergleich zwischen den Bewerbungen sei ein notwendiges und zulässiges Mittel, um eine oft schwer nachweisbare Diskriminierung zu belegen.

„Wichtiges Signal“: Mieterbund und Antidiskriminierungsstelle begrüßen Urteil

Die Reaktionen aus der Branche und von Interessenvertretern fallen eindeutig aus.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung als „eindeutiges Signal“. Präsidentin Melanie Weber-Moritz betonte: „Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen über Herkunft oder Namen abhängen.“ Besonders hilfreich sei die Klarstellung zur Beweislast. Der Makler habe die durch das Testing erhärteten Indizien für eine Diskriminierung nicht entkräften können.

Auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, äußerte sich. Das Urteil sende ein wichtiges Signal für ganz Deutschland. „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist rechtswidrig und Betroffene haben wirksame rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren.“ Makler könnten sich nun nicht mehr auf Eigentümer zurückziehen.

Folgen für die Immobilienbranche: Strengere Compliance nötig

Das Urteil wird unmittelbare Konsequenzen für Maklerbüros haben. Rechtsanwälte raten zu verschärften Compliance-Richtlinien. Auswahlprozesse müssen transparent und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Die persönliche Haftung bedeutet ein direktes finanzielles Risiko für Makler und ihre Firmen – unabhängig von den Wünschen ihrer vermietenden Mandanten.

Für die Klägerin Humaira Waseem bedeutet das Ende des Rechtsstreits Erleichterung. Eine große Anspannung sei von ihr gefallen, sagte sie nach dem Urteil. Sie hoffe, ihr Fall zeige anderen, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen.

Das BGH-Urteil ist rechtskräftig und setzt einen verbindlichen Maßstab für alle künftigen Verfahren um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.

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