Bonpflicht, Erleichterungen

Bonpflicht bleibt 2026 – mit technischen Erleichterungen

01.02.2026 - 20:52:12

Die Bonpflicht für Unternehmen bleibt bestehen, wird aber modernisiert. Eine wichtige Neuerung erlaubt die Integration der Belegdaten in elektronische Rechnungen, was Papier und Bürokratie spart.

Die Bonpflicht für Unternehmen in Deutschland bleibt auch 2026 bestehen. Eine heute in Kraft getretene Änderung der Kassensicherungsverordnung bestätigt die Regelung, modernisiert sie aber.

Keine Abschaffung, sondern Anpassung

Statt der von vielen erhofften Abschaffung bringt die „Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ technische Präzisierungen. Sie zielen auf eine Vereinfachung der Prozesse ab, ohne die Kontrollfunktion gegen Steuerbetrug aufzuweichen. Die Finanzverwaltung hält weiter an der lückenlosen Dokumentation fest.

Diese Neuerungen gelten ab sofort

Eine wichtige Erleichterung: Die geforderten Belegdaten können nun direkt in eine elektronische Rechnung integriert werden. Eine konforme E-Rechnung ersetzt in diesen Fällen den separaten Kassenbon. Das spart Papier und Bürokratie.

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Zudem wird der Anwendungsbereich auf moderne, App-basierte Systeme für Taxameter ausgeweitet. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Digitalisierung der Personenbeförderung.

Eine spürbare Erleichterung gibt es für Taxiunternehmen: Die aufwendige Meldepflicht beim Fahrzeugwechsel nach Nutzung der alten INSIKA-Technik entfällt.

Warum die Bonpflicht politisch umstritten bleibt

Trotz dieser Anpassungen steht die 2020 eingeführte Pflicht weiter in der Kritik. Wirtschaftsverbände monieren den bürokratischen Aufwand für kleine Betriebe. Umweltverbände kritisieren den Müllberg durch oft sofort weggeworfene Thermopapier-Bons.

Aus Regierungskreisen wird dennoch über eine mögliche Abschaffung noch 2026 spekuliert. Die aktuellen Änderungen könnten ein Zwischenschritt sein. Eine größere Reform würde wohl auf elektronische Registrierkassen ab 2027 setzen – mit Belegausgabe nur noch auf Kundenwunsch.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Lage ist komplex: Einerseits wird die Bonpflicht technisch zementiert, andererseits ihre Abschaffung signalisiert. Für Betriebe heißt das: Investitionen in gesetzeskonforme Kassensysteme bleiben unerlässlich.

Die Integration des Belegs in die E-Rechnung zeigt einen pragmatischen Weg. Die Ziele der Finanzkontrolle lassen sich so auch ohne Papiermüll erreichen. Bei Betriebsprüfungen 2026 wird weiter penibel auf die Einhaltung der Belegpflicht und die korrekte Nutzung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) geachtet.

Unternehmen sollten die neuen Möglichkeiten prüfen und die politische Debatte im Auge behalten. Die korrekte Handhabung der Kassenvorschriften bleibt eine Kernaufgabe – egal wie die Bonfrage am Ende entschieden wird.

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