Bürokratieentlastungsgesetz, Gesetz

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Das ändert sich für Unternehmen

18.12.2025 - 06:01:12

Das neue Gesetz soll Unternehmen ab Januar 2026 jährlich fast eine Milliarde Euro an Bürokratiekosten sparen. Kernpunkte sind kürzere Aufbewahrungsfristen und mehr Digitalisierung.

Die Regierung setzt mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) auf Entlastung für Wirtschaft und Bürger. Kernstück des Pakets ist eine spürbare Verringerung von Verwaltungsaufwand. Ab dem 1. Januar treten wichtige Neuerungen in Kraft, die Unternehmen jährlich rund 944 Millionen Euro an Bürokratiekosten ersparen sollen.

Diese konkreten Änderungen bringt das Gesetz

Das BEG IV packt einige der größten „Zeitfresser“ im Geschäftsalltag an. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Aufbewahrungspflicht.
* Unternehmen müssen Buchungsbelege künftig nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahren. Das spart Lager- und Digitalisierungskosten.
* Für Hoteliers und Gäste entfällt die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige. Der lästige Meldeschein gehört der Vergangenheit an.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung. Die klassische Schriftform wird in vielen Bereichen durch die einfachere Textform – etwa per E-Mail – ersetzt. Das gilt beispielsweise für die Übermittlung von Arbeitsvertragsbedingungen nach dem Nachweisgesetz. Auch Steuerbescheide können künftig rein digital zugestellt werden.

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Wirtschaft begrüßt Richtung, fordert aber mehr Tempo

Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen gemischt aus. Der Normenkontrollrat (NKR), das unabhängige Bürokratie-Wächtergremium, nennt das Gesetz einen „wichtigen Schritt“. Gleichzeitig warnt er davor, sich darauf auszuruhen. Der „Bürokratie-Burnout“ in den Betrieben lasse sich nicht mit Einzelmaßnahmen heilen.

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht Licht und Schatten. Die kürzeren Aufbewahrungsfristen seien eine langjährige Forderung. Kritiker aus dem Mittelstand monieren jedoch, viele Vorschriften blieben zu komplex. Die berechnete Entlastung von knapp einer Milliarde Euro wirke angesichts der Gesamtlast wie ein „Tropfen auf den heißen Stein“.

Teil einer größeren Wachstumsinitiative

Das BEG IV ist eingebettet in die umfassendere Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Diese umfasst insgesamt 49 Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dazu gehören neben Verwaltungsvereinfachungen auch steuerliche Anreize wie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten.

Mit dem Jahreswechsel beginnt die Praxisphase. Unternehmen müssen nun ihre internen Prozesse – etwa die Archivierung – anpassen. Politisch bleibt das Thema ganz oben auf der Agenda. Das Justizministerium hat bereits weitere Schritte angekündigt. Ein regelmäßiges „Jahresbürokratieentlastungsgesetz“ könnte kommen, um den Abbau von Vorschriften zu verstetigen. Die Frage ist: Reicht das Paket, um die deutsche Wirtschaft spürbar zu entfesseln?

@ boerse-global.de